Freiberufler bestimmen kostenfrei den Pflegegrad

Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anhand eines komplexen Begutachtungssystems in einen der fĂŒnf Pflegegrade eingestuft werden. Die Experten der Steuertipps-Redaktion, Teil des Informations- und Lösungsanbieters Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland, haben dieses System leicht verstĂ€ndlich im neuen Pflegegradrechner umgesetzt. Mit dem kostenlosen […]

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