Neue PAR-Richtlinie

Aus wissenschaftlicher Perspektive war dieser Schritt überfällig, deshalb begrüßen die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) gemeinsam die von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband erzielte Einigung für die neue PAR-Richtlinie, die zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll. „Diese neuen Regelungen verbessern nicht nur allgemein die Möglichkeiten zur Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis in den Praxen, wovon viele Patient*innen profitieren werden. Sie erleichtern außerdem vulnerablen Patientengruppen, die davon besonders betroffen sind, den unbürokratischen Zugang zu Leistungen, die deren Lebensqualität verbessern. Allerdings muss die Entscheidung noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden.

Im Folgenden finden Sie die direkten Links zum Beschluss des Bewertungsausschusses, der S3-Leitlinie sowie der PAR-Richtlinie:

Beschluss des Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen zur Erstfassung der PAR-Richtlinie

https://www.dgzmk.de/Die-Behandlung-von-Parodontitis-Stadium-i-bis-iii

https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4814/2021-05-06_Behandlungs-RL_PAR-vulnerable-Gruppen.pdf

 

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