Abrechnungsprüfungen
Die Kostenerstatter haben – die EDV macht´s möglich – entsprechende Prüfsoftware entwickelt und setzen diese nun gezielt und regelmäßig ein. Dabei nutzen sie standardisierte Textbausteine – bei den Privatversicherern sowieso, nun auch bei den „Prüfstellen“, also den Einrichtungen der KZVen zusammen mit den Kassen. Und da bleiben sehr viele Kollegen im Raster hängen: es kann sein, dass man in die generelle Wirtschaftlichkeitsprüfung gerät (wegen Abweichung vom Landesdurchschnitt). Wobei zu beobachten ist, dass dieser Landesdurchschnitt die letzten Quartale immer stärker abgerutscht ist – kein Wunder: wenn die Zahnärzte, die mehr abrechenen als LD, in die Prüfung genommen werden und Honorarkürzungen hinnehmen, sinkt (das ist ganz schlichte Mathematik) der Durchschnitt, und das führt wiederum zu mehr „Auffälligkeiten“, d.h., vermehrten Prüfungen. Da geraten dann Zahnärzte plötzlich in die WP, die jahrzehntelang unbehelligt und mit gleichbleibenden Punktezahlen pro Patient gearbeitet haben.
Dann wird auch die Einzelfallprüfung immer häufiger – da wird die Praxis aufgefordert, zahlreiche Patientenfälle (die Listen bekommt man von den Prüfstellen) mit Karteikartenkopien und zugehörigen Unterlagen (Modelle, Röntgenbilder, usw.) vorzulegen. Die Mitarbeit ist zwingend, man darf die Herausgabe nicht verweigern. Diese Prüfung wird vorgenommen, wenn bestimmte Systemtiken erkennbar werden – z.B., wenn die Behandluungsfälle „geteilt“ werden (also über mehrere Quartale verteilt), oder wenn es auffällig viele Überweisungen gibt (dann wird vermutet, man schiebe Pateinten hin und her, um das Budget zu unterlaufen), oder, es wird geprüft, ob Fristen richtig eingehalten wurden (z.B. bei PAR oder Prothetik nach Endo). Da ist niemand mehr in den Prüfstellen damit befasst, das macht der Computer – nur, der Zahnarzt muss dann mühsam alle Unterlagen heraussuchen.
Solche Einzelfallprüfungen (die Einzelfallprüfung wird übrigens bei der WP als „inzumutbar“ abgelehnt, da gilt nur die Statistik) werden auch zur Überprüfung einer „richtlinienkonformen“ Behandlungsweise vorgenommen.
Und die Privatversicherer? Nun, die prüfen auch jede Rechnung und schrieben dann dem Patienten (!), dass der Zahnarzt „möglicherweise“ falsch abgerechnet habe und man möge doch da in der Praxis vorstellig werden und eine Rechnungskorrektur verlangen. Benannt wird dies als „Service für die Mitglieder“, und die Rechnungserstattung wird natürlich sofort gekürzt, versteht sich.
Da hält der Zahnarzt wieder mal den schwarzen Peter, den er muss ich gegenüber dem Patienten dann rechtfertigen, was immer ungut ist.
Der Zahnarzt sollte jedoch solche Kürzungen nicht einfach so hinnehmen – man kann sich doch wehren! Es gibt Textsysteme mit vorformulierten Textbausteinen, mit deren Hilfe man selber Gegenwehr leisten kann, und es gibt Serviceanbieter, die das für wenig Geld für die Praxis übernehmen.
Aufklärungspflichten
Es gibt eine Unzahl an unterbeschäftigten Anwälten – und gleichzeitig haben immer mehr Menschen eine „Rechtsschutzversicherung“. Nun gelten die Regeln von Anstand und Moral von früher nicht mehr – wenn die Zahnarztrechnung kommt, wird gesucht, wie man die Zahlung verhindern oder zumindest vermindern könnte. Und wenn der Anwalt sowieso nichts kostet?
„Wenn die Rechnung kommt passt der Ersatz plötzlich nicht mehr“ – kennt mit Sicherheit jeder berufstätige Zahnarzt aus eigener Erfahrung. Und dann wird der Gutachter eingeschaltet – kein Problem, sagen Sie? Mag ja sein, dass der nichts Nachteiliges finden kann, nur, der findige Anwalt wird dann mal fragen, ob denn die vorgeschriebene Beratung und Aufklärung stattgefunden hätte – und da zeigt die Erfahrung, dass es deutliche Dokumentationslücken gibt. Möglich, dass die Beratung ja tatsächlich unterblieben ist, kann sein, dass die nur nicht richtig aufgeschrieben wurde – das Ergebnis ist dasselbe: Der Zahnarzt kriegt die Honorar- (Rechnungs-) Kürzung.
Hier gilt es, vorzubeugen: durch ein Beratungssystem kann man die Fehlerquote auf ein Minimum reduzieren. Dann müssen nicht mühsam Beweise zusammengetragen werden, die hat man dann griffbereit in der Schublade (oder dem Aktenschrank, wenn Sie so wollen). Da kann man den Patienten ihre Unterschrift unter die Nase halten – wirkt stets!
Fortbildung
Beim vorletzten „Gesundheitsreformgesetz“ wurde für alle Betriebe des Gesundheitswesens die Fortbildungspflicht mir individuellem Nachweis vorgeschrieben. War die Fortbildung bis dahin eine moralische Pflicht, so hat der Gesetzgeber seinem Mißtrauen gegenüber der Ärzteschaft dadurch Ausdruck verliehen, dass die Fortbildung nunmehr konkret nachgewiesen werden muss. Nun könnte man meinen, gut, machen wir halt Fortbildung, mit möglichst geringem Aufwand, wenn´s geht. Vorsicht, Fall! Kann man da nur sagen. Der Zahnarzt muss ja seine Fortbildungspunkte gegenüber einer Institution, die mit der Überwachung betraut ist, nachweisen. Damit ist jedoch auch eine Kontrolle gegeben, worin sich der Zahnarzt fortgebildet hat – und dies kann im Streitfall bedeuten, dass man ihm die Fähigkeit für bestimmte Therapiemaßnahmen einfach abspricht, mit entsprechenden Folgen. Deshalb macht es Sinn, Fortbildung gezielt und auf allen Feldern der Praxistätigkeit nachzuweisen! Dabei ist es wohl unerlässlich, die Fortbildung nicht nach eigenem Gusto, sondern gezielt nach Therapiefeldern zu organisieren. Fortbildungsabos wären ein probates Mittel dazu. Voraussetzung ist natürlich, dass das Abo nach fachlichen Kriterien richtig strukturiert ist, wozu sicherlich zahnärztlicher Fachverstand obligat ist.
Qualitätsmanagement
Zum 31.12. dieses Jahres ist der letzte Termin, bis wann ein „praxisinternes Qualitätsmanagement“ eingeführt sein muss. Was bedeutet das? Der gemeinsame Bundesausschuss Kassen und KZV hat Kriterien festgelegt, die als Mindestanforderung gelten. Demnach ist es z.B. nicht erforderlich, eine Zertifizierung durchführen zu lassen – allerdings sind die Prinzipien so, dass sie der ISO 9001 entsprechen und deshalb prinzipiell auch zertifizierbar wären.
Was soll ein Qm in der Praxis, werden sich nicht wenige Kollegen fragen. Die Frage ist berechtigt – Qualität erreicht man nicht durch ein formalistisches System. Nur: mehr Geld, was für mehr Qualität nützlich wäre, gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Also greift die Politik zum priobaten Instrument der Kontrolle und Überwachung, das hat sie immer getan, wenn sie sie nicht gehindert wurde. Und, wer wollte heuet die Politik hindern? Da ist weit und breit Niemand zu sehen – die Politik verspricht und verteilt, und die „Leistungserbringer“ zahlen dann die Zeche. Hat also keinen Sinn, sich offen aufzulehnen – besser, man zieht sich in die stille Opposition zurück – also, man macht QM, aber so, dass die Kontrolleute möglichst wenig davon haben. Kann man, wenn man´s geschickt anstellt und das richtige System hat!