DGAZ empfiehlt zusätzlich „2G+“-Setting in der vierten Welle

Zahnmedizinische Betreuung ist für Pflegebedürftige unverzichtbar

Pflegebedürftige Patienten zu Hause behandeln

Zahnmedizinische Betreuung ist für Pflegebedürftige unverzichtbar und stellt kein Corona-Risiko dar. DGAZ empfiehlt zusätzlich „2G+“-Setting in der vierten Welle.

Zahnmedizin: niedrigste Infektionsinzidenz aller Gesundheitsberufe in Deutschland

Die aktuelle Corona-Krise konnte zeigen, dass zahnärztliche Teams bei der Infektionsprophylaxe außerordentlich gut aufgestellt sind. Im Jahr 2020 bestand in der Zahnmedizin die niedrigste Infektionsinzidenz aller Gesundheitsberufe in Deutschland. Deshalb fanden zahnärztliche Behandlungen ab Mai 2020 auch wieder weitgehend regulär statt.  Pflegeeinrichtungen waren jedoch in längeren Lockdown-Phasen für zahnärztliche Teams gesperrt.

Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte berichten, dass die Mundgesundheit Pflegebedürftiger dadurch ganz erheblich gelitten hat. Dies belegt eindrücklich die hohe Relevanz unserer Arbeit in der Pflege.

Behandlung von Pflegebedürftigen vor Ort

Pflegebedürftige dürfen nicht wieder von der zahnmedizinischen Betreuung ausgeschlossen werden, müssen aber besonders vor Infektionen geschützt werden.  Die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin empfiehlt deshalb allen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die Pflegebedürftige in der vierten Corona-Welle an ihrem Wohnort aufsuchen, dies neben den erprobten Hygienemaßnahmen in einem „2G+“-Setting zu tun. „2G+“ bedeutet, dass die Teammitarbeiter:innen geimpft oder genesen sind und zusätzlich ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest vorliegt.

Wann gilt man als genesen?

Als  genesen  gilt  man,  wenn  ein  positiver  PCR-Test mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind berechtigt, die tagesaktuellen Schnelltestungen in ihrer Praxis durchzuführen. Für einen selbst beschafften Schnelltest ist eine Pauschale von 3,50 Euro gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechenbar (siehe QR-Code).

 

Quelle: Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin – 16. November 2021

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