Seit Januar 2026 enthält das Gelbe Heft neben den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 auch sechs zahnärztliche Untersuchungen (Z1 bis Z6). Diese richten sich an Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Bestandteil der Untersuchungen sind die Kontrolle der Zahnentwicklung sowie Beratungen zu Mundhygiene, Ernährung und dem Einsatz von Fluorid.
Durch die Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennung im Gelben Heft wird die Vorsorge übersichtlich gebündelt. Regelmäßige Kontrollen und begleitende Beratung können dazu beitragen, frühkindliche Karies rechtzeitig zu erkennen oder zu vermeiden. Mit der Erweiterung bietet das Gelbe Heft eine umfassendere Übersicht über die gesundheitliche Vorsorge im Kindesalter.
Einlegeblätter für ältere Gelbe Hefte
Neugeborene erhalten seit dem Januar 2026 ein Gelbes Heft, das sowohl die ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9 als auch die zahnärztlichen Untersuchungen Z1 bis Z6 enthält. Bereits ausgegebene Gelbe Hefte behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Für diese werden in Zahnarztpraxen Einlegeblätter zur Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bereitgestellt. Das Gelbe Heft sollte daher auch zu zahnärztlichen Terminen mitgebracht werden, damit die Ergebnisse eingetragen werden können.




