Neue zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen

Gesetzlich krankenversicherten Kleinkinder zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat stehen ab 1. Juli 2019 drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Wie Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) mitteilten, wurde sowohl bei der fachlichen Ausgestaltung der Leistungen als auch bei der Vergütung der neuen Gebührenpositionen für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte eine Einigung erzielt. Diese muss […]

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