Deutsche Ärzteversicherung

Versicherungsschutz für die ärztliche und zahnärztliche Betreuung von Flüchtlingen   Die Deutsche Ärzteversicherung hat aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation beschlossen, Ärzten und Zahnärzten, die ambulante Behandlungen von Flüchtlingen vornehmen, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung zu garantieren. Dies gilt für alle laufenden Berufshaftpflichtverträge von Ärzten und Zahnärzten.

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