Kindesmissbrauch

Als Angehörige des öffentlichen Gesundheitswesens müssen sich auch Zahnärzte dieser Problematik stellen – jeder Zahnarzt ist verpflichtet, bei Kindern auf Zeichen sozialer Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch zu achten, und da Zahnärzte in der Regel Kinder öfter zu sehen bekommen als Kinderärzte, sind sie besonders in der Pflicht. Sind Auffälligkeiten gegeben, sollte man zumindest einen Kollegen (Allgemeinarzt, Kinderarzt) konsiliarisch hinzuziehen bzw. das Kind an diesen Kollegen überweisen (kann man auch unter einem Vorwand tun). Hier stehen wir in einer besonderen Verantwortung – je früher Fehlentwicklungen gegengesteuert wird, desto geringer die Langzeitschäden, die letztendlich nicht nur für die Betroffenen ein unter Umständen lebenslanges Leiden bedeuten, sondern auch für die Allgemeinheit enorme finanzielle Lasten. Und solche Zusatzlasten kann die Gesellschaft nun wirklich nicht mehr schultern…