Corona und die Steuererklärung – SteuerSparErklärung 2021 hilft in der Krise

Werbungskosten fürs Arbeitszimmer, weniger Fahrten ins Büro/Praxis oder Kurzarbeit – aufgrund der Corona-Krise wird die Steuererklärung 2020 viele SteuerzahlerInnen mit neuen Herausforderungen konfrontieren. Die ExpertInnen der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, haben die neue Version der SteuerSparErklärung daher nicht nur um zahlreiche Hilfen rund um die Auswirkungen der Pandemie, sondern auch um kostenlose Angebote ergänzt. Die SteuerSparErklärung 2021 führt dabei alle NutzerInnen wie gewohnt mit präzisen Berechnungen, smarten Tipps und praktischen Prüfern einfach und schnell zur maximalen Rückerstattung.

Steuererklärungspflichtig durch Kurzarbeitergeld? SteuerSparErklärung 2021 kostenlos nutzen!
Die Akademische Arbeitsgemeinschaft hat seit 45 Jahren den Anspruch, allen Menschen den Zugang zum Thema Steuern zu ermöglichen. Das gilt besonders in Ausnahmesituationen wie der CoronaPandemie. Deshalb können ArbeitnehmerInnen, die Kurzarbeitergeld bezogen haben und aufgrund dessen erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen, die SteuerSparErklärung 2021 kostenlos nutzen. Da Kurzarbeitergeld meist eine Steuernachzahlung bedeutet, unterstützt die SteuerSparErklärung 2021 die Betroffenen dabei, möglichst viel ihres Kurzarbeitergeldes zu retten. Die „SteuerSparErklärung 2021 Kurzarbeit“ steht voraussichtlich ab 1. März 2021 zum Download bereit.

Gratis-Lösungen für UmsteigerInnen von ElsterFormular, Steuereinsteiger und einfache Fälle
Die Steuererklärung für das Jahr 2020 kann nicht mehr mit ElsterFormular erstellt werden, weil die Finanzverwaltung das Programm zu Gunsten des Onlineportals „Mein ELSTER“ eingestellt hat. SteuerzahlerInnen, die von ElsterFormular umsteigen, erhalten die SteuerSparErklärung 2021 kostenlos. Im Gegensatz zu ElsterFormular hilft die Software mit leicht verständlichen Hilfen sowie automatischen Optimierungen aktiv beim Steuern sparen. Alle Daten werden verschlüsselt und nur auf dem lokalen Rechner gespeichert. Der kostenlose Umstieg für NutzerInnen von ElsterFormular ist voraussichtlich ab Februar 2021 auf www.steuertipps.de möglich.
Weiterhin gratis ist auch die SteuerKäpt’n-App für Android- und iOS-Smartphones. Der SteuerKäpt’n ist die Lösung für alle Singles, die nur einen Arbeitgeber haben und in einer Kirche sind. SteuerKäpt’n führt sie in wenigen Minuten zur wahrscheinlich schnellsten Steuererklärung Deutschlands. Azubis, Studierende und BerufseinsteigerInnen bis 28 Jahre und mit weniger als 25.000 Euro Jahreseinkommen können hingegen die SteuerSparErklärung 2021 kostenlos nutzen und sie dafürunter www.SteuerHelden.de herunterladen. Für umfangreiche Steuerfälle, Selbstständige, RentnerInnen und Freiberufler stehen wie gewohnt spezielle Varianten der SteuerSparErklärung 2021 zur Verfügung.

Dank einfacher Nutzerführung noch schneller zur optimalen Steuererstattung
Die SteuerSparErklärung 2021 punktet mit einer weiter vereinfachten Nutzerführung: In einem kurzen Einstiegsinterview personalisieren die NutzerInnen die Software, der „Rote Faden“ führt anschließend auch Laien sicher durch die Steuererklärung. Viele Daten können die NutzerInnen einfach aus dem Vorjahr übernehmen. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) rufen sie weitere Belege elektronisch ab und importieren sie. Die ELSTER-Registrierung und VaSt-Anmeldung werden als kostenlose Services angeboten. Eigene Belege verwalten die AnwenderInnen mit der kostenlosen BelegManager-App fürs Smartphone.
Die SteuerSparErklärung 2021 prüft automatisch alle Angaben und gibt hilfreiche Tipps, was die NutzerInnen absetzen können. Bei weiteren Fragen finden AnwenderInnen Hilfe im über 800 Seiten starken Ratgeber „SteuerKompass“, der digital bereits in der Software enthalten ist und als gedruckte Fassung kostenfrei angefordert werden kann. Außerdem verlinkt die Software an allen relevanten Stellen auf ein laufend aktualisiertes Gratis-E-Book, das steuerliche Auswirkungen der Corona-Krise erklärt und mit konkreten Steuertipps unterstützt.
Nach Eingabe aller Daten optimiert der elektronische „Steuerprüfer“ dann die Steuererklärung und weist auf fehlende oder unplausible Angaben hin, bevor die AnwenderInnen die Steuererklärung via ELSTER oder Post versenden. Neu ist, dass auch Belege elektronisch aus der Software ans Finanzamt geschickt werden können, wenn dieses sie anfordert. Sollte die Rückerstattung geringer ausfallen als erwartet, deckt das Programm auf, was das Finanzamt nicht anerkannt hat und hilft beim Einspruch.
Das Steuerprogramm ist ab sofort für PC und Mac erhältlich.

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