Gesundheitsleistungen und Versicherung
Andere Länder, andere Sitten In unserem Nachbarland Österreich ist jeder pflichtversichert, gleichgültig ob „selbständig“ (der in Deutschland derzeit bevorzugte „Kleinunternehmer“ wird als „freier Dienstnehmer“ ebenfalls geschützt) oder unselbständig als normaler Arbeitnehmer. Dienstnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen unterliegen der Pflichtversicherung, die Angehörigen der Versicherten sind durch die Mitversicherung in der Krankenversicherung.
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