Endotherapie




 


Folgen sind Kiefergelenksarthrosen mit den bekannten Störungen (Schmerzen, Tinnitus, etc.) sowie unerwartete Zerstörungen der Restaurationen sowie weitere Probleme.

Denn: auch Implantate können „Zahnfleischprobleme“ bekommen, dies ist sogar eher die Regel als die Ausnahme (Schwedische Untersuchungen haben gezeigt, dass nach etwa 10 bis 15 Jahren post OP die Zahl an Periimplantitisfällen exponentiell zunimmt), etwa fünf Jahre post OP beobachtet man eine drastsiche Zunahme an Brüchen der Suprastrukturen (Keramikabplatzungen, Brückenfrakturen).

Also sollte höchste Aufmerksamkeit dem Erhalt der angeborenen, ureigenen Dentition geschenkt werden, kompromisslos und ultimativ.

Unter diesem Aspekt ist es schlicht unverständlich, dass in Deutschland immer noch jährlich etwa 10 Millionen Zähne (!) der Zange zum Opfer fallen. Die Zahnentfernung macht einen Menschen schlicht zum Krüppel, wobei man mit Prothesen eben wirklich nur Prothesen anbieten kann, egal wie technisch aufwändig sie auch sein mögen, bis hin zu Implanteten.

 

Anderswo wird das anders gehandhabt: in USA z.B. ist der „Endodontist“ der bestbezahlte unter den Zahnmedizinspezialisten, der verdient mehr als doppelt so viel als ein Prothetiker. Das zeigt, wie hoch die „eigenen“ Zähne im Kurs stehen, lässt man die Patienten selbst entscheiden – für endodontische Therapien werden in einem freien Land mehr Gelder aufgewendet als für Prothesen. Schließlich entscheidet in den USA – wie in praktisch allen Ländern weltweit außer in Deutschland – der Bürger/Patient selbst, wofür er/sie das sauer verdiente Geld ausgibt!

 

Natürlich, die Kassenhonorare reichen bei uns nicht, um ernsthaft Zahnerhaltung zu betreiben, und sie reichen schon gar nicht, richtige Endodontie zu praktizieren – aber, wer sagt denn, dass man das im Rahmen des SGB V tun muss?

 

Für „Kassenpatienten“ gilt, wie für jeden Anderen auch, dass sie selbst entscheiden dürfen (müssen), was sie wollen. Da kann man nicht einfach ex cathedra anordnen „der Zahn muss raus“, nur weil man mit dem angebotenen Honorar nicht auskommt.

Auch das SGB V und der der darauf beruhende BEMA geben immer (noch) die Möglichkeit, dass man eben nicht wirtschaftlich im Sinne der Sozialgesetzgebung handelt (also eine mangelhafte Endo macht und anschließend extrahiert) -, sondern die Patientenwünsche berücksichtigt. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit per Vertrag eine Endo-Therapie außerhalb des BEMA anzusiedeln, und dies ist dann sicher auch die anständige Lösung. Dabei sollte man bedenken, dass auch die GOZ unzureichend honoriert – immerhin muss man da mit Sätzen von 1965 auszukommen suchen – und generell nach § 2 einen Honorarvertrag abschließen. Eine Abschaffung dieser Möglichkeit kommt aus verfassungsrechtlichen Gründen wohl nicht in Betracht, jede gesetzliche Einschränkung würde gegen die im Grundgesetz garantierte Vertragsfreiheit verstoßen.

 

Wenn dann ein Patient trotz korrekter Aufklärung meint, ohne Zähne lebte es sich besser – dann wird man natürlich auch seinen Wünschen nachkommen (müssen). Da hat die Rechtsprechung aber hohe Hürden gelegt: vor einer Extraktion ist besonders intensiv und umfassend aufzuklären. Andernfalls würde man sich einer dann strafbaren Körperverletzung schuldig machen. Intensive Aufklärung, dass kann nur sein, in aller Dringlichkeit auf die stets negativen Folgen der Zahnentfernung aufmerksam zu machen, je drastischer desto besser. Da wird ein Patient sicher schon mal ins Grübeln geraten, insbesondere dann, wenn auftragsgemäß auch die wirtschaftlichen Folgen (Kosten für ein Implantat oder eine Brücke) vor der Extraktion diskutiert worden sind.

Wer so ernsthaft sein Bemühen zeigt, dem wird ein Patient mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch folgen und die Therapie außerhalb der Zwänge eines unzulänglichen BEMA bezahlen!

 

Dabei lässt sich die Regelung des Bema trefflich dafür einsetzen, per Abdingung Endodontie privat zu erbringen und abzurechnen – seit 1.1.2004 gilt ja das Wirtschaftlichkeitsgebot in verschärfter Form, und es wurden die meisten Indikationen für eine Endo aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen.

 

In Ländern mit einer freien Zahnmedizin ist das längst so; an den Zähnen erkennt man den sozialen Status: zahnlos laufen die herum, die keinen Wert auf sich und ihre Gesundheit legen. In USA findet man in Nachbarschaft zu den Billig-Bratklops-Buden häufig Werbung dort ansässiger Zahnärzte des Inhalts, dass die „nur heute“ gültige Sonderaktion fünf Zahnextraktionen zu Preis von drei verspricht. Für Leute der sozialen Unterschicht ein gutes Angebot, können sie sich dann doch auch die Billigprothese (small, medium, large – man sucht sich ein passendes Stück aus, dann wird unterfüttert, passt!) zu 99 $ bald abholen. Man isst sowieso nur Matsch, da braucht man ja keine richtigen Beißer.

 

In besseren Gegenden hingegen wird Zahnerhaltung vom feinsten angeboten: da kostet eine Endo-Therapie mal rasch 1000 $ und mehr, und die Kollegen mit der Zusatzqualifikation „Endodontist“ verdienen dann auch jährlich 400 000 $ aufwärts. Konkretes Beispiel: für die Endo eines unteren Eckzahns mit eindeutig nur einem Kanal, behandelt in einer 30-minütigen Sitzung, werden einem Patienten 300 US $ berechnet (und dies bereits 1990!), ich habe die Rechnung selbst gesehen. Heute kostet dies noch mehr – ein befreundeter Kollege in Phoenix nimmt für einen Seitenzahn locker 1500 $, für eine unkomplizierte Endo. Und in Australien kostet das auch richtiges Geld – sogar in Polen (!) wird für eine Endo umgerechnet mehr als 1000 € berechnet.

 

Ähnliches zeichnet sich hierzulande schon lange ab – zu gutem Aussehen und gehobenem sozialem Status gehören auch gute und vor Allem „eigene“ Zähne!

 

Also sollte man sich als Zahnarzt schon entscheiden, was man eigentlich will: Primitivmedizin nach BEMA oder anspruchsvolle Zahnheilkunde, die wieder Spaß macht – die Patienten ziehen mit (die meisten zumindest), und um die anderen ist es nicht schade…).

 

Abrechnungstechnisch geht man so vor, dass man in Form einer „Abdingung“ eine Vereinbarung mit dem Patienten trifft, dass die Behandlung außerhalb des BEMA stattfinden soll (SGB V § 2 gibt die Voraussetzungen vor: hier wird der Wirtschaftlichkeit Vorrang gegeben, und eine normale Endo-Therapie ist unwirtschaftlich! Erbringt der Zahnarzt Endo innerhalb des BEMA, muss er damit rechnen, dass er nach § 106 SGB V wegen unwirtschaftlichen Behandelns in Regress genommen wird).

Als für notwendig erachtet wird dann im zweiten Schritt eine Vereinbarung nach § 2 GOZ (da muss man auch keine Begründungen mehr für den Faktor erfinden), damit man sich wirklich auf die Therapie konzentrieren kann und nicht unter Zeitdruck zu einer fehlerhaften Behandlung gezwungen ist (Forulare dazu finden Sie im InfoManager www.gh-praxismanager.de).

 

Endopraxis heißt Privatpraxis!

Auch die Wissenschaft ist sich mit den Praktikern einig: zeitgemäße Endodontie kann nicht innerhalb eines viel zu niedrig bewerteten Honorarrahmens geleistet werden.

Hat sich eine Praxis jedoch auf die zeitgemäße aufwandsorientierte Berechnung von Endodontie-Leistungen umgestellt, können ganz andere Leistungslevels erreicht werden.

 

Um eine modernen Ansprüchen genügende Endo-Therapie überhaupt erbringen zu können ist, neben viel verfügbarer Zeit, auch spezielle Gerätschaft vonnöten – die Handfeile ist mittlerweile schon etwas out of time. Die Darstellung des Status quo der Endodontie soll einmal anhand der einzelnen Therapieschritte versucht werden.

 

Diagnostik

Wie immer ist auch in der Endodontie eine korrekte Diagnostik das A und O einer erfolgreichen Behandlung. Zur Diagnostik in der Endo gehört eine möglichst präzise Feststellung des Krankheitszustandes:

Liegt eine irreversible Pulpitis vor?,

liegen bereits Nekrosen oder gar eine Gangrän vor?,

ist der Apex bereits betroffen?

und

dehnt sich der Prozess eventuell schon in den Periapex hinein aus?,

und, nicht zu vergessen, es sollte geklärt werden, was die Ursache für den Pulpauntergang war.

Auch wenn in der überwiegenden Zahl der Fälle ein kariöser Defekt Auslöser war, so kommen auch fehlerhafte Restaurationen (via okklusales Trauma) oder parodontale Phänomene (Infektion über die parodontale Tasche) in Frage.

Dabei ist letzteres besonders knifflig: liegt ein PA-Defekt vor, so wird die Endo alleine für sich nicht ausreichen, andererseits kann ein PA-Defekt auch vorgetäuscht sein, weil sich hinter dem Befund ein Fistelgang von apikal her verbirgt. In solchem Fall wäre die Kürettage oder sonstige PAR-Therapie überhaupt nicht angezeigt!

 

Unterschieden wird das, indem man ganz genau hinsieht: liegen zahlreiche PA-Defekte im Gebiss vor, so wird man das wohl ganz anders zu beurteilen haben als wenn in einem ansonsten parodontal gesunden Gebiss nur eine Tasche auffällt.

 

Zur initialen Diagnostik braucht man

-Kältespray oder Vergleichbares zur Befundung der Vitalität

-Röntgen (digital oder Film) samt Bildbetrachter

-PA-Sonde (zur Taschenuntersuchung)

-ev. Shimstockfolie (um okklusale Interferenzen aufzufinden) oder anderes, wie Farbfolie etc.

 

Therapie

 

Trepanation

Findet man Restaurationen vor, so sollten diese nach Möglichkeit entfernt werden (Kronen und Brücken kann man auch unzerstört abnehmen!), Füllungen werden entfernt, usw. Entdeckt man unter der Restauration Karies, so sollte diese vollständig ausgeräumt werden. Ist der Zahn noch vital, so geschieht dies zweckmäßigerweise unter Lokalanästhesie.

Je nach der dann gegebenen Situation sollte eine Aufbaufüllung angefertigt werden; in jedem Falle ist Kofferdam anzulegen. Kofferdam wird aus zwei wesentliche Gründen empfohlen: zum einen kann nur unter Kofferdam sicher und entspannt gearbeitet werden, bei maximaler Beachtung hygienischer Kautelen, und aus Gründen der Rechtssicherheit gibt es sowieso keine Alternative dazu.

Die für die Endo eingesetzten feinen Instrumente stellen ein erhebliches Risiko für den Patienten dar – eine Aspiration eines WK-Instrumentes (das geht schneller als man denkt!) zieht ganz unmittelbar eine Strafanzeige wegen Körperverletzung nach sich, und man wird keinen Gutachter finden können, der da Nachsicht zeigen könnte. Die folgende Verurteilung bedeutet meist sogar das Ende der beruflichen Tätigkeit – das muss man doch nicht riskieren, wenn die Arbeit mit Kofferdem auch noch wesentlich einfacher und rascher von der Hand geht…

 

Danach wird, bestimmt von der Anatomie des betreffenden Zahnes, das Cavum der Kronenpulpa eröffnet. Es ist nicht sinnvoll, hier mir Brachialgewalt vorzugehen, man sollte einigermaßen behutsam das Pulpakammerdach abtragen.

 

Danach werden die Eingänge der Wurzelkanäle aufgesucht. Hilfreich ist der Einsatz einer Lupenbrille oder eines OP-Mikroskops. In weiter entwickelten Ländern ist das OP.Mikroskop in der Endo-Therapie conditio sine qua non, ohne Mikroskop sähe man da eine nicht lege artis Therapie. Abrechnungstechnisch ist das unproblematisch – der Einsatz eines Mikroskops ist separat berechenbar, man kann dies z.B. in Form einer Analogposition ansetzen.

 

Nach dem Auffinden werden die Kanaleingänge dezent erweitert. Es ist anzuraten, jetzt noch Korrekturen an der Aufbaufüllung bzw. dem Kronenanteil des Restzahnes vorzunehmen, um einen ungehinderten Zugang zum Kanalsystem zu gewährleisten.

 

In Fällen, in denen noch vitales Pulpagewebe vorgefunden wird, wird die Pulpa vitalexstirpiert.

 

Man benötigt

– Kofferdam, Kofferdamklammer

– Fräser für die Gestaltung des Arbeitsfeldes, Rosenbohrer etc.

– Mikroskop, als Minimalanforderung eine Lupenbrille

– gute Ausleuchtung, z.B. Kaltlichtquelle

– Tastinstrument (Sonde)

– Kanalerweiterer

– ggflls. Exstirpationsinstrument

– ggflls. Kariesindikator

 

Kanallängenbestimmung

Mit einem kleinen Instrument tastet man sich vorsichtig bis zum physiologischen Apex vor und kontrolliert mittels Röntgenaufnahme; alternativ wird mittels elektrometrischer Kanallängenbestimmung gearbeitet. Ideal ist hier die gegenseitige Kontrolle, d.h., man geht mittels elektrometrischer Bestimmung bis zum Apex vor und kontrolliert mit Hilfe einer digitalen Röntgenaufnahme.

Dazu wird benötigt

– Röntgengerät

– elektrometrisches Längenmessgerät (z.B. Raypex, Apexfinder o.ä.)

– Kanalinstrumente ISO 10 o.ä.

 

Kanalaufbereitung

Je nachdem, für welche Methode man sich entschieden hat (hier gibt es zahlreiche Varianten, z.B. Crown Down Methode, McSpadden Methode, etc.; ein Verfahren, das die laterale Kondensation von Guttapercha einsetzt, gilt als überlegen gegenüber der veralteten Masterpoint-Methode) wird nach eindeutiger Kenntnis der Kanalanatomie (abgeleitet aus Längenbestimmung und Auswertung der Röntgenbilder, auf denen Krümmung, Ausdehnung usw. erkennbar ist) das gesamte Kanalsystem aufbereitet. Ziel muss es sein, alles Weichgewebe bzw. kariös erweichte Gewebe zu entfernen – tote Winkel, begründet im ovalen Querschnitt der Kanäle, sollten möglichst vollständig erfasst werden. Zurückbleibendes infiziertes Gewebe, ungünstige Lumina (die verhindern dann eine vollständige Füllung wegen Gefahr der Blasenbildung!) usw. sollten beseitigt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass es zu keiner unbeabsichtigten Begradigung der Kanäle kommt (die Folge wäre, dass am Krümmungsinnenradius zuviel Substanz abgetragen wird, wohingegen der Krümmungsaußenradius unaufbereitet bliebe).

 

Zwischen bzw. während der Aufbereitung wird mit Natriumhypochlorit-Lösung gespült. Es gibt auch spezielle Lösungen für die elektromechanische Aufbereitung. Natriumhypochlorit löst Gewebereste zuverlässig auf, sodass wir dann glatte Kanalwände vorfinden. Es gibt auch spezielle Spülgeräte dafür (z.B. von Dürr Dental), auch der Einsatz von Ultraschall ist sinnvoll (wir sprechen von „ultraschallaktivierten Feilen“). Illusion wäre allerdings wenn wir annehmen wollten, wir könnten das Kanalsystem vollständig aufbereiten bzw. reinigen. Ramifikationen im Furkatonsbereich oder am Apex sind definitiv unerreichbar, diese kann man nur pharmakologisch (z.B. durch Einlage von Kalziumhydroxid, Kupferoxid/Kalziumhydroxid, Jodoform, Antibiotikapaste, CHX-Einlage, etc.) zumindest keimärmer machen.

Die Aufbereitung sollte generell nur bis zur apikalen Striktur vorgenommen werden, also etwa 1mm koronal des röntgenologischen Apex. Dies schützt besser vor akzidentieller Überfüllung. Sollte diese Barriere aus welchem Grund auch immer durchbrochen sein, ist bei Wurzelfüllung besondere Sorgfalt angezeigt.

 

Sinnvoll sind

– elektromechanische Aufbereitungsgeräte (mit Motor oder auch Ultraschall), da spart man viel Zeit und Mühe und erreicht mit dem modernen Equipment sehr gute Ergebnisse

– Spüllösungen

– WK-Instrumente (hier sind weitgehend bruchfeste Instrumente zu bevorzugen, z.B. NiTi-Feilen, die auch noch den Vorteil haben, dass sie ein „Gedächtnis“ für die Kanalkrümmung besitzen)

 

medikamentöse Zwischeneinlage

Es hat sich nach eigener Erfahrung (und auch der skandinavischen Kollegen) bewährt, nach Aufbereitung nicht sofort abzufüllen, sondern einen Zwischenschritt vorzusehen. Im Fall einer schon röntgenologisch festgestellten apikalen Beteiligung (z.B. Granulom, Zyste) kann man auf einen solchen Schritt sowieso nicht verzichten, solche Prozesse dauern im Allgemeinen sogar mehrere Monate bis zur vollständigen Ausheilung. Aber auch dann, wenn der Apex auf dem Röntgenbild noch unauffällig aussieht, kann man nicht sicher sein, dass es nicht zu einer Ausbreitung dorthin gekommen ist, und sei es auch nur durch die Kanalaufbereitung selbst.

 

Hat man die Endo in einen akuten Prozess mit Schmerzen hinein vorgenommen ist die medikamentöse Zwischeneinlage kaum verzichtbar, will man dem Patienten nicht langdauernde Schmerzen zumuten.

 

Ein differenziertes Vorgehen empfiehlt sich:

 

– bei Behandlung einer akuten Situation z.B. Einlage von Ledermix Paste (eingebracht mit einem Lentolu als idealem Transportmittel) für ein paar Tage bis etwa einer Woche

– danach, wie in allen anderen Fällen, Einbringen von Kalziumhydroxid für mindestens eine Woche

– das Kalziumhydroxid sollte etwa alle zwei bis vier Wochen gewechselt werden

– alternativ kann man Kalziumhydroxidspitzen einsetzen

– eine Einlage von CHX, z.B. mit Hilfe von CHX-Spitzen reduziert die Keimbesiedelung des Kanals ebenfalls deutlich.

 

Das Ziel der Zwischenbehandlung ist, die Keimzahl im Kanal massiv zu reduzieren, optimal wäre eine Keimfreiheit. Wegen der zahlreichen Ramifikationen der Apikalregion sowie der Furkationsbezirke scheint die Forderung nach absoluter Keimfreiheit illusorisch. Andererseits kann ein stark bakteriell besiedelter Wurzelkanal nach definitiver Füllung wegen der mangelhaften Abdichtung der Seitenkanäle kaum mit guter Prognose abgefüllt werden. Je nach Vorliebe und persönlicher Erfahrung stehen dazu zahlreiche Präparate zur Verfügung

 

Kriterium für ein Ende der Einlage-Sitzungen sollte sein

 

– röntgenologische Unauffälligkeit der apikalen Region, insbesondere sollte sich ein durchgehender Parodontalspalt erkennen lassen

– absolute Schmerzfreiheit (auch keine Perkussionsempfindlichkeit mehr)

 

Wurzelfüllung

In der Literatur finden sich zahlreiche Angaben über die „richtige“ Wurzelfüllung. Allen Literaturstellen gemeinsam ist die Forderung nach einem „dichten Verschluss“ bis zum Apex, Blasenfreiheit der Wurzelfüllung, und einem biologisch akzeptablen Wurzelfüllmaterial.

Als bisher am besten geeignetes Material wird Guttapercha angesehen.

Man kann nun die Guttapercha thermisch verformen und so im Kanal kondensieren, man kann auch Guttapercha kalt kondensieren (unter Mithilfe eines geeigneten Zements).

Sinnvoll ist die thermische Variante, da hier praktisch eine vollständige, blasenfreie Füllung bewirkt werden kann, wobei es zu keiner wesentlichen Beimengung von Zement kommt. Die heute gebräuchlichen Zemente lösen im Gewebe Reaktionen aus (zumindest in der Abbindephase), hier ist Guttapercha einfach überlegen gut.

 

Hilfsmittel sind

– Geräte zur thermischen Kondensation (z.B. Dentsply)

– Spreader und Plugger als Handinstrument-Variante

– Guttaperchakoni passend zur gewählten Methode

 

Naturgemäß wird eine dichte Füllung nur dann gelingen, wenn das Wurzelinnere trocken (!), frei von Debris (!) sowie mechanisch dergestalt aufbereitet ist, dass eine Füllung auch tatsächlich möglich ist. Der Laser kann unter Umständen hier vorteilhaft eingesetzt werden, weil man die Kanalwände durch Aufschmelzen der Zahnhartsubstanz besonders dicht versiegeln kann. Problematisch dabei wäre, dass man möglicherweise nicht alle Bereiche erreicht (dann hat man Leaks vorliegen), dass an thermisch behandelten Flächen eine schlechtere Haftung eines Wurzelfüllmaterials gegeben ist, und, last but not least, die Gefahr einer lokalen Überhitzung im Apexbereich mit der Folge von Hitzenekrosen. Deshalb erfordert der Laser eine schon sehr intensive Beschäftigung mit der Methode sowie Problembewusstsein – eine optische Kontrolle (z.B. durch ein Endoskop) ist dabei allemal sinnvoll.

 

 

Kontrolle

Nach Wurzelfüllung ist immer eine Kontrolle angezeigt. Hier gibt es wohl keine Alternative zur Röntgenaufnahme, wobei dabei die digitale Technik überlegen ist: man hat das Ergebnis unmittelbar, während bei der Filmtechnik erst der Entwicklungsprozess abgewartet werden muss.

Nach röntgenologischer Überprüfung sollte auch eine klinische Kontrolle erfolgen – praktisch kann man das umsetzen, indem man den Patienten entlässt und nach etwa vier Wochen wieder einbestellt. Besteht dann immer noch Beschwerdefreiheit und lässt sich auf dem neuen Röntgenkontrollbild nichts Auffälliges entdecken, so kann man wohl von einem Gelingen der Therapie ausgehen.

 

Fertigversorgung

Der wurzelkanalbehandelte Zahn, der ja zwischenzeitlich immer nur provisorisch verschlossen werden konnte – anderes wäre absurd, weil man für die vielen Zwischenschritte ja immer wieder einen Zugang braucht -, sollte nun endgültig stabil restauriert werden.

Hier gilt es, prinzipielle Überlegungen anzustellen. War es in der Vergangenheit eher so, dass man einer prothetischen Lösung zugeneigt war (gegossener Stiftaufbau), so hat die Adhäsivtechnik vollkommen neue Perspektiven eröffnet. Ein endodontisch versorgter Zahn wird durch eine adhäsiv verankerte Füllung sicherlich besser stabilisiert als durch eine konventionelle prothetische Lösung (z.B. Krone, eingesetzt mit Phosphatzement). Deshalb bleibt der Gestaltung und auch der Einbeziehung wirtschaftlicher Aspekte ein großer Spielraum, der nicht durch Vorurteile eingeengt werden sollte.

 

Speziell zu beachten ist:

Stiftaufbauten aus Metall (z.B. gegossener Stiftaufbau) schwächen die Zahn-Wurzel, weil relativ weit ausgeschachtet werden muss. Falls Wurzelstifte zur Verstärkung der Krone benötigt werden, sollte den adhäsiv befestigten Varianten (z.B. Glasfaserstifte) der Vorzug gegeben werden. Auch Schraubstifte stellen nur die zweitbeste Lösung dar.

Die Glasfaser-verstärkten Stifte aus Kunststoffmaterial sind auch universeller einsetzbar – man kann sie auch unter Füllungen oder Vollkeramikkronen (Ästhetik!) einsetzen, wohingegen Metallstifte immer nur für die Metall-Krone denkbar sind.

Die Adhäsivtechnik erlaubt es, den durch kariöse Zerstörungen vorgeschädigten und nun durch die Endotherapie zusätzlich in seiner mechanischen Belastbarkeit geschwächten Zahn so zu stabilisieren, dass er dem gesunden Zahn nahe kommt. Man sollte hier ruhig alte Vorurteile über Bord werfen…

Auch dann, wenn man sich zu einer prothetischen Versorgung entschließt, ist ein adhäsiv verankerter Unterbau – die Aufbaufüllung – eigentlich unverzichtbar, wollte man den Patienten nicht von den Fortschritten der Medizin abkoppeln. Die adhäsive Defektversorgung hat dabei, neben der nachweisbaren Stabilisierung, auch noch den Vorzug, dass man einen langzeitstabilen dichten koronalen Verschluss bekommt, mit ein Kriterium für den Erfolg der Endo-Therapie.

 

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