GOZ-Novelle

Der Zahnarzt darf dann zu Honoraren arbeiten, die noch unter dem Nivau von 1965 liegen – das wurde bisher noch keiner Berufsgruppe zugemutet. Bedenken wir: die GOZU ´88 war ja eine aufkommensneutrale Umstrukturierung der alten BUGO-Z von 1965 (!) und hat damit auch schon zu Einbussen gefĂĽhrt, denn nach BUGO-Z hatte man wesentlich weniger bĂĽrokratische […]

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