Schon 2025 zur zahnärztlichen Vorsorge gewesen?

Schon 2025 zur zahnärztlichen Vorsorge gewesen?

  • Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Zahnersatz
  • Lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Zuschuss
  • Versicherte sind selbst verantwortlich für das Bonusheft
Festzuschuss Zahnersatz
Festzuschuss Zahnersatz

Wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht, profitiert doppelt: Die Zahngesundheit wird erhalten – und im Falle von Zahnersatz sinkt der Eigenanteil spürbar. Dennoch verpasst knapp die Hälfte der gesetzlich Versicherten den maximal möglichen Zuschuss, weil sie die Bonusregelung nicht vollständig erfüllen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei Zahnersatz 60 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt dieser Zuschuss:

  • 70 Prozent, wenn über fünf Jahre hinweg jedes Jahr ein Vorsorgetermin dokumentiert ist
  • 75 Prozent, wenn dies sogar über zehn Jahre hinweg gelingt

Noch kein Eintrag für 2025? Dann wird es Zeit für einen Termin in der Zahnarztpraxis, damit der Anspruch nicht verfällt!

Bonusheft: Kleine Maßnahme mit großer Wirkung

Das Bonusheft ist ein einfaches Instrument, um die Zuschüsse bei Zahnersatz zu erhöhen. Gleichzeitig tragen regelmäßige Kontrollen dazu bei, Erkrankungen im Mundraum frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Bonusheft Wichtig: Die Verantwortung für das Bonusheft liegt bei den Versicherten selbst. Es muss sorgfältig geführt und bei jedem Vorsorgetermin aktualisiert werden.

Sollte ein Jahr ohne Eintrag vergangen sein, kann bei triftigem Grund – zum Beispiel ein längerer Krankenhausaufenthalt – eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse möglich sein. Fehlt allerdings ein Eintrag ohne besonderen Anlass, verfällt der bisherige Bonus – und der Aufbau muss von Neuem beginnen.

Deshalb gilt: Wer seinen Eigenanteil beim Zahnersatz senken will, sollte regelmäßig zur Vorsorge gehen – und den Zahnarztbesuch im Bonusheft dokumentieren lassen.