Der Behandlungsvertrag
âPatientenrechtegesetzâ Der Behandlungsvertrag UnabhĂ€ngig von versicherungsrechtlichen UmstĂ€nden (GKV / Versichertenausweis, Selbstzahler, Privatversicherung, Beihilfe, etc.) ist die Voraussetzung einer Therapie stets das Zustandekommen eines Behandlungsvertrags. Das BGB kennt hier den Begriff âDienstvertragâ, d.h., der Arzt schuldet dem Patienten nicht den Erfolg einer Behandlung, sondern lediglich eine dem Stand des Wissens entsprechende Behandlung (âlege artisâ). Anders ein […]
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