Der Behandlungsvertrag

„Patientenrechtegesetz“ Der Behandlungsvertrag Unabhängig von versicherungsrechtlichen Umständen (GKV / Versichertenausweis, Selbstzahler, Privatversicherung, Beihilfe, etc.) ist die Voraussetzung einer Therapie stets das Zustandekommen eines Behandlungsvertrags. Das BGB kennt hier den Begriff „Dienstvertrag“, d.h., der Arzt schuldet dem Patienten nicht den Erfolg einer Behandlung, sondern lediglich eine dem Stand des Wissens entsprechende Behandlung („lege artis“). Anders ein […]

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