GOZ-Novelle
Der Zahnarzt darf dann zu Honoraren arbeiten, die noch unter dem Nivau von 1965 liegen â das wurde bisher noch keiner Berufsgruppe zugemutet. Bedenken wir: die GOZU ÂŽ88 war ja eine aufkommensneutrale Umstrukturierung der alten BUGO-Z von 1965 (!) und hat damit auch schon zu Einbussen gefĂŒhrt, denn nach BUGO-Z hatte man wesentlich weniger bĂŒrokratische […]