Halbe Novelle nach 63 Jahren Stillstand

Nach mehr als zweieinhalb Jahren und zähem Ringen der Länder mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat der Bundesrat heute eine Neuregelung der zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) verabschiedet. Aus den Ländern hatte es gegenüber dem Entwurf der neuen ZApprO erhebliche Widerstände gegeben, die sich maßgeblich auf die angeblich mangelnde Finanzierbarkeit bezogen. Gleich zwei Mal war die Verordnung im Bundesrat gescheitert und nun nur erneut durch den Druck des BMG auf die Tagesordnung gekommen. Die nun verabschiedete Fassung ist jedoch lediglich eine halbe Novelle, denn der Bereich der ersten fünf vorklinischen Semester bleibt von der Novellierung ausgenommen und soll erst mit dem Masterplan 2020 Medizin neu geregelt werden.

Zugleich ist mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt worden. Denn die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der Studierenden, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren. Dies ist in der alten Version nicht enthalten.

1955 war der Praxisalltag ein ganz anderer, zwischen der Zahnmedizin heute und damals liegen Welten. Die Hochschulen brauchen aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Studierenden auf gesicherter Grundlage für die Jetztzeit auszubilden. Letztendlich erwarten das auch die Patienten – und zwar zu Recht!

Hintergrund:

Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist inzwischen 64 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten. Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hatte nach jahrelangen Gesprächen mit der Zahnmedizin am 02. August 2017 einen Kabinettsentwurf zur „Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung“ vorgelegt. Diese musste vom Bundesrat befürwortet werden.

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