Stundenlang vor dem Prüfungsausschuss sitzen?
Haben Sie nichts Besseres zu tun?
Die Prüfungsgremien gehen zunehmend dazu über anstatt statistischer Wirtschaftlichkeitsprüfungen Einzelfallprüfungen vorzunehmen, mit (für die Kassen) durchschlagendem Erfolg. Hauptsächlich wird die unzureichende Dokumentation bemängelt, wobei es da ganz schlüssig so ist: nicht richtig dokumentiert = nicht RiLi-gemäß gemacht = falsch abgerechnet. Damit holen sich die Kassen Unsummen an ausgezahltem Honorar zurück, ein gutes Geschäft. Die hauptamtlichen Prüfer in den Prüfstellen verdienen ihr Geld, buchstäblich.
Nun könnte man auf dem Standpunkt stehen, was soll´s, bohre ich halt ein bisschen schneller. Die Sache ist jedoch komplizierter: die betroffenen Zahnärzte werden zum „Beratungsgespräch“ zitiert. Da wird dann anhand der Unterlagen ganz genau geschaut, ob alles seine Richtigkeit hatte – und die finden im Allgemeinen immer was, und das nicht zu knapp. Das an sich tut schon weh genug, wenn man die Arbeit gemacht hat und dann rückwirkend zur Kasse gebeten wird wegen Formfehlern.
Nur: dabei bleibt es nicht. Wer da auffällig geworden ist, den prüfen sie weiter. Dann ist man jedes Quartal dran. Und dann sitzt man jedes Mal einen halben Tag oder sogar noch länger vor einem Gremium und muss sich rechtfertigen – das kann keinen froh machen, schon deshalb nicht, weil man ja da kostbare Arbeitszeit verliert. Rechnen wir: 300 € pro Stunde (ist eine offizielle Zahl der Kammer), macht bei 5 Stunden schon 1500 €. Einfach mal so. Denn Umsatzausfall ist eigentlich fast Reingewinn: die Praxiskosten laufen ja ungebremst weiter. Vom Ärger ganz zu schweigen.
Aber auch das ist noch nicht alles. Im Beratungsgespräch wird ja der Vertragszahnarzt darauf hingewiesen, dass er/sie etwas ändern muss. Dabei vergisst der Geprüfte was noch an Druckmitteln (außer Regressforderungen) da ist: bei permanent gleichen Fehlern läuft der Zahnarzt nämlich Gefahr, wegen konstanter Falschabrechnung (siehe oben, fehlerhafte Dokumentation = Falschabrechnung) in ein Disziplinarverfahren zu geraten. Da gibt es zusätzlich empfindliche Strafen, und wenn das auch nichts nützt, dann kommt das Strafverfahren via Staatsanwalt.
Solche Entwicklungen haben wir bei der Betreuung unserer Kunden (www.securdent.de) vielfach erlebt, und nicht immer können wir die betroffenen Kollegen dann raushauen. Anwälte agieren, wenn man sich ihrer Hilfe bedienen will, ganz besonders hilflos, da haben wir noch keinen Nutzen gesehen. Ist ja auch klar, die haben von der Materie (Kassenabrechnung) viel zu wenig Ahnung, die kennen im Zweifel nicht einmal die entsprechenden Abschnitte des SGB V.
Dabei ist es doch ziemlich einfach: ein installiertes QM-System (www.gh-praxismanager.de), das sich auf die Richtlinien und die Dokumentation spezialisiert, wird, das haben alle bisher betreuten Praxen gezeigt, von den genervten Mitarbeitern gerne angenommen, schließlich ist es für die auch nicht lustig hunderte von Karteikarten rauszusuchen und zu kopieren. Und der Erfolg ist durchschlagend: wenn dann eine Prüfung kommt hat man alles Wesentliche in den Unterlagen und braucht nicht mal zum Prüfungsgespräch hinzugehen, weil dann eine einfache schriftliche Stellungnahme genügt.
Es ist wie mit der Zahngesundheit: Vorbeugen ist allemal besser als hinterher Schmerzen erleiden zu müssen!