Was gibt´s Neues?

Wirtschaftlichkeitsprüfungen – kommodes Werkzeug zur Einnahmensteigerung der Krankenkassen

 

Wie ich es vorhergesehen (und -gesagt) habe, die Einnahmen der Kassen brechen dramatisch ein (Kurzarbeitergeld = Verschleierung der Arbeitslosigkeit), gleichzeitig steigen die Ausgaben (Versicherungsleistungen für Migranten, die nie einen Beitrag zahlen und in einem Gesundheitszustand sind wie bei uns vor 100 Jahren: gravierende Zahnschäden, Tuberkulose, sogar Pest! und Cholera). Wird alles als „Sachleistung“ kostenfrei bereitgestellt, während derjenige „der schon länger da ist“ sehr viel selber zahlen darf (ZE!). Es hat mal Studien dazu gegeben, dass eine Änderung des Umfelds mit völlig anderer Ernährung ein Hochschnellen der Zahnschäden bewirkt, das wird heute nicht mehr erlaubt bzw. publiziert, weil das „Rassismus“ sei. Und die enormen Kosten der Einführung der Telematik – auch wenn durch Strafen und Honorarabzug das erzwungen wurde – müssen ja auch noch geschultert werden. Auch wenn die Ersteinrichtung von der KV übernommen wurde, die hohen Folgekosten dürfen die Ärzte ja selber übernehmen, es hat enorme Kosten auch bei den Kassen ausgelöst.

Nun steht eine heftige Beitragserhöhung im Raum, nebst massiver Erhöhung eines staatlichen Zuschusses, der natürlich nie die steigenden Kosten abdeckt. Aber, es muss ja weniger auffallen. Natürlich reichen die beschlossenen Verbesserungen der Einnahmen der Kassen nicht aus, wie denn auch, eine Beteiligung der „reichen“ Ärzte via Honorarkürzungen erfolgt nur indirekt, weil es nie einen Inflationsausgleich geben wird, aber, auch das reicht nicht. Natürlich nicht. Aber, die Telematik samt weiterer intensivierter Kontrollen ermöglicht es, „Schlupflöcher“ zu eliminieren, und für die Regierung sind dann die Ausgaben logisch und gerechtfertigt. Beispielsweise ist es jetzt nicht mehr möglich, GKV Ausweise einzulesen und Leistungen bzw. Praxisbesuche kreativ abzurechnen. Da müssen sich die Abrechnungskräfte umstellen.

Die Kontrollmöglichkeiten werden weiter perfektioniert, und folgerichtig häufen sich Regresse und Prüfungen. Nun müssen die Prüfungen nicht sofort erfolgen, das SGB gibt vor, dass bis 5 Jahre nachträglich geprüft werden darf. Und, bei Auffälligkeiten und begründetem Verdacht dürfen Hochrechnungen erfolgen, es muss nicht jedes Quartal separat geprüft werden.

Hierzu erfolgt eine „Anhörung“, d.h., es wird eine praxisbezogene Stellungnahme zugelassen – es können „kompensatorische Einsparungen“ sowie „Praxisbesonderheiten“ zur Begründung herangezogen werden.

Da Zahnärzte meist kaum in der Lage sind, solche Stellungnahmen zu erstellen, ist ein Finanzierungsinstrument gefunden. Und diese Daten geben dann eine willkommene Begründung für weitere Zwangsmaßnahmen gegen „Falschabrechner“. Alles ganz logisch!

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