Kein QM? Böses Erwachen!

Mit QM wär´ das nicht passiert…

Die Prüfstellen bei den örtlichen KZVen haben eine neue Strategie: es werden zunehmend mehr Einzelfallprüfungen angeordnet. Die „Wirtschaftlichkeitsprüfung“ rein nach statistischen Auffälligkeiten bekommen wir immer weniger auf den Tisch.

Die Umstellung der Strategie ist einfach zu erklären. Bei der WP kann sich die geprüfte Praxis relativ leicht rausreden: zwei Hauptargumente, die „Praxisbesonderheiten“ und „kompensatorische Einsparungen“ geben dem gewieften Bearbeiter genug Möglichkeiten, einen Regress abzuwenden. Weil das also nicht erfolgreich genug ist um für die Kassen Geld einzusammeln geht man andere Wege, und da ist die Einzelfallprüfung das derzeit effektivste Mittel.

Warum ist das so?

Es gibt in den BEMA Richtlinien ganz klare Vorgabe wie eine zahnärztliche Dokumentation im Krankenblatt (Kartei) auszusehen hat. Nur, wer kennt die Richtlinien? Hand auf´s Herz, die hat doch keiner wirklich gelesen. Und die Mitarbeiter schreiben dann eben nur auf, was der Abrechnung dient. Das wird dann in der Prüfung zur bösen Falle. Alles, was nicht medizinisch dokumentiert ist wird ganz einfach gestrichen, wegen „Nichterfüllung der Leistungsinhalte“ der jeweiligen BEMA-Position. Beispiel Röntgen: da müssen alle Befunde notiert werden, und die Abrechnungsangabe z.B. „ZE“ wird als unzureichend abgelehnt. Die Folge: Streichung des Honorars (macht bei OPG´s schon einiges aus!). Weiteres Beispiel: die gerne angesetzten BEMA-Nummern 106 und 105 werden prinzipiell gestrichen, wenn keine weiteren Erläuterungen (Zahnpaar; Präparat sowie Diagnose) in den Aufzeichnungen zu finden sind. Weitere Beispiele: bmf (muss angegeben werden warum!), üz (Präparat, Diagnose), exc 1 und 2: Diagnose, Zyst: Diagnose, usw. Sogar Füllungen müssen richtig dokumentiert werden, sonst werden die Prüfer wild (eine p oder cp muss begründet werden!)

Und dann kommen Regresse bei den Prüfungen heraus, die schon mal 50 000 € und mehr ausmachen.

Einen Kollegen hat es ganz böse erwischt. Der hatte wegen Krankheit einen Rückgang der Patientenzahlen (kann Jedem passieren), und dann musste die Praxis wieder hochgefahren werden. Wen kriegt man da als Patienten? Natürlich die, die entweder ganz selten beim Zahnarzt waren und deshalb hohen Therapiebedarf aufzeigen, und dann die, die unzufrieden waren mit dem bisherigen Zahnarzt, also „Problempatienten“. Da ist man praktisch immer in der Wirtschaftlichkeitsprüfung – und wenn man sich nicht wehrt (wie im konkreten Fall) wird man als notorischer Falschabrechner registriert. Um die Situation zu verschlimmern haben sie den Kollegen anschließend in die Einzelfallprüfung genommen – der war ja verstockt und wollte einfach nicht die Regeln einhalten -, und da sind sie so richtig fündig geworden. Die Kürzungen kamen dann jedes Quartal, und jetzt steht er vor dem Disziplinarausschuss. Der Vorwurf: hartnäckiges Falschabrechnen. Da seien jetzt, da sich der Kollege als unbelehrbar gezeigt habe, disziplinarische Maßnahmen erforderlich.

Untersucht man nun genauer, worauf die Vorwürfe basieren, dann kann man nicht unbedingt erkennen, dass der fehlerhaft gearbeitet hätte. Nur an der formalen Sache, der Dokumentation, da haben sie sich festbeißen können. Streichungen wegen fehlender Diagnose (105, 106 gestrichen), wegen nicht vollständigem Befund (Röntgenaufnahmen gestrichen, auch OPG´s), unklare Angaben im Krankenblatt (Füllungswiederholung gestrichen), nicht nachvollziehbarer Diagnose (PAR), usw. Alles nicht unbedingt angenehm und vor allem: vermeidbar!

Seit November letzten Jahres ist ein QM in der Praxis bindend vorgeschrieben. Das wurde bisher unseres Wissens noch nie kontrolliert, obgleich es bei Nichtbeachtung zwangsläufig zu Honorarkürzungen kommt. Die Kassenprüfer haben stattdessen eine viel bessere Methode entdeckt um Geld bei den Leistungsträgern (ist ein m.E. besser passender Ausdruck als „Leistungserbringer“) einsammeln zu können – die „Zufallsprüfung“ mit vorzulegenden 50 bis 100 Patientenfällen. Und da wird, so die Erfahrung, primär auf das geschaut, was am effektivsten ist, nämlich die Dokumentation bzw. deren Mängel. Und wenn man sich ernsthaft mit der Sache auseinandersetzt kommt man zum Schluss, dass ohne ein funktionierendes QM-System eine den Anforderungen entsprechende Dokumentation gar nicht mehr möglich ist. Wer all das, was verlangt wird, die die Kartei eintragen will, der braucht dafür länger als für die eigentliche Therapie am Patienten.

Mit einem praxisgerechten QM ist das aber recht einfach: alles was routinemäßig „immer so“ gemacht wird, wird im QM niedergelegt, und dann kann man sich die Eintragungen in der Kartei sparen, da muss dann nur noch notiert werden, was außergewöhnlich ist, bzw. die Zahnangabe. Beispiel: die „Mu“ wird systematisiert: die Praxis legt einmal fest, was für ein Präparat genommen wird (sagen wir mal CHX-Gel, Fabrikat nicht vergessen!), man legt nieder, welche Diagnosen man einsetzen möchte (Gingivitis, Parodontitis, Mucositis, etc.) und nummeriert diese. Die Eintragung kommt dann mit einer Ziffer (1 für Gingivitis, 2 für Parodontitis, usw.) aus, ein Präparat muss nicht mehr eingetragen werden, weil ja im QM festgelegt wurde, welches für welche Indikation eingesetzt wird. Das lässt sich beliebig weiterdenken – schon die korrekte Beratung bzw. Aufklärung kann mittels QM, Info-System und Zuordnung der Infos mittels Zahlen perfekt dokumentiert werden, ohne viel eintragen zu müssen. Es reicht dann „Info 21, 36, 14“, z.B., mit dahinter stehenden Inhalten im QM. Hat man sich das Prinzip erst mal verinnerlicht spart man massig Zeit – und, vor allem, man kann sich perfekt gegen Vorwürfe wegen angeblicher Falschabrechnung wappnen. Was immer so gemacht wird kann nicht angezweifelt werden, das ist das Grundprinzip der deutschen Bürokratie. Das bringt die geringen Kosten für ein QM ganz schnell wieder ein.

Dazu noch eine Information: Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu … Qualitätsmanagement…Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (werden aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanziert mit bis zu 1500 €) gefördert.

Als Berater kann man Jeden, der gelistet ist, einsetzen. Aber Vorsicht: die Listung verspricht nicht unbedingt Qualität, denn jeder der mag kann sich auf die Liste setzen lassen.

Was man dann neben den ganz profanen Vorteilen „Sicherheit gegen Regresse“, „weniger Schreibarbeit“ (zugegeben, nach Vorleistung ins QM!) noch an Arbeitsfreue gewinnen kann ist kaum zu beziffern.

Und die Prüfer werden sich ärgern – die sind ja nur dazu da, die Praxen so weit als möglich abzugreifen. Die vorgeschobene Begründung die Patientenbetreuung zu verbessern ist genauso lächerlich wie bei den Kommunen mit den zahlreichen Verkehrsregeln und – schildern das Argument man wolle die Autofahrer erziehen. Die finanzieren einen Großteil der Ausgaben über die Knöllchen, und Niemandem ist daran gelegen, vielleicht bessere Verkehrsteilnehmer zu bekommen. Die Strafen sind auch so bemessen, dass die Motivation, sich „korrekt“ zu verhalten, wegen zu geringer Strafzumessung kaum gegeben ist. Der Staat braucht seine Missetäter, weil man die besonders gut ausrauben kann – und so ist es auch bei uns Zahnärzten: deshalb wird QM nicht kontrolliert, man füllt die Taschen von AOK und Co viel besser wenn´s nicht so korrekt läuft…

Noch was zum Schluss: leider wehren sich viel zu wenige Kollegen, wenn sie eine Prüfmaßnahme aufgebrummt bekommen – aber, trotzdem, es gibt sie, die Gegenwehr. Und weil es zunehmend mehr Kollegen gibt, die den Wiederstand wagen, bekommen wir immer mehr zu tun. Deshalb die Bitte: wer Interesse hast bei uns als Konsilszahnarzt mitzuwirken, bitte melden! Der Anfänger bekommt natürlich auch Hilfestellung, versteht sich von selber!

Weiterführende Informationen: www.securdent.de, www.dentalkolleg.de, www.gh-praxismanagement.de, www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/unternehmensberatungen/index.html

Oder auf Anfrage bei Securdent GmbH Tegernbach bzw. gh-praxismanagement GmbH München

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