Es ging durch alle Zeitungen: die städtischen Kliniken München haben über Jahre hinweg alle Regeln bei der Hygiene sträflich missachtet. Und eine aktuelle Meldung hat jetzt auch das Uniklinikum „Rechts der Isar“ mit solchen Vorwürfen konfrontiert. Was ist da alles ans Licht der Öffentlichkeit gekommen: da wurden Instrumente nur unvollständig gesäubert, OP-Bestecke kamen verdreckt in die Sterilisation, und dann in den OP. Wenn´s der Chirurg übersehen hat – prost Mahlzeit, Patient! Muss man sich nicht wundern, dass die Hospitalkeime zu einem immer größeren Problem werden, wenn´s so schlecht mit der Krankenhaushygiene steht. Überhaupt – Hygiene scheint im Stellenwert irgendwie nicht mehr ganz oben angesiedelt zu sein, klar, es gibt ja Antibiotika. Dass die gegen Problemkeime gar nicht mehr wirken und Patienten wegen unbeherrschbarer Infektionen sterben – na ja sind halt Kollateralschäden…
Kollateralschäden? Wovon? Von der Ökonomisierung des Gesundheitswesens! Wenn der finanzielle Aspekt ganz oben steht, leidet die Qualität. Und an der Spitze der Kliniken stehen schon lange keine Ärzte mehr, sondern Kaufleute, oder wie im Münchner Fall, noch schlimmer, Politiker. So waren die Vorstände der Münchner Kliniken Soziologen, Politologen, usw., alles sicher ehrenwerte Leute – nur, von Krankheit und Heilung derselben, da haben sie halt nichts verstanden. Und von Geld dummerweise auch nichts – da wurden verdiente Parteiarbeiter in lukrative Posten gehievt, basta. Ganz interessant ist dann noch die Tatsache, dass alle diese Institutionen neben dem Geld der Kassen (die kriegen Therapiepauschalen nicht zu knapp) auch noch riesige Zuschüsse des Staates bekommen, das wird gerne unterschlagen. Und alle sind QM-zertifiziert, das setzt dem Ganzen die Krone auf. QM-zertifiziert – und dann sowas? Das zeigt eben, dass das ganze QM auch nur Augenauswischerei ist, auch wenn man´s zertifizieren lässt. Trotz Zertifizierung kann man jahrelang gegen Grundregeln ärztlicher Kunst verstoßen, das interessiert Keinen. Erst nach etlichen Kontrollen hat dann das Gesundheitsamt (da bestimmen noch Ärzte!) denen die Sterilgutaufbereitung untersagt und die Abteilung bis auf weiteres dichtgemacht. Und was geschieht mit den Verantwortlichen? Richtig, die werden mit fetter Pension in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Und die Kontrolleure aus dem Gesundheitsamt werden schon irgendwie abgestraft, da kann man sicher sein. Geht doch nicht dass sie der Politelite ans Bein pinkeln…
Nun sollten wir ja nicht annehmen, dass das auf die Münchner Kliniken beschränkt wäre – das Krebsgeschwür Filzokratie wuchert überall, und die Ökonomisierung des Gesundheitswesens tut ein Übriges. Sparen ist die Devise, das erfahren wir ja aktuell schon wieder. Jede Reform – was für ein Missbrauch des Begriffs! – hat ja stets nur drauf gezielt „Wirtschaftlichkeitsreserven“ zu schöpfen, sprich, Einsparungen anzuordnen. Und wo spart man dann? Logisch, da, wo´s nicht gleich jeder sieht. Am Verwaltungswasserkopf jedenfalls spart man nicht, da müssen ja verdiente Politarbeiter versorgt werden. Und am Personal? Lohnkürzungen sind unmöglich (da ist die Gewerkschaft vor), also spart man bei der Anzahl der Mitarbeiter. Die letzte heftige Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst (erinnern Sie sich noch?) ohne Erhöhung der Mittel für die Krankenhäuser, das konnte ja nicht anders als mit Ausdünnung der Mitarbeiterdecke aufgefangen werden.
Und jetzt spart unser Minister weiter – da wird die Lebenserwartung wegen Zunahme der Sterblichkeit abnehmen, kann man ganz elegant nebenbei die Rentenkasse sanieren. Propagieren die Hausärzte und drohen mit Streik. Denn: noch nie ist es gelungen, für weniger Geld mehr und bessere Leistung zu bewirken. Jegliche Preisreduzierung hat ihren Preis anderswo: in der Landwirtschaft wird weniger „Bio“ produziert, im Handwerk mehr geschlampt, in der Produktion kommt es zu mehr Fehlleistungen (denken wir an „Montagsautos“ oder ähnliches) – weshalb sollte es ausgerechnet im Gesundheitswesen anders sein?
Nun hat der ambulante Bereich ganz schlechte Karten. Während die Gesundheitsanbieter im öffentlichen Besitz Kontrollen umgehen (siehe oben) schlagen die staatlichen Kontrolleure bei den kleinen Leistungserbringern gnadenlos zu. Der einzelne (Zahn)arzt hat ja keine Gewerkschaft, die ihn schützt. Da steht man ganz alleine da, wenn es zur Abrechnungsprüfung kommt (da wird ja gerne Geld eingesammelt zum Wohl der Kassen), da verlangen die Kontrolleure vom Gesundheitsamt richtig hohe Gebühren bei der Hygieneprüfung, und die QM-Prüfer werden´s auch nicht umsonst machen. Für die Prüfer lohnt sich´s, was zu finden, was sie beanstanden können. Dann fallen die Prüfgebühren gleich nochmal an, und bei der Widerholungsprüfung haben sie ja deutlich weniger Arbeit.
Wohl dem, der sich darauf richtig einzustellen vermag. Denn: wer sich anpasst, wer potemkinsche Dörfer á la Kliniken aufbaut, der kann die Prüfer leicht täuschen. Ist ja echt nicht schwierig, alles so zu dokumentieren, dass es passt, auch wenn´s nicht den Realitäten entspricht. Die Prüfer in den Krankenhäusern haben es ja auch lange nicht bemerkt, was da schiefläuft, die haben sich auf´s QM verlassen. Und da waren sie, wie man sieht, wirklich verlassen…
Fortbildung mit dem Dental Observer
Wir geben uns Mühe, unsere Leser mit aktuellen und fachlich kompetenten Inhalten zu versorgen. Und um dies noch besser zu gestalten bieten wir auch Video-Fortbilungskurse an – da kriegen Sie sogar Fortbildungspunkte dafür. Die Fortbildungsreihe wird unter dem Namen „Deutsches Dental Kolleg“ produziert und vertrieben. Und weil ja niemand gerne die Katze im Sack kauft, können Sie sich gerne selbst von unserer Qualität überzeugen – sehen Sie sich doch einfach mal den Trailer beispielhafter Fortbildungskurse an!
Unser Service – Ihre Chance
„We care more about you“ – das ist das Motto von echten Dienstleistungsunternehmen. Und so sehen wir das auch. Im Zentrum unserer Aufmerksamkeit steht der Zahnarzt/ die Zahnärztin, und nicht die Politik, nicht Industrie oder Handel, und schon gar nicht die Kassen. Es gibt ja einen natürlichen Gegensatz zwischen Kassen / Versicherungen und den Zahnärzten: die einen wollen Sparen, die anderen gerechte Entlohnung für ihre Arbeit.
Die Zahnärzte werden immer mehr überzogen von Prüfungen – egal, ob´s um Privatrechnungen oder Kassenabrechnung geht, stets soll der Zahnarzt/die Zahnärztin geschröpft werden.
Wir bieten Ihnen an, sich in der Auseinandersetzung Beistand zu leisten! Denn, niemand muss das widerstandslos hinnehmen – wehren Sie sich! Und wir helfen Ihnen dabei…
"Die Vertragszahnärzte, die ermächtigten sowie die angestellten Zahnärzte sind verpflichtet, sich in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Fortentwicklung der zu ihrer Berufsausübung in der vertragszahnärztlichen Versorgung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist", so z.B. äußert sich die KZVB.
Mit Beschluss des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vom 13.02.2004 wurde der angemessene Umfang der im Fünfjahreszeitraum notwendigen und abzuleistenden Fortbildung für Vertragszahnärzte mit 125 Punkten festgesetzt.
Erstmals zum 01.07.2009 müssen die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen überprüfen, ob jeder bereits über fünf Jahre tätige Vertragszahnarzt, ermächtigte oder angestellte Zahnarzt mindestens 125 Fortbildungspunkte nachweisen kann.
Der Fortbildungsnachweis ist in Form des Erfassungsbogens, auf dem die im Fünfjahreszeitraum erbrachten Fortbildungsmaßnahmen unter Angabe der Themen, Referenten, Daten und Punktezahlen aufgelistet sind, zu führen. Für das Selbststudium durch Fachliteratur werden – ohne gesonderten Nachweis – 10 Fortbildungspunkte pro Jahr anerkannt. Für Fortbildungseminare gilt im Allgemeinen eine Vergabe von 8 Punkten pro Seminartag. Diese 8 Punkte kann man auch erhalten, wenn man z.B. eine Videofortbildung erwirbt (das spart die Zeit für die Präsenzfortbildung), eine Leistungskontrolle ist vorgeschrieben.
Wem noch Punkte fehlen - der kann sich z.B. unter www.dentalkolleg.de informieren, wie er/sie noch rasch an die benötigten Punkte kommen kann. Handeln Sie rasch, bevor es zu spät ist!
Erst wenn der Vertragszahnarzt die erforderlichen 125 Punkte nachweist, kann der Erfassungsbogen bei seiner zuständigen Bezirksstelle eingereicht werden. Alle seit 01.01.2004 erstellten Zertifikate, die den Leitsätzen und der Punktebewertung der BZÄK, KZBV und DGZMK entsprechen, werden anerkannt. Es ist darauf zu achten, dass die Zertifikate der Fortbildungsinstitute die entsprechenden Punktezahlen aufweisen. Original-Zertifikate bzw. Teilnahmebescheinigungen sind nach Abschluss des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes mindestens ein Jahr aufzubewahren, um bei einer eventuellen stichprobenartigen Überprüfung vorgelegt werden zu können.
Erbringt ein Zahnarzt den Fortbildungsnachweis nicht oder nicht vollständig, ist die KZV gesetzlich verpflichtet, das an ihn zu zahlende Honorar aus der Vergütung vertragszahnärztlicher Tätigkeit für die ersten vier Quartale, die auf den Fünfjahreszeitraum folgen, um zehn Prozent, ab dem fünften Quartal um 25 Prozent zu kürzen. Fehlende Nachweise können innerhalb von zwei Jahren nachgereicht werden, die Honorarkürzung bleibt bis zum Ende des Quartals der Vorlage bestehen.
Bei Überschreiten der Zweijahresfrist soll die KZVB unverzüglich die Entziehung der Zulassung beantragen.
Honorarkürzungen sind personenbezogen. Soweit bei Berufsausübungsgemeinschaften nur einer der beteiligten Vertragszahnärzte seinen Fortbildungsnachweis nicht rechtzeitig führen kann, ist grundsätzlich das Gesamthonorar der BAG durch die Zahl der beteiligten Vertragszahnärzte zu teilen und der rechnerische Anteil des Zahnarztes, der den Fortbildungsnachweis nicht erbracht hat, entsprechend zu kürzen. Bei angestellten Zahnärzten ist entsprechend zu verfahren.
Einzelheiten dazu können z.B. bei der KZV Bayern erfragt werden e-mail s.berger@kzvb.de
Angaben zu Zertifikaten der Bayerischen Landeszahnärztekammer oder der eazf GmbH, die keine Punkte ausweisen, finden Sie unter www.kzvb.de / Zahnarztpraxis / Fortbildung - Berufspolitische Bildung.
Da es sich um bundesrechtliche Reglungen handelt sind alle örtlichen Kammern verpflichtet die Regelzngen anzuwenden - da gibt es praktisch keine Unterschiede.