Gerichtliche Entscheidung zu unlauterem Wettbewerb unter Zahnärzten

Ein Münchner Zahnmediziner warb  im Internet mit starken Preisnachlässen. Über das Rabattportal „Groupon“ verlangte er für eine professionelle Zahnreinigung 39 Euro statt 120 Euro und für Bleaching plus Zahnreinigung nur 99 statt 520 Euro. Dagegen klagte der zahnärztliche Bezirksverband mit Erfolg: Schnäppchenpreise sind berufswidrig.

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