Patientenberatung

Hoher Anspruch an Neutralität und Qualität – Neuer Anbieter jetzt in der Beweispflicht

KZBV zur endgültigen Vergabeentscheidung für die gesetzlich vorgesehene Patientenberatung

Anlässlich der Bekanntgabe der formalen Vergabeentscheidung zur Neustrukturierung der gesetzlich vorgesehenen Patientenberatung hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einmal mehr die Notwendigkeit fachlich kompetenter und unabhängiger Beratungsstellen betont.

„Bei allen im Vorfeld der Vergabe von uns geäußerten Bedenken akzeptieren wir das Ergebnis, sind aber zugleich gespannt, ob der neue Anbieter den bewusst hohen Ansprüchen an Neutralität und Qualität der Beratung gerecht werden kann. Die künftige Arbeit der Patientenberatung werden wir daher ebenso konstruktiv wie kritisch begleiten. Die KZBV spricht sich nach wie vor für eine unabhängige Finanzierung, zum Beispiel in Form eines Systemzuschlags und für eine neutrale Vergabe – losgelöst vom GKV-Spitzenverband – aus“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, am Montag in Berlin.

Forderung nach unabhängiger Finanzierung und Vergabe

„Auch sollte die alleinige Zuständigkeit für die Patientenberatung in die Verantwortung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung oder des Gemeinsamen Bundesausschusses übergehen. Eine solche institutionelle und finanzielle Entflechtung der gesetzlich vorgesehenen Beratung ist dringend geboten, um deren Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit in vollem Umfang zu gewährleisten.“

Fachliche Expertise der Patientenberatung der Zahnärzteschaft

Die KZBV verwies in diesem Zusammenhang erneut auf die fachliche Expertise der zahnärztlichen Patientenberatungsstellen, die seit vielen Jahren anerkannt ist und bei den Versicherten zu Recht eine hohe Akzeptanz genießt. Ratsuchende Patienten können bei den Beratungsstellen von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und    (Landes-)Zahnärztekammern – neben der individuellen Beratung und Aufklärung durch den behandelnden Zahnarzt – ein umfassendes Informationsangebot zu allen möglichen Themen zahnmedizinischer Versorgung kostenlos in Anspruch nehmen.

Bereits im Vorfeld einer Behandlung können Patienten die für sie geeignete Therapie auf Basis fachlich fundierter und wissenschaftlich abgesicherter Patienteninformationen wählen. Darüber hinaus stehen bei Problemen im Zusammenhang mit bereits durchgeführten Behandlungen sachkundige Berater telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort zur Verfügung. Hier werden praktikable Lösungen gesucht, die in der Versorgungsrealität schnell umsetzbar sind. Das Zweitmeinungsmodell, Gutachter und Schlichtungen dienen dabei den Interessen der Patienten.

Die Broschüre „Patienten im Mittelpunkt“, herausgegeben von KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK), informiert umfassend über das Beratungsspektrum der zahnärztlichen Selbstverwaltung.

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