Rechtsstaat Deutschland?
Dass ich nicht lache …
Derzeit haben Abmahnanwälte wieder Saison, unterstützt von gierigen „Auftraggebern“. Wenn sie einem ein Fax schicken, das der Empfänger als „unverlangt“ einstuft (nehmen wir an, sie wollen auf den nächsten Prophylaxetermin aufmerksam machen), und der wendet sich an einen Abmahnanwalt, dann kostet das sie erst mal gut 200 € (!), nur für einen Brief des Inhalts, dass sie was Unerlaubtes getan haben und zahlen sollen. Wenn sie nun meinen, das könnte doch nicht sein, dann geht der vor Gericht und sie zahlen dann noch viel mehr – riskieren sie´s also lieber nicht, sonst sind gleich mal eben einen 1000er los. Weil, der Anwalt, den sie mit ihrer Interessenvertretung betrauen, denkt zuerst auch mal an sich und schreibt eine Rechnung, bevor er eine schlampig zusammengehauene Erwiderung formuliert, die ihnen nichts und dem Anwalt viel einbringt. Vor Gericht vergleichen sich dann die Rechtsvertreter, weil sie da noch mal eine Zusatzgebühr kassieren können. Und die Sitzungsgelder (Kosten noch mal 2.000 €) sowie die Gerichtsgebühren ebenfalls in der Höhe sorgen dafür, dass keiner mehr gewinnt, außer den Anwälten.
Und wenn sie Streit mit jemand Großem bekommen? Nun, dann setzt der den „Streitwert“ gleich mal in astronomischen Höhen fest, und dann haben sie noch größere Probleme. Streitwert 100 000? Bitteschön, da verlangt der Anwalt (der gegnerische) erst mal 2000, dann brauchen sie selber einen (ist ja Anwaltszwang ab 5000 € Streitwert) der nimmt auch so viel. Jetzt werden sie fragen, wie kommt man auf so einen Streitwert? Ist doch egal, Anwälte treiben die Kosten gerne in die Höhe, ist ja ihr Verdienst, und was wollen sie denn machen? Da hat eine unbegründet gekündigte langjährige Mitarbeiterin eines mittelständischen Unternehmens einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt – schwupps lag da eine Forderung in Höhe von 200.000 € auf dem Tisch, die natürlich vom Gericht abgeschmettert wurde – aber, so sind die Spielregeln, beim Arbeitsgericht zahlt jeder seinen Anwalt selber. Bleiben beide auf irrwitzigen Honorarforderungen sitzen.
Scheidung? Für den Normalbürger der finanzielle Ruin. Unter 10.000 € geht da gar nichts.
Verfassungsrechtler zweifeln inzwischen an dieser Regelung – man kann mit absurd hohen Streitwertfestsetzungen recht leicht kleine Leute jeglicher Rechte berauben.
Aktuell verklagt uns der VDDI – vertreten durch eine Vermarktung GmbH – auf 100.000 oder mehr wegen angeblicher Namensrechtsverletzungen. Nett, wie man mit zahnarztfreundlichen Medien umspringt. So versucht man, alle mundtot zu machen, die vielleicht auch mal Kritik üben an den Verhältnissen. Zahnarztblättchen, die die Werbesprüche der Industrie nachbeten, die verklagt man natürlich nicht. Logisch. Die Zahnärzte sind jetzt mal aufgerufen, an den VDDI Protestbriefe zu schreiben und damit Solidarität zu zeigen – es kann doch nicht sein, dass industriekritische Medien so einfach über juristische Spitzfindigkeiten in den Ruin getrieben werden, oder?
Jedenfalls: mein Vertrauen in eine deutschen Rechtsstaat, das ist mittlerweile schon arg ramponiert!
gh