Gerichtliche Entscheidung zu unlauterem Wettbewerb unter ZahnÀrzten
Ein MĂŒnchner Zahnmediziner warb  im Internet mit starken PreisnachlĂ€ssen. Ăber das Rabattportal „Groupon“ verlangte er fĂŒr eine professionelle Zahnreinigung 39 Euro statt 120 Euro und fĂŒr Bleaching plus Zahnreinigung nur 99 statt 520 Euro. Dagegen klagte der zahnĂ€rztliche Bezirksverband mit Erfolg: SchnĂ€ppchenpreise sind berufswidrig.
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