Neue Coronavirus-Testverordnung des BMG

ZahnĂ€rzte nur im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu Testungen ermĂ€chtigt  Das Bundesministerium fĂŒr Gesundheit (BMG) hat die Coronavirus-Testverordnung vom 30. November 2020 erneut geĂ€ndert. Mit der Änderung wurde der Kreis der zur Testung berechtigten Leistungserbringer, wie Arztpraxen und von den KassenĂ€rztlichen Vereinigungen betriebene Testzentren, u.a. um ZahnĂ€rzte bzw. Ă€rztlich und zahnĂ€rztlich gefĂŒhrte Einrichtungen erweitert. Die […]

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