Zahnarzt“einkommen“ damals und heute

Leserfragen

Guten Morgen Herr Kollege,

Ein Kollege im Nachbarort (um nochmals kurz auf den Gewinn einer Praxis einzugehen) meinte, er habe einen Bruttoverdienst (Bruttogewinn) von etwa 200 000€/Jahr. Kann das wirklich sein?

Haben Sie eine Einschätzung was die damalige 240 000 Tsd. DM in den 1980er Jahren auf die heutige Zeit in € wären?

Antwort

Nun, da nehmen wir doch einfach das KZBV Jahrbuch 2012 zu Hilfe. Hier finden wir für 2011 (neuere Zahlen haben wir noch nicht!) einen Einnahmenüberschuss von 129.746 € (arithmetischer Durchschnitt) – 57 % der Zahnärzte blieben allerdings darunter, der Median lag deshalb bei 115.840 €.

Dies ist der Einnahmenüberschuss, der zu interpretieren ist. Z.B. halten viele Kollegen einen „Geschäftswagen“ – dabei vergessen sie dass wegen der 1%-Regelung dadurch der Gewinn erhöht wird, ohne wirklich Geld zur Verfügung zu haben (1%-Regelung bedeutet dass 1 % des Listenpreises für den Neuwagen monatlich als „Privatnutzung“ dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis hinzugerechnet wird). Andererseits muss z.B. im Zuge der Sonderausgaben eine Obergrenze -immer noch!- akzeptiert werden, die bei den 50 % der Beiträge liegt (ist auf Arbeitnehmer hin ausgerichtet, dass wir 100 % zahlen findet keine Entsprechung). Das heißt, die Angaben zum „Verdienst“ sind durchaus kritisch zu sehen.

Nun zur Frage ob es denn sein könne dass ein Zahnarzt 200.000 € jährlich als Gewinn verzeichnet. Nun, ich kenne ja die Gebührensätze sowohl der GKV als auch der GOZ – ich halte es für unwahrscheinlich dass man bei lege artis Arbeit und ohne „kreative“ Rechnung so viel als Überschuss erlösen kann. Um das „verdienen“ zu können müsste der Zahnarzt ohne Angestellte und ohne wesentliche Kosten 20 Stunden täglich tätig sein.

Das KZBV Jahrbuch gibt uns Einblick in die Kostenstruktur: da finden wir Einnahmen von 123.000 und Kosten von 102.000, also einen Gewinn von 20.800 jährlich bis hin zu 654.700 Umsatz und Ausgaben von 472.400 mit einem Gewinn von 222.300. Der Durchschnitt hätte Kosten von 298.300 und einen Umsatz von 425.700.

Ich meine, wenn wir mit dem lächerlich geringen Honorar (GOZ: keine Erhöhung seit 1960!) – in der GKV wurde mehrmals geringfügig angepasst, heute sind wir in etwa auf Gleichstand, privat oder Kasse macht keinen wesentlichen Unterschied mehr – ordentlich arbeiten, können  wir gar nicht so hohe Stundenumsätze generieren. Das ist zwar durchaus bekannt, aber, keiner unternimmt etwas dagegen. Da muss man halt eine Kompositfüllung in Bulkhärtung mit riesigem Randspalt in zwei bis fünf Minuten schaffen, beispielsweise…

Die Beurteilung, was die damaligen 240 Tsd DM (betriebswirtschaftlicher Überschuss in 1984) heute wären ist das schwierigste. Da wäre wohl die allgemeine Einkommenssituation zu Rate zu ziehen. Ein gutes Maß dafür sollte die Beitragsbemessungsgrenze sein. Da ziehe ich mal die Angaben von Wikipedia zu Rate (siehe Tabelle unten):

1984 lag diese bei  62.400 DM, aktuell bei 69.600 EUR (wird ab 2014 nochmal erhöht). Das interpretiere ich so, dass heute ungefähr so viel in € verdient wird wie damals in DM – das bedeutet, die Durchschnittseinkommen der Zahnärzte haben sich in etwa halbiert (sonst müssten wir heute 240 000 € im Schnitt haben, wir haben aber nur 129.000).

Die Gewinner waren die Anwälte – war der Zahnarzt 1984 verschrien als „der am besten verdienende Freiberufler“, so ist heute unzweifelhaft der Anwalt der Spitzenverdiener, mit Stundenhonoraren von 250 € aufwärts (ohne wirklich Kosten zu haben!).

Aber, was soll Jammern: es hat stets ein Auf und Ab gegeben, und die Ärzte und Zahnärzte stehen halt auf der Verliererseite. Muss ja niemand studieren das Fach, kann ja jeder Anwalt werden (Juristerei ist ein Studium mit etwa 5 bis 6 Semestern, also recht kurz und anspruchslos, weiß ich genau, meine Tochter hat das gemacht und hat ein Prädikatsexamen hingelegt nach 7 Semestern, weil sie nicht unbedingt fleißig gewesen ist).

Die Gesellschaft wird schon sehen was sie davon hat – der Ärztemangel ist mittlerweile schon so ausgeprägt dass man kaum noch Ärzte auf dem Land findet, und immer mehr Ärzte sprechen unsere Sprache nicht. Wie man da eine Anamnese machen will ist mir rätselhaft…

Zahnarztpraxen sind mittlerweile auch häufig unverkäuflich. Da fängt es jetzt auch schon an. Und die Praxiserwerber kriegen schon im ersten Abrechnungsquartal die Wirtschaftlichkeitsprüfung mit hohen Regressen.  Da hilft nur eines: abhauen! Hab ich etliche Kollegen in der Betreuung gehabt die sich in die Schweiz abgesetzt haben – dort wird es jetzt allerdings auch schon eng, weil die Schweizer es nicht lustig finden dass nur noch Deutsche in den Praxen zu finden sind…

Ehrlich – was wir brauchen  würden, wäre eine starke Gewerkschaft der Sozial- und Gesundheitsberufe, die massiv die Verstaatlichung fordert. Weil, der fest angestellte oder verbeamtete Arzt/Zahnarzt verdient inzwischen mehr als der Freiberufler, ohne irgendein wirtschaftliches Risiko!

 

Jahr

Gesetzliche Rentenversicherung

Knappschaftliche Rentenversicherung

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

West

Ost

West

Ost

West

Ost

West

Ost

1962

950 DM

 

11.400 DM

   

1963

1.000 DM

 

12.000 DM

 

1964

1.100 DM

 

13.200 DM

 

1965

1.200 DM

 

14.400 DM

 

1966

1.300 DM

 

16.000 DM

 

1967

1.400 DM

 

16.800 DM

 

1968

1.600 DM

 

19.200 DM

 

1969

1.700 DM

 

20.400 DM

 

1970

1.800 DM

 

21.600 DM

 

1971

1.900 DM

 

22.800 DM

 

1972

2.100 DM

 

25.200 DM

 

1973

2.300 DM

 

27.600 DM

 

1974

2.500 DM

 

30.000 DM

 

1975

2.800 DM

 

33.600 DM

 

1976

3.100 DM

 

37.200 DM

 

1977

3.400 DM

 

40.800 DM

 

1978

3.700 DM

 

44.400 DM

 

1979

4.000 DM

 

48.000 DM

 

1980

4.200 DM

 

50.400 DM

 

1981

4.400 DM

 

52.800 DM

 

1982

4.700 DM

 

56.400 DM

 

1983

5.000 DM

 

60.000 DM

 

1984

5.200 DM

 

62.400 DM

 

1985

5.400 DM

 

64.800 DM

 

1986

5.600 DM

 

67.200 DM

 

1987

5.700 DM

 

68.400 DM

 

1988

6.000 DM

 

72.000 DM

 

1989

6.100 DM

 

73.200 DM

 

1990 1.Hj.

6.300 DM

 

75.600 DM

 

1990 2.Hj.

32.400 DM

1991 1.Hj.

6.500 DM

 

78.000 DM

36.000 DM

1991 2.Hj.

40.800 DM

1992

6.800 DM

 

81.600 DM

57.600 DM

1993

7.200 DM

 

86.400 DM

63.600 DM

1994

7.600 DM

 

91.200 DM

70.800 DM

1995

7.800 DM

 

93.600 DM

76.800 DM

1996

8.000 DM

 

96.000 DM

81.600 DM

       

1997

8.200 DM

 

98.400 DM

85.200 DM

       

1998

8.400 DM

 

100.800 DM

84.000 DM

       

1999

8.500 DM

 

102.000 DM

86.400 DM

       

2000

8.600 DM

7.100 DM

103.200 DM

85.200 DM

       

2001

8.700 DM

7.300 DM

104.400 DM

87.600 DM

10.700 DM

9.000 DM

128.400 DM

108.000 DM

2002

4.500 EUR

3.750 EUR

54.000 EUR

45.000 EUR

5.550 EUR

4.650 EUR

66.600 EUR

55.800 EUR

2003

5.100 EUR

4.250 EUR

61.200 EUR

51.000 EUR

6.250 EUR

5.250 EUR

75.000 EUR

63.000 EUR

2004

5.150 EUR

4.350 EUR

61.800 EUR

52.200 EUR

6.350 EUR

5.350 EUR

76.200 EUR

64.200 EUR

2005

5.200 EUR

4.400 EUR

62.400 EUR

52.800 EUR

6.400 EUR

5.400 EUR

76.800 EUR

64.800 EUR

2006

5.250 EUR

63.000 EUR

6.450 EUR

77.400 EUR

2007

4.550 EUR

54.600 EUR

5.550 EUR

66.600 EUR

2008

5.300 EUR

4.500 EUR

63.600 EUR

54.000 EUR

6.550 EUR

78.600 EUR

2009

5.400 EUR

4.550 EUR

64.800 EUR

54.600 EUR

6.650 EUR

5.600 EUR

79.800 EUR

67.200 EUR

2010

5.500 EUR

4.650 EUR

66.000 EUR

55.800 EUR

6.800 EUR

5.700 EUR

81.600 EUR

68.400 EUR

2011

4.800 EUR

57.600 EUR

6.750 EUR

5.900 EUR

81.000 EUR

70.800 EUR

2012

5.600 EUR

67.200 EUR

6.900 EUR

82.800 EUR

2013

5.800 EUR

4.900 EUR

69.600 EUR

58.800 EUR

7.100 EUR

6.050 EUR

85.200 EUR

72.600 EUR

2014[1]

5.950 EUR

5.000 EUR

71.400 EUR

60.000 EUR

7.300 EUR

6.150 EUR

87.600 EUR

73.800 EUR

Jahr

West

Ost

West

Ost

West

Ost

West

Ost

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gesetzliche Rentenversicherung

Knappschaftliche Rentenversicherung

 

 

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