Corona – was bedeutet das fĂŒr die Praxen?

  WirtschaftlichkeitsprĂŒfung im Zeichen von Corona Das SGB V bestimmt die rechtliche Grundlage fĂŒr WirtschaftlichkeitsprĂŒfungen aller Art, gleich ob „AuffĂ€lligkeitsprĂŒfungen“ oder „StichprobenprĂŒfungen“. Solche PrĂŒfungen erfolgen auf Antrag der gesetzlichen Kassen, die zustĂ€ndigen Gremien sind „PrĂŒfungsstellen“, paritĂ€tisch besetzt aus Vertretern der Krankenkassen und der ZahnĂ€rzte mit einem „neutralen“ Vorsitzenden. Die zustĂ€ndige PrĂŒfungsstelle muss dann infolge eines […]

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