Neuordnung der GOÄ:

„Bei den Beratungsleistungen von Ärzten und Zahnärzten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verankert sind, ist hinsichtlich der Honorierung sehr deutlicher Anpassungsbedarf nach oben geboten“, so Dr. Klaus Kocher, 1. Vorsitzender des Zahnärztlichen Bezirksverbands (ZBV) Oberbayern. „Beratungsleistungen sind eminent wichtig und das Fundament einer erfolgreichen Behandlung. Die bereits bestehende Honorarschieflage […]

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