Es wurde und wird ja viel rumgeredet um die „neue“ GOZ, und das mit ganz unterschiedlichen Beurteilungen. Die Bundes-Zahnärztekammer meint, sie habe erfolgreich Verschlechterungen abwenden können, die Versicherungen sowie die Regierung beklagen eine deutliche Anhebung der Honorare, und etliche Landes-Zahnärztekammern behaupten das glatte Gegenteil. Was ist nun eigentlich wirklich dran an der GOZ 2012? Weiterlesen
Praktische Erfahrungen mit Cerasorb
Primäre und simultane Sinusboden-Augmentation mit CERASORB –
eine Bilanz nach mehr als zehn Jahren Praxiseinsatz
Dr. Edgar Spörlein, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Geisenheim im Rheingau
In den letzten 10 Jahren haben wir alle, d.h., Zahnärzte, Oralchirurgen und MKG-Chirurgen, viel dazugelernt in unserem Bemühen, unsere Patienten optimal und nach aktuellem Stand der Wissenschaft zu versorgen.
Ausgangspunkt war und ist der Zahnverlust, der eine möglichst den Patientenbedürfnissen entsprechende prothetische Versorgung nach sich zieht. Da die schleimhautgetragene Prothese stets als „Prothese“ empfunden wird – zumindest vom Großteil der Patienten – gab es schon sehr früh Bemühungen, Zahnersatz in Form implantatgetragener Rekonstruktionen einzugliedern. Hier gab und gibt es jedoch starke Limitierungen: um erfolgreich implantieren zu können bedarf es eines stabilen und ausreichend dimensionierten Implantatlagers, also genügend Knochen, um darin unser Implantat sicher verankern zu können. Implantate sind anders als Zähne nicht über das Parodont, sondern ankylotisch im Knochen verwachsen. Bei Knochen minderer Qualität und/oder ungenügender Dicke wird die Implantation deutlich erschwert. Insbesondere im Oberkiefer finden wir jedoch oft Knochen geringerer Belastbarkeit (im Vergleich zu mandibulären Strukturen) und meist in nur sehr geringen Stärken vor. Dies ist durch zwei wesentliche Umstände bedingt: zum einen atrophiert der Knochen von oral her, verstärkt durch Extraktionstraumata und schleimhautgetragene Prothesen (Druckatrophie). Zusätzlich finden wir einen Rückgang des Knochens von innen her durch die Pneumonisierung der Kieferhöhlen mit der Folge, dass nach relativ kurzer Zeit post extraktionem nur noch dünne Knochenlamellen zwischen Kieferhöhle und dem oralen Cavum existieren. Das macht eine Implantation unmöglich. Weiterlesen
Patientenrechte:
Herausgabe von Behandlungsunterlagen nur in Kopie und gegen Entgelt!
Ein Patient darf in „öffentliche“ Behandlungsunterlagen vor Ort (in der Praxis) Einsicht nehmen oder kann alternativ gegen angemessenen Kostenersatz Kopien anfordern, so ein Urteil des OLG Frankfurt (AZ 8W20/11). Kosten – hierzu zählen Porto sowie Kopierkosten, die korrekt berechnet sicherlich knapp 1 € pro Seite betragen dürften; die Kampfpreise der Kopierläden sind ja bei Bürokopierern nie realisierbar.
Es ist stets zu empfehlen aufgrund der neuen Patientenrechte „öffentliche“ und „private“ Unterlagen getrennt zu führen. Beispiel: man empfindet einen Patienten als Oralferkel, so sollte man das nicht in die offizielle Karte eintragen, sondern in eine parallele Handakte. Man könnte sich sonst eventuell Ärger einfangen – und andererseits sollte man ja tatsächlich Besonderheiten (z.B. Querulant) irgendwo vermerken, das Gedächtnis könnte einem sonst einen Streich spielen.
Z.B. schlechte Zahlungsmoral hingegen kann man ohne weiteres in die öffentlich zugängliche Akte eintragen.
Man kann auch Kürzel verwenden, die nicht Jedem verständlich sein müssen (darin können dann die heiklen Zusatzinformationen versteckt werden).
Die Krankenakten müssen jedenfalls den Kostenträgern (GKV) sowie den nachfragenden Patienten verfügbar gemacht werden, das hat der Gesetzgeber so bestimmt. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Prüfstellen der KZV – und das kommt immer häufiger vor – Behandlungsunterlagen anfordern. Wohl dem, der nur noch digital arbeitet, denn, im Fall von Unterlagen sollte man keinesfalls Originale einreichen, auch nicht Röntgenbilder. Die Praxis bleibt stets verantwortlich für diese, und falls Unterlagen verlorengehen (da hilft auch Einschreiben nichts, weil, in der KZV kommen die gar nicht so selten ebenso weg wie z.B. beim Finanzamt Steuerunterlagen) haftet der Zahnarzt alleine – also stets nur Kopien einreichen!
Burnout – was nun?
Die Berichte der Kollegen lösen ungläubiges Stauen aus: da wird die „Wirtschaftlichkeit“ geprüft, und das immer mehr und häufiger, und mit immer höheren Regressen. Warum ist das so? Die Punktemenge je Fall sinkt derzeit immer weiter ab, waren es z.B. vor wenigen Jahren noch 150 Punkte, so werden aktuell die 100 Punkte gar nicht mehr erreicht. Das sind immerhin 50 Prozent (!) weniger. Damit geraten immer mehr Kollegen in die Prüfung, ist eine logische Folge der Prüfung nach arithmetischem Durchschnitt. Der eine oder andere versucht nun den Regress abzuwenden -schließlich hat man die Arbeit ja gemacht, und auch Material, Zeit und damit Geld investiert, da will man doch zumindest das wieder ersetzt bekommen. Dem Normalzahnarzt ist so ein Regress sowieso rätselhaft – weshalb soll jetzt Geld zurückbezahlt werden, wenn man sich nichts hat zuschulden kommen lassen?
Also geht man hin zur Sitzung in der Prüfstelle.
Und da werden die Prüflinge in einer Form abgekanzelt, dass man es kaum fassen kann. Ich habe noch keinen Kollegen getroffen, der da ein zweites Mal hinwollte. Damit nicht genug: die systematische Folter, die da ausgeübt wird, um den Prüfling dazu zu bringen, jeden Widerstand aufzugeben und auch zukünftig nie mehr zu widersprechen, ist eines Rechtsstaats unwürdig.
Ja, liebe Kollegen, Rechtsstaat: was da mit den Zahnärzten derzeit passiert nennt man im Fachjargon „Mobbing“, und das ist nach Urteilen höherer Gerichtsinstanzen strafbar.
Nun wird es sicher nicht einfach das Mobbing konkret nachzuweisen, das haben schon viele Gemobbte zu spüren bekommen. Und für eine Strafbarkeit muss ja auch ein Vorsatz des Mobbers gegeben sein. In diesem unserem Land wird jedoch das Quälen der Gebildeten und insbesondere der Ärzte, ganz besonders verhasst sind ja Zahnärzte, als vornehme Aufgabe gesehen, da hat keiner auch nur die Spur von Schuldbewusstsein, schon gar nicht die Journalisten.
Nur: man sollte die Mauer des Schweigens endlich durchbrechen! Mit der „Omenta“ hat die Mafia jahrzehntelang herrschen können, da gab es keinen Widerstand. Erst als die ersten geredet haben hat sich was geändert, die Macht der Mafiabosse in Italien scheint wirklich gebrochen. Analog muss das auch hierzulande anlaufen: die Macht der Kassenmafia muss endlich gebrochen werden, denn, mit wegducken ist es nicht getan, da wird es bloß immer schlimmer.
Es sind ja nicht nur (Zahn)Ärzte betroffen, das Mobbing hat inzwischen enorme Ausmaße angenommen, überall. Die Psychiater und Psychotherapeuten haben alle Hände voll zu tun um die Leute einigermaßen wieder aufzurichten. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Mobbing ist gingantisch: die Behandlung psychischer Störungen nimmt mittlerweile im Kostenranking Platz 3 ein, nach Herz-/Kreislauf und Krebserkrankungen, das wird inzwischen auch öffentlich diskutiert. Dabei geht es (noch) um die Probleme von unselbständigen Arbeitnehmern – nur, in den Praxen der Psychos finden sich zunehmend auch andere ein: Manager, Geschäftsleute, Entscheidungsträger, aktuell auch Banker. Der Druck auf die produktiv Tätigen hat sich extrem verstärkt, man hat das mal “Leistungsverdichtung“ genannt. Will heißen: immer mehr in immer kürzerer Zeit von immer weniger Menschen machen lassen. Deshalb scheint es ja in Deutschland auch besser zu gehen als z.B bei den Griechen. Sowas geht jedoch nur eine begrenzte Zeit lang gut, dann brechen die Leistungsträger zusammen, und das Ganze fährt gegen die Wand. Und genau das geschieht derzeit: die Fachleute – Psychiater, Psychotherapeuten, Arbeitsmediziner – schlagen Alarm: die Fehlzeiten wegen Burnouts oder Mobbingfolgen haben inzwischen einen so hohen Stellenwert angenommen, dass sich die Gesellschaft mal Gedanken machen sollte. Nicht die „Sozialfälle“ sind derzeit dringend hilfsbedürftig, es sind die Leistungsträger, die das Ganze stemmen (müssen).
Wenn Sie eine vernünftige Versicherung haben, können Sie es ja mal ausprobieren: der Facharzt stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Stichwort „Burnout“ oder“ Mobbing“ (die sind ja selber betroffen vom Kassenterror) ganz schnell aus. Vernünftige Versicherung: da bietet sich die „Betriebsunterbrechungsversicherung“, kurz BUV, an, die kann man nämlich bei der Steuer geltend machen, was bei der Krankentagegeldversicherung nicht geht, trotz Verfassungsgerichtsurteil sind nämlich Krankenversicherungsbeiträge nach wie vor überwiegend aus versteuertem Einkommen zu entrichten. Da haben die Politiker wieder mal Recht (Verfassung!) mit Füssen getreten, Begründung: „wir können es uns nicht leisten“, aber im gleichen Atemzug hat man den Eurorettungsschirm auf zwei Billionen ausgedehnt. Das können wir uns anscheinend leisten, ebenso wie eine Erhöhung des Kindergelds, das natürlich direkt an die Familien fließt und nicht etwa in die Bildung. Was mit dem Kindergeld passiert sieht man daran, dass es inzwischen in immer mehr Schulen die gute alte Schulspeisung gibt, weil die armen Kleinen hungrig in die Schule geschickt werden, wenn überhaupt, die Zahl an Schulschwänzern nimmt ja auch überproportional zu.
Private Krankenversicherer dürfen bei schweren Vertragsverletzungen den Vertrag auch dann kündigen, wenn es sich um eine Pflichtversicherung handelt. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen. Die gesetzliche Regelung, die eine Kündigung ausschließt, sei einschränkend auszulegen, entschied der 4. Zivilsenat. So dürfe das Unternehmen zwar nicht kündigen, wenn der Versicherte seine Prämien nicht bezahlt – wohl aber bei anderen schweren Vertragsverletzungen (Az. IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11).
In einem Fall hatte der Versicherte falsche Abrechnungen über die angebliche Verschreibung von Medikamenten eingereicht und damit rund 3.800 Euro zu viel von seiner Versicherung kassiert. In einem weiteren Fall hatte der Versicherte einen Außendienstmitarbeiter mit einem Bolzenschneider attackiert. In beiden Fällen sei die Kündigung rechtens, so der BGH.
Was geschieht dann? Dann wird der Versicherungslose automatisch vom Sozialamt betreut, sofern er/sie mittellos ist, oder, die Betreffenden sind dann tatsächlich ohne Versicherungsschutz und müssen dann kostenlos (!) von der Ärzten bzw. Krankenhäusern behandelt werden, weil, so hat ebenfalls der BGH schon früher entschieden, ein Arzt darf nicht nach Geld fragen, sondern muss auch ohne konkreten Honoraranspruch tätig werden.
Das ist eine echte Lücke, die sich privat Versicherte, die Probleme haben, die hohen Beiträge im Alter noch aufzubringen, sicherlich zunutze machen werden. Ob sie damit dann auf einem solchen Umweg in die deutlich günstigere gesetzliche Versicherung kommen? Sozialhilfeempfänger sind ja auch in der AOK versichert, weshalb dann nicht so Jemand?
Interessant jedenfalls ist auch, dass eine Verweigerung der Prämienzahlung kein Recht zur Kündigung nach sich zieht. Das heißt, wer die hohen Beiträge nicht zahlen kann muss das gar nicht – er/sie bleibt trotzdem voll privat versichert!
Nicht nur ein deutsches Phänomen
Nicht nur ein deutsches Phänomen:
nur Wenige verursachen fast alle Kosten
In den USA ist ein neues Forschungspapier (Steven Cohen et al) publiziert worden, das die bundesdeutschen Studien zum Thema ausdrucksvoll bestätigt. Nur 5 Prozent der Bevölkerung stehen für 50 Prozent der Ausgaben im Gesundheitswesen, 1 Prozent lösen bereits 28 Prozent der Kosten aus (unsere Daten: 20 Prozent der Patienten stehen für 70 Prozent der Gesamtkosten). Die gerne geäußerte Auffassung, dies wäre speziell den Senioren zuzuschreiben, kann auch in den amerikanischen Zahlen so nicht bestätigt werden. Als besonders kostenaufwändig identifiziert wurden weiße (in USA kennt man den Begriff rassische Zugehörigkeit und wendet diesen auch in Studien an) (nicht Latinos!) Frauen mit insgesamt schlechtem Gesundheitszustand, daneben auch Ältere und insbesondere Nutznießer der kostenlosen öffentlichen Gesundheitsleistungen „Medicare“. In Zahlen ausgedrückt waren in 2008 und 2009 60 Prozent der teuren Kranken weiblich, 40 Prozent im Alter 60+ und nur 3 Prozent waren zwischen 18 und 29. Aber 80 Prozent sind „Weiße“, wobei die Hispanics mit einem Gesamt-Bevölkerungsanteil von 16 Prozent besonders niedrige Kosten verursachten (da scheint die gesündere Lebensweise besonders zum Tragen zu kommen, auch dies analog zu unserer Situation mit der besseren Gesundheit der Bewohner des Mittelmehrraums).
Die Regierung reagiert nun auf die Befunde und hat Anweisung gegeben, dass Nutznießer des Medicare-Systems, das die amerikanischen Steuerzahler Unsummen kostet und der Betreuung Mitteloser/Armer dient, bei mehrmaligem Krankenhausaufenthalt wegen ein und derselben Erkrankung im kurzen Zeitabstand keine öffentlich finanzierte Behandlung mehr erhalten sollen, um einen Anreiz für ein gesundheitsbewußteres Verhalten zu setzen. Zwischen den Zeilen ist zu lesen, dass man es ärgerlich findet, dass manche Leute ihre Gesundheit vorsätzlich bzw. grob fahrlässig ruinieren. Und jetzt – ganz fundamental verhaltenspsychologisch orientiert – versucht man gegenzusteuern, indem Fehlverhalten nicht mehr länger belohnt, sondern bestraft werden soll. Wieweit das eine echte Steuerung bewirken kann, da ist man sich auch in USA unsicher und will zeitnah die Auswirkungen untersuchen.
Welche Dimension das Problem angenommen hat, soll diese Zahl verdeutlichen: 90 000 US $ kostet so ein Intensivkranker pro Jahr, so die (Regierungs)Agentur für Gesundheitssystemforschung und Qualität (Agency for Healthcare Research and Quality), insgesamt fielen in den USA 1,26 Billionen (1 260 Milliarden) $ an Gesundheitsausgaben an, so etwas kann sich auch kein so reiches Land wie Amerika auf Dauer leisten. Da ändert auch die neu geschaffene Regelung einer allumfassenden Pflichtversicherung nichts, da der hoch verschuldete amerikanische Staat (in 2011 hat die Verschuldung 100 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung erreicht und überschritten) dafür einfach nicht mehr die Mittel hat.
Einsparungen nach bundesdeutschem Muster mit permanenter Absenkung der ärztlichen Honorare sind auch nur begrenzt wirksam, auch hier kann Deutschland als Musterbeispiel gelten. Der sich immer deutlicher abzeichnende Ärztemangel hat dafür gesorgt, dass die Ausgaben für die ärztliche Versorgung mittlerweile überproportional ansteigen, da nur mit einer massiven Anhebung (haus)ärztlicher Honorare eine flächendeckende Versorgung (mit Mühe) aufrechterhalten werden kann. Weitere Einsparungen, da sind sich die Akteure einig, sind unmöglich, was für die nächste Zukunft nichts Gutes erwarten lässt. Die Ausgaben im Gesundheitswesen werden wohl wieder stärker ansteigen als in der Vergangenheit.
Es ist schon so: wenn die Lebensweise der Menschen nicht wesentlich hin zu einem gesünderen Verhalten verändert werden kann, fährt der Gesundheitszug an die Wand, nicht nur bei uns, das ist überall so, wo man eine soziale Medizin betreibt. Und das analog zu der unkontrolliert wachsenden Staatsverschuldung (Stichwort Euro-Krise), die ebenfalls ihre Ursachen in einem ausufernden Sozialstaat hat. Wie sagte da doch ein chinesischer Wirtschaftsfachmann? Es sei ein typisches Phänomen aller westlichen Demokratien, dass Politiker Wählerstimmen durch Sozial-Versprechen kaufen, und das könne man kaum ändern…
Hoffen wir dass der Chinese da Unrecht hat!
Warum geht es uns so gut?
Geht es uns überhaupt gut? Ja, muss man antworten. Es ging den Einwohnern des Gebietes, das man „Bundesrepublik Deutschland“ nennt, noch nie in der Geschichte so gut wie heute. Und, an dem Wohlstand haben alle teil, mag man wegen reißerischer Presseberichte da auch manchmal zweifeln. Bilanzieren wir mal:….
Prophylaxe
Keine Frage von Gesundheit, sondern von Lebensqualität
Es wird viel zu viel und oft argumentiert, Prophylaxe, insbesondere zahnmedizinische Prophylaxe, führe zu mehr Gesundheit. Laien schließen dann aus solchen (falschen!) Aussagen, mehr Gesundheit müsse zwangsläufig zu niedrigeren Kosten führen. Nehmen die Ausgaben im Gesundheitswesen jedoch weiter zu, so können daran ja nur die (Zahn)Ärzte schuld sein, und dann wird gnadenlos gekürzt und budgetiert. Selber schuld, kann man folgern, hätte man sich eben nicht so angeberisch und falsch verhalten und Versprechungen avisiert, die nie und nimmer einzuhalten sind. Aus dem Dilemma kommt man nicht mehr heraus, es sei denn, man fände auf den Weg der Wahrheit zurück.
Was wäre dann die Wahrheit?
Implantate rein – und dann?!
Wir erleben derzeit einen wahren Boom – mit steil steigenden Zahlen werden Implantate gesetzt, dies zum Ersatz der zahllosen extrahierten Zähne (laut Erhebung des IDZ fielen in vier Wochen pro Zahnarzt 20,9 Zähne der Zange zum Opfer, das waren 1,5 pro Patient, im Durchschnitt (Glockmann et al, Institut der deutschen Zahnärzte). Hochgerechnet wären das ca´ 100 Millionen verlorene Zähne in nur vier Wochen, eine beeindruckende Zahl. Dem stehen jährlich etwa 500 000 bis 1 000 000 Implantationen pro Jahr entgegen, so genau kann man´s derzeit nicht sagen, weil eben die Zahlen, die man bekommt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits überholt sind. Da steckt noch viel Wachstum für Implantate dahinter.
Achtung, Falle!
Es ist den meisten Kollegen (leider) immer noch zu wenig bekannt, dass Prüfanordnungen und Prüfbescheide weit in die Vergangenheit reichen können, es gilt nach SGB V eine vierjährige Frist (zum Ende des Kalenderjahrs).

