Flüchtlinge – da kommen Probleme auf die Praxen zu

Ein aktuelles Problem: „Flüchtlinge“

Es besteht unter Epidemiologen Konsens: Migranten (Einwanderer) zeigen für mehrere Generationen (!) eine deutlich schlechtere Zahngesundheit als „native“ Deutsche aus der Mittel- und Oberschicht, so wie es unbestritten ist, dass Deutsche aus der Unterschicht über eine deutlich schlechtere Zahngesundheit verfügen als der Durchschnitt. Zahllose Studien zeigen solche Ergebnisse, bislang gibt es keine Untersuchung, die etwas anderes ergeben hätte. Es soll hier nicht über Ursachen spekuliert werden (ein Zusammenhang zwischen sozialer Schichtzugehörigkeit, Einkommen, Bildung und Gesundheit gilt als gesichert), hier wird diskutiert, welche Folgen dies für den Zahnarzt in seiner Praxis hat.

Ein Budget für zahnärztliche Leistungen wurde seitens der Regierung festgelegt, eine Anpassung erfolgt nur entsprechend der sich entwickelnden „Lohnsumme“, d.h., wenn das Durchschnittseinkommen steigt, wird das Budget angepasst, sonst nicht. „Tarifverhandlungen“ zwischen Zahnarztverbänden und Krankenkassen betreffen nur den „Punktwert“, nicht das Budget. Lediglich Prothetik (ZE) ist davon ausgenommen.

Um ein solches Budget durchzuhalten benötigt das System Sanktionierungsinstrumente, beim Zahnarzt ist dies die nachträgliche Wirtschaftlichkeitsprüfung, beim Arzt der nachträglich errechnete Punktwert, beides Instrumente, die kaum Planungen zulassen – während der (Zahn)Arzt Leistungen erbringt, ist ihm zwangsläufig unbekannt, welches Honorar er/sie dafür erhält.

Seitens der Kassen wird naturgemäß geleugnet, dass es sich bei Honorarkürzungen um „Sanktionen“ handelt, da spricht man lieber von „Korrekturen“.

Nun ergeben sich durch die enormen Zahlen neuer Zuwanderer überwiegend aus niederen sozialen Schichten auch im Herkunftsland (selbst Befürworter einer Zuwanderung gehen inzwischen von einer Analphatenrate von mindestens einem Drittel aus) neue Herausforderungen. Eine Behandlung von „Flüchtlingen“ bzw. Asylsuchenden war bislang nur gegen Vorlage eines Behandlungsscheins, ausgestellt von der Sozialbehörde, möglich, wobei ausschließlich Akutbehandlungen gestattet waren. Nun erfährt dieses System eine gravierende Änderung: allen Asylsuchenden soll nun eine Krankenversichertenkarte ausgestellt werden, über die Abrechnungen erfolgen sollen. Lediglich Bayern opponiert derzeit noch wirklich dagegen. Wie lange das durchzuhalten sein wird ist zumindest fraglich.

Die Bundesregierung, zusammen mit den Staatsregierungen, strebt eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Zuwanderer an, um eine Integration zu erleichtern. Abgesehen davon, dass dies schon nach 1945 versucht wurde (da wurden die „Flüchtlinge“ aus dem Osten so verteilt, was dann wegen mangelnder Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung aufgegeben wurde zugunsten von „Flüchtlingssiedlungen“ – Beispiel Neugablonz. Waldkraiburg -) und dazu geführt hat, dass die „Verteilten“ weniger integriert wurden als die speziell angesiedelten. Eigene Erfahrungen als „Flüchtling“ lassen da keinen Zweifel, die Kindheit und Jugend unter der Diskriminierung durch die alteingesessene Bevölkerung haben bleibende Spuren hinterlassen. Diese Bestrebungen werden kaum erfolgreich sein, eine Ghettoisierung (wie von Thilo Sarazzin angekündigt) wird die unausbleibliche Folge sein. Schon die erste große Einwanderungswelle der Türken in den 60er und 70er Jahren hat eine Ghettobildung ausgelöst. Wenn nun eine Praxis im Einzugsgebiet von Aufnahmelagern für Asylsuchende bzw. eines solchen Ghettos gelegen ist, hat sie ein Problem mit den derzeit geltenden Regeln. Bisherige Urteile der Sozialgerichte basieren auf der Annahme, dass es eine Vergleichbarkeit der Praxen gebe, unabhängig von der Lage – die Behandlungsbedürftigkeit müsse zumindest in einer gewissen Bandbreite gleich sein. Das hat in der Vergangenheit bereits zu großen Schwierigkeiten geführt: Praxen in „sozialen Brennpunkten“ gerieten regelmäßig ins Visier der Kassen und wurden mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen überzogen, meist mit dem Ergebnis gravierender nachträglicher Honorarkürzungen.

Die KZV Bayern ist bislang sehr vernünftig mit der Problematik umgegangen. Prüfungsstellen haben die Angabe „Praxis in einem sozialen Brennpunkt“ bislang als Praxisbesonderheit anerkannt und eine Überschreitung des Landesdurchschnitts ziemlich großzügig toleriert. Dies ist in anderen KZV Bezirken teilweise gravierend anders, da werden selbst geringfügige Überschreitungen geahndet, wobei in  den Bescheiden die Tatsache einer höheren Behandlungsbedürftigkeit in sozialen Brennpunkten schlicht geleugnet wird. Ein Kassenvertreter hat sich sogar in der Sitzung geäußert „…was interessiert mich, was so ein Professor von sich gibt, eine Überschreitung des LD kann so nicht begründet werden“ (Beispiel KZV Nordrhein).

Dem Autor sind diese Kenntnisse zugeflossen bei der Hilfe für bedrängte Kollegen – die Regressforderungen gegen Kollegen betragen inzwischen leicht 50 Tsd. € pro Prüfungsfall, wobei es auch – natürlich – Kürzungen unter 1 Tsd. € gibt, wobei die ausgesprochenen Kürzungen bei Widerspruch zum Beschwerdeausschuss auch höher werden können. Und leider legen auch die Kassenverbände Widerspruch ein, meistens jedenfalls, denen gehen die Kürzungen nicht weit genug.

Da durch die weiter anschwellenden Ströme an Zuwanderern (der Bundesjustizminister z.B. „wünscht weitere 6 Millionen Zuwanderer“) die Kassen (die meisten geben inzwischen KVKs an Asylsuchende aus) finanziell ziemlich belastet werden dürften und Beitragserhöhungen aus politischen Gründen wohl kaum im wünschenswerten Ausmaß erfolgen können, ist anzunehmen, dass die Ausgabenseite als einziger verbleibender variabler Parameter näher betrachtet werden wird, mit entsprechenden Folgen für die Praxen.

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