Amalgam – Neue EU-Verordnung tritt zum 1. Juli in Kraft

Dentalamalgam darf nach der EU-Quecksilberverordnung ab 1. Juli 2018 grundsĂ€tzlich nicht mehr fĂŒr zahnĂ€rztliche Behandlungen von MilchzĂ€hnen, von Kindern unter 15 Jahren und von schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Eine Ausnahme von der Regelung besteht nur dann, wenn der Zahnarzt eine solche Behandlung wegen spezifischer medizinischer Erfordernisse als zwingend notwendig erachtet. Hintergrund der neuen […]

Amalgam – Neue EU-Verordnung tritt zum 1. Juli in Kraft Read More »