Großlabor Schottdorf

Die Neidhammel haben verloren

Jetzt ist die Staatsanwaltschaft Augsburg letztlich vor dem BGH krachend gescheitert: der Augsburger Medizinunternehmer ist endgültig freigesprochen worden. Schon das Landgericht Augsburg hatte 2016 so entschieden, die Revision gegen dieses Urteil wurde nun zurückgewiesen.

Worum ging es? Die Ankläger haben seit vielen Jahren vergeblich versucht, dem Großlabor Abrechnungsbetrug zulasten der Krankenkassen nachzuweisen. Unter Beteiligung der Medien, angestachelt durch wilden Neid, reduzierte sich der Vorwurf zuletzt darauf, mithilfe seiner damaligen Frau habe Schottdorf in den Jahren 2004 bis 2007 durch Einrichtung mehrerer scheinselbstständiger Medizinlabors 12,8 Millionen Euro zu viel abgerechnet. Das Augsburger Landgericht sah darin jedoch keinen Betrug, und die obersten Strafrichter in Karlsruhe konnten darin auch „keine Lücken oder Widersprüche“ finden (Az. 1 StR 535/16). Für „extremen“ Abrechnungsbetrug gäbe es keine Beweise.

Grundlage der Neidkampagne sind die komplexen Abrechnungsbestimmungen. Wie auch bei Zahnärzten gilt, dass bei größeren Umsätzen ein Abschlag zu gewähren ist, d.h., die Kassen zahlen dann für die einzelne Leistung weniger. Das Großlabor Schottdorf hat – dies ist unbestritten – mit Laborärzten in ganz Deutschland Dienstleistungsverträge abgeschlossen, aufgrund derer die Laboruntersuchungen zentral getätigt wurden, die vertraglich als Subunternehmer eingesetzten Laborärzte mit deren kleineren Umsätzen gegenüber den Kassen die höhere Honorare abrechneten und den Großunternehmer Schottdorf dann entsprechend bezahlten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg argumentierte, die Subunternehmer seien jedoch als „Arbeitnehmer“ zu werten, weshalb ein Abschlag in der Abrechnung gerechtfertigt sei.

Da der angebliche Schaden 12,8 Millionen betragen habe forderten die Ankläger 4,5 Jahre Haft für Schottdorf und seine Frau sowie ein Millionen-Bußgeld.

Nun sollte Neid nicht das Handeln bestimmen – schon die 10 Gebote untersagen Neid bzw. Diebstahl. Also wäre es angemessen, sich mit den komischen Abrechnungsbestimmungen näher zu befassen. Da wird man rasch fündig: wenn Fleiß bzw. unternehmerisches Handeln so negativ bewertet werden, dass der Fleißige regelmäßig bestraft wird, stimmt doch etwas in der moralischen Grundeinstellung nicht. Durch Strafen (Abschläge sind Strafen!) wird der Faule bzw. untüchtige gefördert, Tüchtige bzw. Fleißige hingegen demotiviert. Motivation entsteht doch nicht daraus, dass ich arbeite, ohne daraus einen Gewinn ziehen zu können – diese, linkem Gedankengut entspringende, Vorstellung, der Mensch brauche keine Motivation für sein Tun, ist irgendwie krankhaft. Es gibt keine Verhaltensforschung, gleich ob in der Tierwelt oder beim Menschen, die linke Annahmen bestätigen würden, im Gegenteil. Ein Lebewesen strebt automatisch nach „Gewinn“, egal wie der aussieht, das kann Geld sein, das kann Sex sein, auch Lob bzw. Anerkennung wirkt motivierend. Dabei haben alle Studien gezeigt, dass Geld ein universelles sehr stark motivierendes Mittel darstellt. Das mussten sogar die Kommunisten der „sozialistischen“ Staaten einsehen.

Dabei ist es auch naheliegend, dass die Qualität z.B. im Großlabor besser ist als im kleinen Praxislabor. Dies gilt ja auch für Zahntechnik, oder für chirurgische Großpraxen. Das wurde ebenfalls durch Untersuchungen nachgewiesen.

Bleibt als einziges Argument für Degression „Neid“, purer nackter Neid….

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