Es ging durch alle Zeitungen: die städtischen Kliniken München haben über Jahre hinweg alle Regeln bei der Hygiene sträflich missachtet. Und eine aktuelle Meldung hat jetzt auch das Uniklinikum „Rechts der Isar“ mit solchen Vorwürfen konfrontiert. Was ist da alles ans Licht der Öffentlichkeit gekommen: da wurden Instrumente nur unvollständig gesäubert, OP-Bestecke kamen verdreckt in die Sterilisation, und dann in den OP. Wenn´s der Chirurg übersehen hat – prost Mahlzeit, Patient! Muss man sich nicht wundern, dass die Hospitalkeime zu einem immer größeren Problem werden, wenn´s so schlecht mit der Krankenhaushygiene steht. Überhaupt – Hygiene scheint im Stellenwert irgendwie nicht mehr ganz oben angesiedelt zu sein, klar, es gibt ja Antibiotika. Dass die gegen Problemkeime gar nicht mehr wirken und Patienten wegen unbeherrschbarer Infektionen sterben – na ja sind halt Kollateralschäden…
Kollateralschäden? Wovon? Von der Ökonomisierung des Gesundheitswesens! Wenn der finanzielle Aspekt ganz oben steht, leidet die Qualität. Und an der Spitze der Kliniken stehen schon lange keine Ärzte mehr, sondern Kaufleute, oder wie im Münchner Fall, noch schlimmer, Politiker. So waren die Vorstände der Münchner Kliniken Soziologen, Politologen, usw., alles sicher ehrenwerte Leute – nur, von Krankheit und Heilung derselben, da haben sie halt nichts verstanden. Und von Geld dummerweise auch nichts – da wurden verdiente Parteiarbeiter in lukrative Posten gehievt, basta. Ganz interessant ist dann noch die Tatsache, dass alle diese Institutionen neben dem Geld der Kassen (die kriegen Therapiepauschalen nicht zu knapp) auch noch riesige Zuschüsse des Staates bekommen, das wird gerne unterschlagen. Und alle sind QM-zertifiziert, das setzt dem Ganzen die Krone auf. QM-zertifiziert – und dann sowas? Das zeigt eben, dass das ganze QM auch nur Augenauswischerei ist, auch wenn man´s zertifizieren lässt. Trotz Zertifizierung kann man jahrelang gegen Grundregeln ärztlicher Kunst verstoßen, das interessiert Keinen. Erst nach etlichen Kontrollen hat dann das Gesundheitsamt (da bestimmen noch Ärzte!) denen die Sterilgutaufbereitung untersagt und die Abteilung bis auf weiteres dichtgemacht. Und was geschieht mit den Verantwortlichen? Richtig, die werden mit fetter Pension in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Und die Kontrolleure aus dem Gesundheitsamt werden schon irgendwie abgestraft, da kann man sicher sein. Geht doch nicht dass sie der Politelite ans Bein pinkeln…
Nun sollten wir ja nicht annehmen, dass das auf die Münchner Kliniken beschränkt wäre – das Krebsgeschwür Filzokratie wuchert überall, und die Ökonomisierung des Gesundheitswesens tut ein Übriges. Sparen ist die Devise, das erfahren wir ja aktuell schon wieder. Jede Reform – was für ein Missbrauch des Begriffs! – hat ja stets nur drauf gezielt „Wirtschaftlichkeitsreserven“ zu schöpfen, sprich, Einsparungen anzuordnen. Und wo spart man dann? Logisch, da, wo´s nicht gleich jeder sieht. Am Verwaltungswasserkopf jedenfalls spart man nicht, da müssen ja verdiente Politarbeiter versorgt werden. Und am Personal? Lohnkürzungen sind unmöglich (da ist die Gewerkschaft vor), also spart man bei der Anzahl der Mitarbeiter. Die letzte heftige Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst (erinnern Sie sich noch?) ohne Erhöhung der Mittel für die Krankenhäuser, das konnte ja nicht anders als mit Ausdünnung der Mitarbeiterdecke aufgefangen werden.
Und jetzt spart unser Minister weiter – da wird die Lebenserwartung wegen Zunahme der Sterblichkeit abnehmen, kann man ganz elegant nebenbei die Rentenkasse sanieren. Propagieren die Hausärzte und drohen mit Streik. Denn: noch nie ist es gelungen, für weniger Geld mehr und bessere Leistung zu bewirken. Jegliche Preisreduzierung hat ihren Preis anderswo: in der Landwirtschaft wird weniger „Bio“ produziert, im Handwerk mehr geschlampt, in der Produktion kommt es zu mehr Fehlleistungen (denken wir an „Montagsautos“ oder ähnliches) – weshalb sollte es ausgerechnet im Gesundheitswesen anders sein?
Nun hat der ambulante Bereich ganz schlechte Karten. Während die Gesundheitsanbieter im öffentlichen Besitz Kontrollen umgehen (siehe oben) schlagen die staatlichen Kontrolleure bei den kleinen Leistungserbringern gnadenlos zu. Der einzelne (Zahn)arzt hat ja keine Gewerkschaft, die ihn schützt. Da steht man ganz alleine da, wenn es zur Abrechnungsprüfung kommt (da wird ja gerne Geld eingesammelt zum Wohl der Kassen), da verlangen die Kontrolleure vom Gesundheitsamt richtig hohe Gebühren bei der Hygieneprüfung, und die QM-Prüfer werden´s auch nicht umsonst machen. Für die Prüfer lohnt sich´s, was zu finden, was sie beanstanden können. Dann fallen die Prüfgebühren gleich nochmal an, und bei der Widerholungsprüfung haben sie ja deutlich weniger Arbeit.
Wohl dem, der sich darauf richtig einzustellen vermag. Denn: wer sich anpasst, wer potemkinsche Dörfer á la Kliniken aufbaut, der kann die Prüfer leicht täuschen. Ist ja echt nicht schwierig, alles so zu dokumentieren, dass es passt, auch wenn´s nicht den Realitäten entspricht. Die Prüfer in den Krankenhäusern haben es ja auch lange nicht bemerkt, was da schiefläuft, die haben sich auf´s QM verlassen. Und da waren sie, wie man sieht, wirklich verlassen…
Fortbildung mit dem Dental Observer
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Unser Service – Ihre Chance
„We care more about you“ – das ist das Motto von echten Dienstleistungsunternehmen. Und so sehen wir das auch. Im Zentrum unserer Aufmerksamkeit steht der Zahnarzt/ die Zahnärztin, und nicht die Politik, nicht Industrie oder Handel, und schon gar nicht die Kassen. Es gibt ja einen natürlichen Gegensatz zwischen Kassen / Versicherungen und den Zahnärzten: die einen wollen Sparen, die anderen gerechte Entlohnung für ihre Arbeit.
Die Zahnärzte werden immer mehr überzogen von Prüfungen – egal, ob´s um Privatrechnungen oder Kassenabrechnung geht, stets soll der Zahnarzt/die Zahnärztin geschröpft werden.
Wir bieten Ihnen an, sich in der Auseinandersetzung Beistand zu leisten! Denn, niemand muss das widerstandslos hinnehmen – wehren Sie sich! Und wir helfen Ihnen dabei…
Die Kammer verurteilte den 57-Jährigen am Freitag wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung. "Selbstjustiz kann bei uns nicht geduldet werden", sagte der Richter. In Bayern würden von einem funktionierenden Gerichtsvollziehersystem sehr schnell Forderungen eingetrieben. Der Mediziner hatte argumentiert, dass er erheblich unter Druck gestanden habe, als damals die Rechnung nicht voll bezahlt wurde. Er sei deshalb am Abend des 22. September 2008 zu der Patientin nach Hause gegangen, habe geklingelt, sich an der Haussprechanlage als Kriminalpolizist ausgegeben und ihr dann die Prothesen entnommen. Zunächst hatte er die Tat bestritten und behauptet, es müsse sich um einen Doppelgänger gehandelt haben. Diese Schutzbehauptung gebrauchte er vor Gericht dann nicht mehr. Der Zahnarzt hat der Patientin inzwischen die Prothesen zurückgegeben. Er wollte nach eigenen Angaben lediglich erreichen, dass sie eine Erklärung für ihre Krankenkasse unterschreibt, dass sie ohne Vermögen sei und die Kasse die noch fehlenden 700 Euro übernehmen solle. Die 35-jährige Patientin erschien trotzdem ohne die Prothesen vor Gericht. Sie ekle sich inzwischen vor ihnen und wolle sie nicht mehr. Lieber ernähre sie sich von Suppen, Brei und kleingeschnittenen Lebensmitteln.
Die Verurteilung wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung wird der schwäbischen Zahnärztekammer mitgeteilt. Sie entscheidet über mögliche dienstrechtliche Konsequenzen.
So weit die Ausführungen im Spiegel.
Da hat sich der Kollege heftig selber ins Bein geschossen – dabei weiß doch jeder, dass das so nicht geht. Sobald Zahnersatz eingegliedert ist, und sei es auch nur probeweise, hat der Zahnarzt das Recht daran verloren. Wenn der Patient dann nicht zahlt bleibt der Zahnarzt eben auf seiner Forderung sitzen, es sei denn, er könnte das ausstehende Geld per gerichtlicher Forderung eintreiben. Und bei asozialen Patienten kann man sich die Kosten und Mühen dafür gleich sparen. Da hätte der Kollege aber auch selber drauf kommen können: eine Patientin mit 35 Jahren und eine herausnehmbare Prothese – die gehört ganz bestimmt nicht zu den „anständigen“ Leuten, das ist eine typische Angehörige der Unterschicht. Sonst hätte sie ja auch Mundhygiene betrieben und brauchte keine Prothese.
Da hätte sich der Kollege mal vorher informieren sollen, wenn ein Anfangsverdacht gegeben ist (und bei Zahnverlust in so jungen Jahren müssen doch alle Alarmglocken angehen!); ein Anamnesebogen, der auch wirtschaftliche Verhältnisse klärt (Infos gibt’s unter www.gh-praxismanager.de) gibt wenigstens eine Handhabe. Wenn da ein Patient falsche Angaben macht kann man ihn/sie strafrechtlich belangen lassen (eine Erschleichung einer Leistung, z.B. die Anfertigung einer Prothese, im Bewußtsein, dass man nicht zahlen kann, ist Betrug und wird auch als solcher verfolgt). Geht jedoch ein Patient davon aus, die bestellte Leistung auch bezahlen zu können, greift dies nicht. Deshalb vorab die Mittellosigkeit abfragen!
Und wenn´s trotzdem schief geht? Na ja, dann tut man recht freundlich und bestellt zur Nachkontrolle ein. Die Leute haben ja meist kein Unrechtsbewusstsein und bemerken die Falle nicht. Und bei der Nachkontrolle fällt das gute Stück – ach, wie peinlich! - dann eben runter und zerbricht, und wenn´s nicht gleich klappt, nun, dann tritt man halt versehentlich drauf. Kann ja alles passieren, man darf halt nie zugeben, dass es vielleicht Absicht gewesen sein könnte. Moralische Bedenken? Sind sie meschugge? Die hat doch Ihr Gegner auch nicht ...