Wenn Sie in die Mühle der Prüfung geraten…
„…Sie dringend, uns für die anliegend aufgeführten Patienten die Abschriften der Karteikarten sowie die noch ausstehende Stellungnahme zu den Punkten aus dem Beratungsgespräch zu übersenden. Eine nochmalige Verlängerung der Frist ist leider nicht möglich.
Wir erwarten Ihre Antwort bis zum 16.03.2009, andernfalls wird der Fall nach einer Vorstandsentscheidung an die Korruptionsbekämpfungsstelle/Staatsanwaltschaft abgegeben.“
So. Posteingang 12.3. (!), Poststempel 9.3. (in der KZVN abgestempelt), unterschrieben „Abteilungsleiterin Leistungsabrechnung“.
Die Vorgeschichte: ein Kollege wurde zum „Beratungsgespräch“ geladen, weil seine Abrechnung „auffällig“ sei. Rückfragen, ob denn das persönliche Erscheinen unbedingt erforderlich sei wurden pampip abgewehrt, der Kollege möge doch zum anberaumten Termin vorsprechen, eine Aussage dazu, was besprochen werden sollte, wurde verweigert.
Im „Beratungstermin“ wurde der Kollege mit etlichen Vorwürfen bezüglich seiner Abrechnung konfrontiert – er machte von seinem recht gebrauch, sich dazu in der Sitzung nicht zu äußern. Er konnte sich ja – im Gegensatz zu den Mitgliedern des Prüfungsausschusses – nicht entsprechend vorbereiten. Das wurde sehr ungnädig aufgenommen – die normalen Mechanismen unseres Rechtssystems gelten heir wohl nicht (jeder Angeklagte hat das Recht zu den Vorwürfen zu schweigen, nur Zeugen müssen aussagen) – wer in die Prüfung gerät, wird nicht als Angeklagter (was er/sie ja ist), sondern als Zeuge behandelt (da tun sie recht verständnisvoll, und bestrafen den Prüfling mit existenzbedrohenden Honorarabzügen).
Jedenfalls hat sich der Kollege dann nach Beratung umgehend schriftlich zu den Vorhaltungen geäußert (Datum 26.3. per Fax und Brief). Scheint denen nicht in den Kram gepasst zu haben, sie haben angeblich nichts bekommen (siehe oben). Und: dem Kollegen wurde eine lange Liste zugestellt, zu der er Karteiblattkopien liefern sollte, von 66 (!) Patienten und bis zu 3 Quartalen. Dafür stehen jetzt ganze zwei (!) Arbeitstage zur Verfügung. Da kommt Freude auf – der Kollege geht ja schließlich noch einer Tätigkeit nach, als Zahnarzt, nicht wahr, der kann nicht nur in Akten wühlen, wie die hauptamtlichen Prüfer.
Vermutlich hat man eine unterwürfige Zustimmung zu Regressen erwartet, oder wie soll man dieses rüde Vorgehen sonst erklären?! Und: wer hat in den hauptamtlichen Prüfungsausschüssen eigentlich das Sagen? Dem Ton nach Kassenfunktionäre – nichts gescheites gelernt (kann kein Zahnarztkollege sein, bei dem Ton!), aber große Klappe und diktatorisches Auftreten.
Frage: wer schützt uns jetzt vor solchen Kontrolleuren á lá DDR?!!!
g.h.