Hilfe, meine Helferin ist schwanger!

Schwangerschaft bei Mitarbeiterinnen Schwangere genießen in Deutschland einen besonderen Schutz. Schutz bedeutet, dass 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie 8 Wochen nachher „Mutterschutz“ besteht, was bedeutet, die Mitarbeiterin wird von der Arbeit freigestellt, wobei die Kosten dafĂŒr der Arbeitgeber zu tragen hat, analog einer Krankheit, bei der ja auch 6 Wochen das volle Gehalt […]

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