„Privatpatient“ – und kein Geld…
Unlängst vor dem Landgericht: da legt eine straffällig gewordene Frau Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ein. Was war passiert? Die Frau hat sich einem Arzt gegenüber als „Privatpatient“ ausgewiesen, hat eine aufwändige Behandlung erfahren, die Rechnung an ihre Versicherung geschickt, das Geld von dieser erhalten – und dann einfach behalten. Nach erfolglosem Mahnverfahren hat der Arzt durch seinen Anwalt Strafanzeige stellen lassen; es kam ein Betrug zur Anzeige, obgleich man es ja auch eine Unterschlagung hätte nennen können.
Das Gericht hat eine milde Strafe ausgesprochen: trotz einschlägiger Vorstrafen (14 mal wegen Betrugs!) lediglich sechs Monate Gefängnis. Anscheinend war ihr das zu viel, man ging in die nächste Instanz.
Kurz vor der Verhandlung (!) vor dem Landgericht ging dann das Geld beim Arzt ein (interessant: nicht vor der ersten Verhandlung!), und vor Gericht klagte die liebe Frau, sie könne ja gar nichts dafür, sie sei hoch verschuldet und wisse nicht, woher sie das Geld nehmen sollte. Sie unterliege einem Kaufzwang und müsse ständig einkaufen. Da sie gewissermaßen unzurechnungsfähig und noch dazu krank sei wäre es grob unbillig sie hinter Gitter zu schicken.
Da ist sie aber an die Falschen geraten: der Staatsanwalt drückte sein Bedauern aus, dass lediglich die Angeklagte in Berufung gegangen ist und es bei der Staatsanwaltschaft versäumt worden sei, ebenfalls die Berufungsinstanz anzurufen. Es ist nämlich so, dass nur dann eine höhere Strafe verhängt werden kann, wenn der Staatsanwalt unzufrieden ist, legt dieser keine Berufung ein, darf das Urteil in zweiter Instanz nicht höher ausfallen als in erster. Jedenfalls meinte der Staatsanwalt, die Angeklagte sei doch sehr gut weggekommen angesichts von 14 Vorstrafen und der besonderen Dreistigkeit, das Geld der Versicherung eingestrichen zu haben, ohne es pflichtgemäß an den Arzt weiterzugeben.
Also beantragte die Staatsanwaltschaft wieder sechs Monate ohne Bewährung mit der süffisanten Bemerkung, die Angeklagte könne doch froh sein, hinter Gitter zu kommen, da könne sie keine neuen Schulden aufhäufen, und überhaupt, im Gefängnis gäbe es hervorragende Ärzte, die sie dort sogar für sie kostenlos behandeln würden. Da hätte sie doch letztlich sogar noch gespart.
Dieser Argumentation konnte sich der Richter offensichtlich auch nicht entziehen, das Urteil fiel damit so aus: die gute Frau darf ihre sechs Monate absitzen.
Für den Arzt ist es gut ausgegangen, er hat sein Geld bekommen – ob der Anwalt sein Honorar eintreiben kann, steht wohl in den Sternen. Und ob´s der Frau wirklich hilft, dass sie hinter Gitter kommt, man weiß es nicht. Jedenfalls wird der Steuerzahlen damit heftig belastet, deutsche Gefängnisse bzw. Strafgefangene kosten mächtig viel.
Was sich weder Staatsanwalt noch Richter verkneifen konnten in der öffentlichen Verhandlung: sie haben darauf sehr deutlich hingewiesen, dass es beim nächsten Mal so richtig Zoff gibt, da käme sie bestimmt nicht mehr so glimpflich davon, man wolle sich den Fall ganz genau merken…
Dazu noch eine Information: die Akten liegen bei der Staatsanwaltschaft sicher im Tresor, sie werden digital verwaltet (also kriegt man die Vita eines Angeklagten ohne Aufwand rasch auf den Bildschirm), und auch die Richter verfügen über ein eigenes Informationssystem, über das sie sogar Verurteilungen erkennen können, die noch gar nicht beim Staatsanwalt gelandet sind, weil zu frisch.
Das sollte man sich merken: ein Strafverfahren ist ein probates Hilfsmittel, Geld von säumigen Patienten einzutreiben, denn, das fürchten die: das gute und lang anhaltenden Gedächtnis der Justiz!
Qualitätsmanagement in der Medizin
ab November wird es ernst!
Qualitätsmanagement hat mit „Qualität“ nicht wirklich viel zu tun, die Betonung sollte auf „Management“ liegen. Aus der Semantik lässt sich auch eine Beurteilung herleiten; QM-Systeme erleichtern Management-Prozesse und sind einer wie auch immer definierten Qualität nur insofern dienlich, als dadurch eine gewisse Gleichförmigkeit bewirkt werden kann. QM heißt eigentlich – und dafür wurde es entwickelt – dass die Kunden eine stets gleichbleibende Qualität erwarten können, was nichts darüber aussagt, wie die Qualität im Vergleich zu anderen Anbietern (auch der identischen Leistungen) aussieht. Die kann ganz schlecht sein – trotzdem kann man das QM des speziellen Anbieters sogar zertifizieren., will heißen, QM schreibt dann eine miese Qualität fest, und wenn man die ändern möchte, dann kann man das als „Ziel“ formulieren und muss dann die Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen usw. neu erstellen.
Wenn also QM der Qualität nicht dient, wozu dann solches? Genau das ist der Punkt, der Zahnärzte (und alle im Medizinbetrieb Tätigen) aufbringt und daran denken lässt, sich zu verweigern. Nur, Verweigerung ist schlicht nicht möglich, weil hier ganz eindeutige gesetzliche Regelungen getroffen worden sind. Die Folterinstrumente für Verweigerer sind dergestalt, dass man sich lieber nicht mit den Prüfbürokraten auf Streit einlassen sollte, insbesondere darf man nicht übersehen, dass nicht nur direkte Sanktionen für Verweigerer vorgesehen sind (Honorarkürzungen bis hin zum Entzug der Kassenzulassung), auch das Instrument der Abrechnungsprüfung kann und wird dafür eingesetzt werden.
I § 137 Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung
(1) 1Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt für die vertragsärztliche Versorgung und für zugelassene Krankenhäuser durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 insbesondere
- 1.
- die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2, § 115b Abs. 1 Satz 3 und § 116b Abs. 4 Satz 4 und 5 unter Beachtung der Ergebnisse nach § 137a Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement und
- 2.
- Kriterien für die indikationsbezogene Notwendigkeit und Qualität der durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Leistungen, insbesondere aufwändiger medizintechnischer Leistungen; dabei sind auch Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festzulegen.
2 Soweit erforderlich erlässt er die notwendigen Durchführungsbestimmungen und Grundsätze für Konsequenzen insbesondere für Vergütungsabschläge für Leistungserbringer, die ihre Verpflichtungen zur Qualitätssicherung nicht einhalten.
II
§ 106 SGB V (2a)
Gegenstand der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit in den Prüfungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 sind, soweit dafür Veranlassung besteht,
- 1.
- die medizinische Notwendigkeit der Leistungen (Indikation),
- 2.
- die Eignung der Leistungen zur Erreichung des therapeutischen oder diagnostischen Ziels (Effektivität),
- 3.
- die Übereinstimmung der Leistungen mit den anerkannten Kriterien für ihre fachgerechte Erbringung (Qualität), insbesondere mit den in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses enthaltenen Vorgaben,
- 4.
- die Angemessenheit der durch die Leistungen verursachten Kosten im Hinblick auf das Behandlungsziel,
- 5.
- bei Leistungen des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie auch die Vereinbarkeit der Leistungen mit dem Heil- und Kostenplan.
Keine Praxis kommt also um die vorgeschriebene Einführung eines „praxisinternen Qualitätsmanagement“ herum, es sei denn, man betriebe eine reine Privatpraxis, wobei man hier zweifeln muss – die neuen Sozialstandards mit Basistarif und Versicherungspflicht implizieren eine Ausweitung der Pflicht zum QM auch auf diese Medizinbetriebe. Und die Versicherer werden hier sicherlich auch Forderungen stellen wollen.
Also, machen wir QM.
Nun sind ja die meisten Zahnärzte entschiedene Gegner von QM, da sind die Ärzte schon weiter, die haben sich schon früher ergeben und sind deshalb auch in der Umsetzung viel früher dran. In den Arztpraxen ist aktuell die Frist für die Einführung des QM längst abgelaufen, und die Prüfungen laufen bereits.
Was spricht eigentlich gegen die Einführung eines QM-Systems in die Praxis?
Klar, das kostet (Geld und Zeit) und vermehrt die ohnehin schon viel zu umfangreiche Bürokratie. Kann keiner wiedersprechen, das ist so. QM macht die Praxis sensibler gegen Prüfungen – auch dies ist korrekt. Die Praxis verliert Freiheit, wirtschaftlich, organisatorisch und fachlich – stimmt genau!
Kann man denn überhaupt was Positives finden an solch einem QM-System?
Kommt darauf an. Sehen wir uns die Geschichte doch mal näher an.
Thema Dokumentation – in Abrechnungs-Prüfungen (sowohl Auffälligkeitsprüfungen als auch Stichprobenprüfungen), Prüfungen auf vertragsgemäße Erbringung von Leistungen, usw., denen die Praxen ja zunehmend häufiger unterzogen werden, haben die Zahnärzte ziemlich schlechte Karten, wenn die Dokumentation fehler- oder lückenhaft ist – und dies ist eher die Regel als die Ausnahme. Dies hat die eigene Tätigkeit als Helfer in Prüfungsangelegenheiten gezeigt.
Ist die praxisinterne Dokumentation jedoch unpräzise oder mehrdeutig, so kürzen die Kassen gnadenlos, da helfen keine Ausreden, und nachträgliche „Korrekturen“ gelten als „Urkundenfälschung“, die sollte man besser lassen.
Da kann ein QM-System mit klaren Vorgaben für die Mitarbeiter tatsächlich Nutzen stiften.
Rechnungswesen, Abrechnung, Geldfluss – das sind unangenehme Gebiete, die man den Mitarbeitern überlassen möchte – nur, haften tut der Praxisinhaber. Da wird schon mal vergessen zu scontieren (macht auf´s Jahr gerechnet ganz schön was aus), da bestellen Mitarbeiter Material in zu großen Mengen, nur, weil die Verkäufer da Rabatte einräumen, ohne zu bedenken, dass man eventuell die Hälfte dann wegen Überlagerung wegwerfen kann, da werden Privatrechnungen erst zum Quartalsende geschrieben (warum eigentlich? Fällig wird eine Zahlung vier Wochen nach Rechnungsdatum, und unmittelbar bei Abschluss der Behandlung sollte auch die Rechnung rausgehen, und wenn die Zahlung ausbleibt, sollte auch sofort gemahnt werden). Und die Abrechnung sollte jedenfalls mit den (zahn)ärztlichen Aufzeichnungen identisch sein – da hapert es besonders oft, was dann prompt zu Honorarkürzungen führt.
Aber bleiben wir mal bei Bestellungen. Wer kennt das nicht – da fehlt Material, das man dringend bräuchte, da fällt einem überlagertes Material in die Hand (macht besonders Spaß, wenn´s gar nicht mehr funktioniert) – kurz, die „Materialwirtschaft“ in deutschen Zahnarztpraxen ist nicht selten eine Katastrophe.
Dafür wäre QM optimal, damit kriegt man das voll in den Griff.
Thema Beratung: Hand aufs Herz, wer hält sich bei der Beratung vollumfänglich an die Vorgaben der Rechtsprechung? Unzufriedene Patienten haben da, sofern sie einen gewieften Anwalt finden, gleich einen Hebel für Rückforderungen – klarer Fall für QM mit strukturiertem Anamnese- und Beratungsbogen. Daneben sollte ein Informationssystem analog den Kliniken für Rechts-Sicherheit sorgen – es muss dokumentiert werden, worüber man mit dem Patienten gesprochen hat, und man lässt den Patienten dann unterschreiben, damit es hinterher nicht heißen kann, ist ja gar nicht aufgeklärt worden. In Zeiten preiswerter Rechtsschutzversicherungen kann das für die Praxis überlebenswichtig sein.
Und dann das oberleidige Thema Hygiene: ohne ein installiertes QM-System kann man die Vorgaben des RKI (und die sind für uns bindend!) schon gar nicht erfüllen und wird sich bei der Begehung durch die kontrollierenden Behördenvertreter leicht eine Rüge einfangen (und das kostet dann auch nicht wenig).
Natürlich – den Prüfstellen wird durch ein QM ihre Arbeit möglicherweise erleichtert (kommt halt auch darauf an, welches QM man installiert hat), die Praxis wird (zumindest theoretisch) schon kontrollierbarer. Andererseits: wer steht denn in der Praxis hinter einem, wenn man die Aufzeichnungen macht?! Es muss eben auf dem Papier stimmig sein, mehr können die auch nicht prüfen.
Und die Kosten – da gibt’s schon bezahlbare Systeme, die für die Prüfer viel Papier produzieren und damit der Praxis wieder etwas Freiheit zurückgeben (beispielhaft www.gh-praxismanager.de, oder Hermann et al, Deutscher Zahnärzteverlag) – es wird ja Keiner gezwungen, sich zertifizieren zu lassen und, man muss schon gar nicht die QM-Leute in die Praxis rufen (denn das ist teuer) – man kann das schon selber machen, was nicht nur direkt Geld spart, sondern auch Möglichkeiten neuer Freiräume erschließt. QM-Systeme sind lebend, d.h., sie müssen permanent weiterentwickelt werden – lässt man das Externe machen, wird’s unbezahlbar und vermutlich auch nicht sonderlich praxisgerecht. Auch bei EDV-gestützten Systemen hätte ich so meine Bedenken – ich weigere mich so lange es geht meine Steuererklärung EDV-lesbar abzugeben, sollen sich doch die Bürokraten mit dem Papier rumschlagen, das macht denen die Arbeit nicht leichter und ist eine der kleinen verbliebenen Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen. Das sehe ich auch beim QM so – schon die vorgeschriebene EDV-gestützte Abrechnung hat uns doch nur Nachteile gebracht, dadurch haben die Abrechnungsprüfungen erst so richtig an Fahrt gewonnen – so lange die das QM nicht digital vorschreiben werde ich das nur in Papierform machen. Papier ist geduldig, sagt man…
Jetzt wenden viele Zahnärzte ja ein, man würde sich mit QM in der Therapie zu sehr einschränken – muss aber nicht sein. Das ist nämlich so: im QM werden Arbeitsabläufe systematisiert und beschrieben – dann beschreibt man sie halt so, dass die Therapiefreiheit gewahrt bleibt!
Echte Probleme hat dabei nur, wer nicht zugelassene Methoden anwendet – das muss ja dokumentiert werden, und damit wird’s überprüfbar. Nur: da macht einem QM wenigstens die Privatliquidation leichter. Ist ja nur in der GKV vorgeschrieben ausschließlich nach „EBM“ (evidence based medicine) zu arbeiten – wenn da ein Patient eine alternative Behandlung haben möchte, muss er die halt selber zahlen, QM verhindert die Abrechnung via KZV.
Durch QM legt sich der Zahnarzt auch nicht mehr in der Therapie fest als es durch die obligaten Richtlinien sowieso schon der Fall ist. Mittels QM kann man jedoch behauptete Behandlungsfehler leichter abwehren – stellen Sie sich mal den Richter vor: da trägt ein Anwalt vor, es habe einen Behandlungsfehler gegeben. Woraufhin der Zahnarzt seine QM-Richtlinien (samt Protokoll z.B. der Sterilisation, Nachweis über die anwesenden Mitarbeiter, ggflls. Protokoll eines „Zwischenfalls“) und vor allem ein unterschriebenes Exemplar des im QM verankerten Aufklärungsgesprächs auspackt – zu wessen Gunsten wird der Jurist denn da entscheiden?!
Nein, wenn man es realistisch betrachtet, dann ist QM auch nur ein Potemkin´sches Dorf, das was vorgaukelt, was es so gar nicht gibt. Übrigens – haben Sie es mitgekriegt? Das SGB V wurde bezüglich der Regeln der Behandlung von GKV-Patienten auch geändert – siehe § 70. Da haben sie „ausreichend“ den Qualitätsbegriff hinzugefügt (offensichtlich um QM zu rechtfertigen) – wie man dieses Paradoxon allerdings auflösen könnte, das habe ich noch nicht herausgefunden…
III
§ 70 Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit
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Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.
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Die Versorgung der Versicherten muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muß in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.
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Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.
Autor
Dr. Gerhard Hetz
Mailto gh@hetz-publikationen.de
Näheres zu QM: www.gh-praxismanager.de
Videokurs zu QM unter www.dentalkolleg.de
GABA Innovations-Symposium
15. 16. April, Berlin
Mittlerweile gute Tradition, hat GABA auch dieses Mal hochrangige Referenten gewinnen können – zu einem leicht vernachlässigten Thema, der „Dentin-Hyper-Sensibilität“, kurz DHS. Es sind sehr viele Menschen davon betroffen, Lars G Petersson nannte die Zahl von etwa 8 – 30 Prozent der Erwachsenen, und in Schweden parodontologisch behandelte Patienten zeigen in bis zu 80 Prozent diese unangenehme und die Lebensqualität spürbar beeinträchtigende Symptomatik, wobei Frauen signifikant häufiger davon betroffen sind als Männer. Ab dem Lebensalter 40 + nimmt die Hypersensibilität laut Prof. Petersson, Chefarzt der ZMK-Klinik Halmstad in Schweden dann wieder ab. Aber: trotzdem sind über 50 % der Patienten in der Praxis davon betroffen, und bis zu 98 % der PAR-Klientel, so Priv.Doz. Dr. Habil Christian Gernhardt von der Uniklinik Halle. Dass Frauen stärker betroffen sind als Männer wird von Lars Petersson mit der prinzipiell besseren Mundhygiene der weiblichen Patienten begründet. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass bei einem guten Arzt/Patienten-Verhältnis sogar bei DHS Placeboeffekte zu beobachten sind, wobei da spekuliert wird, dass die Patienten um ihren Zahnarzt zu schonen einfach die Schmerzen nicht mehr melden. Ein weiteres Phänomen, das in den Praxen zu Konsequenzen führen sollte ist, dass Patienten mit 65+ in über 40 % freiliegende Wurzeloberflächen aufweisen. Und: nach Bleaching wird generell eine erhöhte Sensibilität verzeichnet – als Grund wird angegeben, dass Peroxid (wirksamer Bestandteil der Bleaching-Präparate) in chemosensitive Ionenkanäle eindringe.
Durch DHS wird der Putzeifer zumindest etwas gedämpft, was dann in Folge davon zum vermehrten Auftreten von Karies führt – Gernhardt bezeichnet dies als Kariespeak, analog der Karieshäufigkeit bei Kindern und Jugendlichen, während im Erwachsenenalter bei unserer Bevölkerung relativ wenig kariöse Erkrankungen diagnostiziert werden. Deshalb muss gelten: Prävention ist die beste The rapie! Die Folgen der Defekte mit DHS sind sonst doch zu problematisch – und vergessen wir nicht, bei einer Paro-Morbidität von gut zwei Drittel der Bevölkerung, davon die Hälfte (also insgesamt etwa ein Drittel) mit dringender Behandlungsbedürftigkeit und dann bis zu 98 Prozent DHS, das betrifft einen Großteil unserer Patienten. Können bzw. müssen wir DHS diagnostizieren, dann sollten wir uns an das Therapieschema der WHO von 1992 halten, das ein dreistufiges Vorgehen vorsieht. Wir unterscheiden dabei grundsätzlich ein non-invasives Vorgehen (OTC-Produkte für die häusliche Anwendung, wie Mundspülungen, spezielle Zahncremes, etc., sowie in-office bzw. Praxisprodukte, wie Dentinversiegler). Beispiel in-office Präparat Gluma: das Produkt hat eine nachgewiesen gute Wirksamkeit, wobei das Gemisch aus HEMA (zur besseren Diffusion in die Dentinkanälchen) und Glutaraldehyd (das koaguliert das im Dentinliquor vorhandene Eiweiß und verschließt so die Dentritenausgänge) – leider – öfters angewendet werden muss. Der DHS-Patient wird zum Dauerkunden in der Praxis. Andere Präparate, wie Seal & Protect, bilden einen Oberflächenfilm, wirken aber auch nur in bis zu 70 Prozent der Fälle. Am besten scheint der Laser – die Wirksamkeit wird in der Literatur als gut angegeben, und die Erfolgsrate ist immerhin 95 Prozent; ernüchternd ist dabei lediglich der hohe Preis, der einen kostendeckenden Einsatz auch in der Privatpraxis illusorisch erscheinen lässt. Neue Entwicklungen, auch im Labor von Gernhardt selbst, auf Basis ionischer Liquids (Strontium, Kalium, Aluminium etc.) sollen in 80 Prozent eine Verbesserung bewirken, auch in Kombination mit Fluoriden.
Welches Ausmaß die DHS bei uns angenommen hat belegen die Zahlen – aber, was das für die Betroffenen bedeutet, darauf hat PD Dr. Christian Hirsch, Leipzig, eindringlich hingewiesen. Patienten haben ja – anders als der Zahnarzt – eine durchaus subjektive Sicht der Dinge. Und dabei kommt ein Parameter, der bisher kaum Beachtung gefunden hat, zum Tragen, ein Meßkriterium der „OHRQOL“ – oral health related quality of life – oder wie Hirsch es eingedeutscht hat, die mundbezogene Lebensqualität, kurz MLQ. Eine eingeschränkte Lebensqualität, trotz möglicherweise „objektiv“ nicht therapiebedürftiger Befunde, hat für die Betroffenen Auswirkungen in psychischer und sozialer Hinsicht. Die WHO hat seit Jahren in vielen Ländern solche Untersuchungen hinsichtlich gesundheitsbezogener Lebensqualität durchgeführt und es wurden normierte Testformulere dafür entwickelt und bereitgestellt. Dabei wird allgemein Lebensqualität abgefragt, dann etwas spezieller die gesundheitsbezogene und schließlich die mundgesundheitsbezogene Qualität, wobei man hier ganz gezielt abfragt, wie weit die empfundene Einschränkung sich auf die täglichen Verrichtungen und die Befindlichkeit auswirkt. Die OHIP-G wurde von John 2002 als deutschsprachige Version eingeführt. Bei den ersten größeren Studien hat sich als eines der größten Probleme die DHS herausgestellt. Neben der Halithosis, also dem Mundgeruch, wird dies als besonders belastend empfunden.
Kann man mit den nicht-invasiven Methoden dauerhaft keine Besserung bewirken muss man Stufe drei des WHO Schemas anwenden – dies als ultima ratio. Denn, das invasive Vorgehen ist immer gleichbedeutend auch mit Zerstörung: als Methoden sind die Füllung (wegen der delikaten Anatomie muss präpariert werden), die PAR-Therapie (die dann noch mehr Sensibilität nach sich zieht!), und letztlich wohl fast unvermeidbar die endodontische Therapie genannt.
GABA hat nun einen neuen Weg der Therapie der DHS beschritten. Dipl.-Biochem. Bärbel keine, Director Scientific Affairs GABA International, hat in Berlin erstmals das neue System vorgestellt: hier wird Arginin, eine natürlich vorkommende Aminosäure, kombiniert mit Kalzium-Ionen. Das Präparat ist FDA-approved, also in USA zugelassen (hier merkt man, dass GABA inzwischen unter den Fittichen von Colgate agiert) und soll, so die ersten Studienergebnisse, mindestens für 28 Tage die Sensibilität spürbar verringern. Die Wirkstoffkombination aus der natürlichen, im Speichel vorkommenden, Aminosäure Arginin sowie Kalziumkarbonat dringt bereits bei einmaliger Anwendung in die Dentintubuli ein und verschließt diese, was mit einer sofortigen und deutlichen Linderung der Symptome einhergeht. Eine klinische Studie von Schiff et al. in San Francisco belegt, dass das Produkt im Vergleich zu einer herkömmlichen Polierpaste eine statistisch signifikante Verbesserung der DHS-Symptomatik zur Folge hat. Der Vorteil: das Produkt wird in der Praxis zum Abschluss der PZR eingesetzt – eine Politur ist ja stets erforderlich – und wirkt dabei deutlich besser als die bisher üblichen Polierpasten auf Fluoridierungsbasis. Gernhardt stellte dazu erste Studienergebnisse vor. In 100 Prozent der Fälle bei Anwendung der neuen Polierpaste post PZR wurde keine DHS mehr festgestellt. Interessant für die Praxis dürfte sein, dass eine Anwendung ohne PZR oder vor Beginn der Zahnreinigung nur zu etwa 50 Prozent von Erfolg gekrönt ist. Und anders als mit Fluoriden wird die Adhäsionsfähigkeit des Zahnhartmaterials nicht negativ beeinflusst.
Dem steht, das darf man nicht verschweigen, der relativ hohe Preis von cá 1 € pro Anwendung sowie die nur kurze Wirkdauer (28 Tage sind nun mal nicht viel) als Nachteil entgegen. Hie r ist noch etwas Forschungsarbeit nötig – z.B. ist die Frage zu klären, ob ein nachträglicher Auftrag von Fluorid nicht eventuell die Langzeitwirkung verbessern könnte. Wenn Kalzium-Präzipitat, das sich in die Dentinkanälchen einlagert, durch Umwandlung in Fluorid besser fixierbar wäre, würde dies sicherlich länger den Komfort für die Patienten verbessern können.
Erstmalig Durchblick im Tarifdschungel der Zahnzusatzversicherungen
Der seit 1995 auf Zahnzusatzversicherungen spezialisierte Experte Hans Waizmann hat in seiner
neuesten WaizmannTabelle eine objektive Meßlatte für die Qualität jeder Zusatzversicherung
eingeführt, die ein objektives Ranking ermöglicht.
Acht von zehn GKV-Versicherte -rund 69 Millionen Menschen- wünschen sich laut einer Studie von TNS-Emnid eine Zahnzusatzversicherung. Seitdem die GKV nur noch Festzuschüsse für die Regelversorgung leistet, suchen immer mehr Menschen finanzielle Unterstützung von Zahnzusatzversicherungen – sowohl im Bereich Zahnersatz, als auch im Bereich Zahnerhalt. Das offensichtlichste Unterscheidungsmerkmal der Tarife ist der monatliche Beitrag:
Einige kosten im Monat weniger als zehn Euro, für andere zahlen die Kunden 25 Euro und mehr. Wirklich leistungsstarke Policen sind für wenig Geld nicht zu haben, aber auch die teuren unterscheiden sich in ihrem Leistungsspektrum erheblich.
Der seit 1995 auf Zahnzusatzversicherungen spezialisierte Münchener Makler Hans Waizmann, bekannt durch seine seit Jahren regelmäßig publizierte „WaizmannTabelle“ ist nun einen gänzlich neuen Weg gegangen, um die Spreu vom Weizen zu trennen: Er hat einen kombinierten Durchschnitts-Erstattungswert entwickelt, welcher allen Interessierten auf einen Blick ersichtlich macht, was eine Zahnzusatzversicherung für sie leistet. Der „WaizmannWert“ gibt an, wie viel Prozent der Eigenanteile ein bestimmter Zahntarif in vier Jahren nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung übernimmt.
Grundlage ist ein in Zusammenarbeit mit Zahnärzten von Waizmann genau definierter „Leistungsfallkorb“, gültig für Männer und Frauen im Alter von 20 bis 60 Jahren, der ganz bestimmte zahnärztliche Leistungen für einen Zeitraum von vier Jahren bündelt.
„Aus dieser Datenbasis haben wir einen Durchschnittspatienten entwickelt“, sagt Waizmann.
Der Durchschnittspatient erhält in vier Jahren zahnärztliche Leistungen in Höhe von 5.940 Euro – 970 davon leistet die GKV als Festzuschuss. Im Einzelnen sind dies ein Implantat, eine Vollkeramikkrone, ein Inlay, fünf Kunststofffüllungen, eine erweiterte Wurzelbehandlung und im wichtigen Bereich Propyhlaxe sind es pro Jahr zwei, über vier Jahre also insgesamt acht professionelle Zahnreinigungen.
Waizmann hat daraufhin überprüft, wie viel Prozent des Resteigenanteils von 4.970 Euro bei jeder einzelnen Police in den ersten vier Jahren nach Abschluss und in den vier Folgejahren gedeckt wären. „Dabei haben wir alle Begrenzungen eingerechnet und das Kleingedruckte genau angewandt“, sagt Hans Waizmann.
„Obwohl 80, 90, oder gar 100% vollmundig im Werbeprospekt drinstehen, ist in den meisten Fällen nur ein Bruchteil drin“ ergänzt er. „Denn viele Versicherungen haben vor allem in den ersten vier Jahren die Höhe der Erstattungen begrenzt. Hinzu kommen ggf. Einzelbegrenzungen, durch die die Erstattung z.B. für ein Implantat auf 1000 Euro, für ein Inlay auf 260 Euro oder für eine Kunststofffüllung auf max. 75 Euro limitiert wird. Auch bei der Prophylaxe zahlen einige Versicherungen für die meist zweimal im Jahr empfohlene PZR nur 50 – 60 Euro im ganzen Jahr. „Es gibt eine Menge Mogelpackungen auf dem Markt, nehmen Sie eine Versicherung, die 100% Erstattung für Implantate verspricht, jedoch für den im Vorfeld häufig notwendigen Knochenaufbau nicht leistet. Kandidaten, deren im Hochglanzprospekt „beworbene“ Erstattung aufgrund vielfacher Begrenzungen im Kleingedruckten nicht hält, was der Prospekt verspricht, entlarvt der WaizmannWert auf einen Blick. Wer für einige Bereiche gar nicht oder für viele Einzelleistungen auch nur begrenzt leistet, hat es schwer, einen Top-WaizmannWert zu erreichen.“
Auf Eines legt der Versicherungsmakler aus München besonderen Wert: „Viele sehen einzig und allein Zahnersatz als versicherungswürdig an. Dabei können auch reine Zahnbehandlungen ganz schön ins Geld gehen.“ Daher enthält der Leistungskorb auch einen Anteil von etwa 50% an Zahnbehandlungs-leistung, schließlich umfassen seit 2006 gute Tarife neben Zahnersatzleistungen auch Leistungen für den Zahnerhalt, bzw. für die Behandlung an sich.
In Kürze wird es den WaizmannWert auch für Kinder- und Jugendliche von 0 bis 20 und für Senioren über 60 geben, da in diesen Fällen der Leistungskorb anders zusammengestellt werden muss. „Für Kinder liegt der Schwerpunkt dann beim Zahnerhalt und bei kieferorthopädischen Leistungen und für Senioren wird der Leistungskorb naturgemäß zahnersatzlastiger sein. Wobei aber gerade auch in dieser Gruppe dem Erhalt der eigenen Zähne stets der Vorzug vor dem Ersatz in Form von Prothesen und Implantaten gegeben werden sollte“, führt der Münchner Versicherungsmakler aus. Damit steht er nicht alleine da: „Der Erhalt der natürlichen Zähne ist besser, als jeder noch so perfekte Zahnersatz“, das stellen Zahnmediziner weltweit fest. Ein Grund mehr, bei Zahnzusatzversicherungen dem Leistungsspektrum „Zahnerhalt“, bzw. „Zahnbehandlung“ und Prophylaxe mehr Beachtung zu schenken.
Der Bezug der neuen WaizmannTabelle inkl. WaizmannWert ist für Zahnärzte kostenlos unter www.waizmanntabelle.de möglich.
Der Schmerzpatient
Kaum ein Ereignis ist für den Ablauf einer Bestellpraxis störender als der Schmerzpatient. Dieser will aus verständlichen Gründen eine sofortige Hilfe einfordern – andererseits pocht der einbestellte Patient naturgemäß darauf, seinen lange im Voraus vereinbarten Termin wahrzunehmen. Für die Praxis ergibt sich daraus eine unangenehme Konfliktsituation – meist ist es unmöglich bedient Ansprüchen gleichzeitig gerecht zu werden.
Die häufigste Ursache für eine unangemeldete Visite beim Zahnarzt als „Schmerzpatient“ ist der pulpitische Schmerz, gefolgt von der Parodontitis apicalis.
Beide Krankheitsbilder erfordern unmittelbares Handeln, da sie von kaum erträglichen Schmerzen für die betroffenen Patienten begleitet werden. Gleichzeitig steht dafür in der normalen Bestellpraxis nur wenig Zeit zur Verfügung. Um diese Situation einigermaßen zu handeln gibt es erprobte Vprgehensweisen, die auch in der Wissenschaft, wenn auch mit Vorbehalten, anerkannt sind und die eine echte Praxisrelevanz haben. Studien, u.a. in der Schweiz (Barbakov et al) oder Deutschland (Briseno et al) haben gezeigt, dass gut zwei Drittel aller Praktiker sich dazu des Präparates „Ledrmix“ bedienen, dessen Potenzial zur raschen Schmerzausschaltung trotz der in Deutschland vorherrschenden Aversion gegen Kombipräparate zur Zulassung durch die Behörde geführt hat.
Die Behandlung der beiden häufigsten Schmerzbilder im Einzelnen:
Pulpitisschmerz
Pulpitische Schmerzen können durch chemische Noxen oder mechanische Traumata verursacht sein. Typisch ist z.B. der Schmerzpatient, der nach Eingliederung von Zahnersatz oder einer Füllungsversorgung mit postoperativen Beschwerden vorstellig wird. Hier kann es sich um Aufbissempfindlichkeiten (Füllung bzw. Krone „zu hoch“), um Störung der Laterotrusion 8insbesondere bei Hyperbalancen) oder ähnliche Phänomene gehen. Die Abhilfe ist: einschleifen, wobei man darauf achten muss, dass z.B. Okklusionsstörungen mit Balancen durch ein Niederschleifen nur temporär zu bessern sind, durch herauswaschsen aus der Alveole die Sensibilitäten später dann noch verstärkt auftreten. Die Überprüfung mit Shimstockfolie (Okklusionspapier ist zu dick und deshalb ungenau) sollte eine korrekte Okklusion bei Lateralbewegung sicherstellen.
„Füllung zu hoch“ ist kein seltener Befund, da meist eine Füllung unter Lokalanästhesie gelegt wird und der Patient beim „Zubeißen“ gar nicht beurteilen kann, ob die Füllung korrekt in der Höhe ist oder nicht. Hier ist differentialdiagnostisch genau zu unterscheiden, um welche Form der Störung es sich handelt, da die Maßnahmen zur Korrektur teilweise diametral anders sind.
Postoperativer Schmerz kann aber auch aus einer pulpitischen Reaktion auf Grund es Zementiervorgangs bei ZE oder auf Grund des Füllungsmaterials herrühren. Die Unterscheidung, ob die Pulpitis durch mechanische oder chemische Noxen ausgelöst wurde, ist im Einzelfall häufig unmöglich. Hier gilt, erst die wahrscheinlichste Ursache abzustellen und bei weiteren Beschwerden den anderen möglichen Ursachen nachzugehen.
Be4dauerlicherweise können pulpitische Beschwerden, wenn sie erst einmal manifest geworden sind, länger persistieren, auch wenn die Ursache objektiv abgestellt wurde. So kann das mechanische Trauma eine lang andauernde Pulpitis auslösen, die auch bei Beseitigung der Störung anhält.
Die Abnahme einer Krone ist nun ebenso problematisch wie die erneute Füllungstherapie, da zusätzlich zur bereits bestehenden Pulpitis noch das erneute Schleiftrauma kommt. Und hier scheiden sich die Wege:
Nicht selten wird eine Vitalexstirpation der Pulpa vorgenommen, mit der Folge der endodontischen Behandlung. Dies weist Nachteile auf – zuförderst gerät der Zahnarzt durch eine solche Vorgehensweise in noch mehr Zeitnot (Anästhesie, Trepanation, Vitalexstirpation, prov. Verschluss – eine korrekte Aufbereitung und Abfüllung der Wurzelkanäle ist aus Zeitgründen in den seltensten Fällen unmittelbar möglich), und dann besteht ja auch noch die Problematik, dass nun ein vitaler Zahn definitiv devital ist, mit allen weiteren folgen.
Hier wird als praxistaugliche Alternative folgendes Vorgehen empfohlen:
Ist eine Pulpitis festzustellen, wird nur kleinflächig durch Krone oder Füllung bis zum Dentin durch die Restauration gefräst und die freigelegte Dentinfläche mit Ledermix Paste benetzt, daraufhin die Bohrung mit einem Wattepellet und einer stabilen Abdeckung (Zement) versorgt. Die Eröffnung sollte wirklich kleinflächig erfolgen, das erleichtert später die definitive Versorgung, z.B. durch ein Einlageinlay oder eine Füllung in der Füllung, beides wenig belastende und auch den Geldbeutel des Patienten schonende Vorgehensweisen.
Nach Untersuchungen von Briseno /Mainz kann man davon ausgehen, dass in mindestens 50 Prozent von Zähnen mit einer cp-Behandlung mit Ledermix Paste nach einem Jahr noch Vitalität des Zahns gegeben ist, wobei die Schmerzfreiehit innerhalb ganz kurzer Zeit eintritt. Damit kann man die Vitalexstirpation vermeiden, kann immerhin die Hälfte der Zähne vital erhalten, und man erspart sich enorm viel Stress da die vorsgeschlagene Vorgehensweise nur wenig Zeit erfordert.
Ein heute weniger häufig auftretendes Schmerzbild ist die Pulpitis auf Grund von Karies – trotz verbesserter Prophylaxe und damit verbundener besserer Früherkennung ist dies, je nach Patientengut, trotzdem ein nicht unerhebliches Problem für den Praxisablauf.
Diese Patienten bedürfen einer ebenfalls besonderen Therapie – die röntgenologische Diagnostik kann eine Pulpitis nicht definieren, apikale Veränderungen geben die Nekrose wieder – nur, was sich aktuell in der Pulpa abspielt, das kann kein Röntgenbild zeigen. Wir haben hilfsweise Diagnostikschemata entwickelt: da wird unterschieden zwischen Heißschmerz und Kaltschmerz, Dauer des Reizschmerzes, usw. Sicher sind solche Kriterien nicht. Es kann eine reversible Pulpitis vorliegen oder ein irreversible, die Differenzierung ist unmöglich. Wir können nur die Nähe des kariösen Prozesses zur Pulpa abschätzen.
Beim Excavieren entsteht ein zusätzliches Trauma, das Schleiftrauma. Studien zeigen, dass selbst bei sehr guter Kühlung der Fräs- bzw. Bohrinstrumente eine deutliche Erwärmung im Pulpacavum stattfindet, zusätzlich werden beim arbeiten im Dentin Dentritenfortsätze nicht nur zerschnitten (was eine Verletzung darstellt) sondern auch teilweise herausgerissen.
Insbesondere in Pulpanähe sind die Dentinkanälchen sehr großvolumig, was die Sache nicht erleichtert. Durch diese Kanäle gelangen Bakterien aus infiziertem Material problemlos in die weitgehend schutzlose Pulpa. Die typische Pulpareaktion entspricht der aller Weichgewebe: Entzündung führt zu Schwellung. Nun ist die Pulpa ja gefangen in Hartgewebe und kann nicht anschwellen – das entstehende Ödem wird also lediglich den intrapulpalen Druck erhöhen. Dies führt, der besonderen Anatomie des Apex wegen, zu einer noch schlechteren Blutversorgung, ein Teufelskreis, dem die Pulpa nicht selten zum Opfer fällt – der Zahn wird avital.
Die zahnärztliche Therapie sollte demgemäß darauf gerichtet sein, die Situation der Pulpa zu verbessern: antiödematöse Maßnahmen, zusammen mit wirksamer Keimkontrolle sowie ein Vermeiden eines übermäßigen Schleiftraumas sind Teil einer minimal invasiven Therapie, wie sie allgemein in der Medizin geforert wird.
Hier geben wissenschaftliche Untersuchungen den Weg vor: Wicht, Noack et al (Universität Köln) haben gezeigt, dass z.B. Ledermix eine so hohe keimreduzierende Wirkung hat, dass man auf das übliche vollständige Entfernen allen infizierten Dentins verzichten kann (bedenken wir: Dentin ist auch über die erweichten Anteile hinaus bakteriell belastet, und bei einer akzidentiellen Eröffnung der Pulpa werden Keime in großer Menge in die Pulpa gedrückt.
Schroeder (Basel) sowie Abbot(Sydney) haben zeigen können, dass die lokale Anwendung eines Corticoids mit seiner unmittelbaren antiödematösen Wirkung den intrapulpalen Druck rasch reduziert, was in diesem Fall die Durchblutung fördert und so der Pulpa nützt. Die begleitende Applikation eines stark wirkenden Antibiotikums ist jedoch erforderlich, um die herabgesetzte Immunabwehr zu kompensieren. Lokal applizierte Antibiotika sind in ihrer Wirkung nicht vergleichbar mit systemisch verabreichten – die Konzentration liegt um mehrere Zehnerpotenzen über dem maximal im Serum erreichbaren, so dass z.B. bakteriostatisch wirkende Antibiotika eine bakterizide Wirkung bekommen, wie wir das auch aus der Parodontologie mit lokal applizierten Medikationen kennen.
Im Fall der pulpanahen Kareies empfiehlt sich deshalb ebenfalls die Anwendung von Ledermix, als Paste oder in Form des Ledermix Zement. Praktisch wird dies so umgesetzt, dass in der Tiefe der Kavität jedenfalls noch ein Barriere aus Dentin über der Pulpa erhalten wird, Ledermix punktuell aufgetragen und dann stabil temporär verschlossen wird.
Eine regelmäßige Vitalitätsprüfung ist unbedingt zu empfehlen, um einen stillen Pulpauntergang rechtzeitig zu erkennen.
Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass hier die Vorgaben eines minimal invasiven Therapiekonzepts präzise umgesetzt werden und in mindestes 50 Prozent eine Pulpavitalität dauerhaft erhalten werden kann.
Zeigt sich die Pulpa nach 6 bis 12 Monaten noch vital wird die temporäre Füllung revidiert und der Zahn wie gewohnt mit einer Überkappung mit Calziumhydroxid bzw. einer Versiegelung mit dem Laser und/oder einem dichten Dentinbonding mit antibakterieller Potenz als Layer verschlossen und dien permanente Füllung oder falls erforderlich eine Überkronung durchgeführt.
Stell man im Recall eine devitale Pulpa fest, so ist der Zahn einer endodontischen Therapie zuzuführen.
Devitaler Zahn
Liegt ein devitaler Zahn vor, mit oder ohne röntgenologisch erkennbare apikale Beteiligung, so ist die endodontische Therapie angezeigt. Schmerzen können auch dann auftreten, wenn keine apikale Aufhellung im Röntgenbild dargestellt ist – Ehrmann (Melbourne) gibt an, dass die in etwa 10 Prozent aller Fälle gegeben ist und führt dies auf einen Infekt des Wurzelzeichens zurück, das Phänomen wird von ihm als „Perizementitis“ bezeichnet.
Auch hier erwartet der Patient eine rasche Erleichterung. Die Wurzelbehandlung ist jedoch kaum in so kurzer Zeit machbar, dass das Zeitmanagement der Praxis nicht dadurch empfindlich gestört würde. Die Lokalanästhesie hilft nur kurzzeitig, es ist eine Initialtherapie nötig.
Praxisgerecht ist hier, das Pulpakabum zu eröffnen (also die Trepanation) und eine unmittelbare medikamentöse Einlage vorzunehmen. Diese kann nach initialer Aufbereitung der Wurzelkanäle – falls in der Kürze der Zeit möglich oder falls ausreichend Zeit zur Verfügung steht -, oder sogar ohne den Einsaht von Wurzelkanalinstrumenten erfolgen. Auch hier wird wegen der straken antibakteriellen und antiödemtösen Wirkung der Einsatz von Ledermix als sinnvoll angesehen. Bringt man Ledermix Paste in die Wurzelkanäle ein, so spürt der Patient eine sehr rasche Wirkung, erfahrungsgemäß ist die Schmerzsymptomatik innerhalb weniger Stunden endgültig ausgeschaltet, und bis zum Wirkungseintritt hilft die Anästhesie.
Danach kann man in Ruhe eine Endo-Therapie planen und durchführen.
Liegt eine akute apikale Problematik vor, so leidet der Patient an besonders starken Schmerzen. Gier ist es unvermeidlich, eine Initiale Aufbereitung der Wurzelknolle vorzunehmen und dann Ledermix Paste in die Kanäle einzubringen. Der Methode, einen Zahn nach Eröffnung offen zu lassen, um einen Abfluss eitriger Sekrete zu ermöglichen, wird hier entgegengehalten, dass es dabei zu einer noch massiveren Infektion des apikalen Knochens sowie der Wurzelkanäle kommt mit der Folge, dass die spätere Endotherapie weniger erfolgreich und vor allem zeitaufwendiger wird. Das Einbringen von Ledermix Paste auch in Zähne, die bei der Trepanation eitriges Sekret unter Druck abgeben – jeder Zahnarzt kennt das, dass dabei wie bei einer Quelle Sekret aus dem eröffneten Zahn hervortritt – empfohlen, da innerhalb kürzester Zeit Beschwerdefreiheit auch bei einem Verschließen des Zahnes eintritt.
Viele Zahnärzte versuchen dabei, Ledermix Paste per Papierspitze in die Kanäle einzubringen. Dies ist jedoch nicht sehr sinnvoll. Die Paste basiert auf wässriger Lösung, Papier entzieht jedoch das Wasser, und die Paste wird entweder extrem hochviskös oder gar fest und kann so gar nicht mehr in die Kanäle eingebracht werden. Der Einsatz eines Lentolo ist hier allemal effektiver und kostet meist sogar weniger Zeit.
Danach wird der Zahn dicht verschlossen und der Patient zur Weiterbehandlung in etwa 7 Tagen einbestellt. An diesem zweiten Termin kann dann am schmerzfreien Patienten eine korrekte Aufbereitung der Kanäle stattfinden und die erste medikamentöse Einlage gegen Calciumhydroxid ausgewechselt werden, um die knöcherne Regeneration am Apex aktiv zu unterstützen.
Bei der ersten Medikation von Ledermix treten laut Ehrmann in keinem Fall postoperative Beschwerden (Perizementitis) auf, man erspart sich so eine nochmals unangenehme Situation mit dem selben Schmerzpatienten.
Die gerne versuchte Mischung von Ledermix mit Kalziumhydroxid mit der Absicht, den Wechsel der Medikation zu umgehen, ist als ineffizient abzulehnen. Antibiotika wirken besonders gut im sauren pH-Bereich, Calciumhydroxid senkt jedoch den pH weit ins alkalische ab, so dass die Wirkung des Antibiotikums eliminiert wird, was jedoch vollkommen unerwünscht wäre. Andererseits wirkt das Corticoid in Ledermix regenerationshemmend, so dass es nicht zu lange zumindest in der Apikalregion liegen bleiben sollte.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen kann die Praxis in vertretbarem zeitlichem Rahmen für rasche Schmerzausschaltung des gepeinigten Pateingern sorgen ohne die Prinzipien der minimal invasiven Medizin zu verlassen – denn: minimal invasiv, das heißt auch und insbesondere Zahnerhaltung so lange wie irgend möglich, womit sich die Extraktion als Problemlöser gegen Schmerzen definitiv verbietet. Denn, auch das beste Implantatsystem kann den eignen natürlichen Zahn nie ersetzen…
Dr med dent Gerhard Hetz, München
Interview mit Zahnarzt Dr. Jos. Gal, Ubstadt-Weiher
„Wie hat Motion5 meinen Praxisalltag verändert?“
Einleitungstext basierend auf den Antworten von Dr. Gal auf die allgemeinen Fragen
Allgemeine Fragen:
-
Anzahl Zahnärzte
-
Anzahl Mitarbeiter
-
Gründungsjahr
-
Praxiskonzeption
-
Welche Schwerpunkte hat die Praxis?
-
Was macht den Erfolg der Praxis aus?
-
Philosophie der Praxis
DI / ZP:
Outsourcing ist ein neues Thema gerade in der Zahnarztbranche. Neben der Auslagerung von offenen Forderungen an Factoringgesellschaften gibt es noch weitere Dienstleistungen, die nicht unbedingt in der Praxis durchgeführt werden müssen. Wie sieht das konkret in Ihrer Praxis aus?
Dr. Jos. Gal:
Wir haben uns in unserer Praxis entschieden, den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund lassen wir auch unsere gesamte Abrechnung von einem externen Dienstleister erbringen. Von uns werden die erbrachten Leistungen wie gewohnt in der EDV erfasst und dokumentiert. Alles weitere wird online erledigt, ohne dass sich Praxismitarbeiter noch darum kümmern müssen. Sie können sich intensiv um unsere Patienten kümmern.
DI / ZP:
Mit welchem Unternehmen arbeiten Sie hier zusammen? Und welche Einzelleistungen werden hier durchgeführt?
Dr. Jos. Gal:
Unser Dienstleister ist die Motion5 GmbH aus Pforzheim. Im Einzelnen erledigen deren Mitarbeiter alles, was früher eine reine Verwaltungshelferin in der Praxis erbringen musste: Vom Erstellen von Heil- und Kostenplänen über die Prüfung und Korrektur der Tagesprotokolle bis hin zur Erstellung von Privatliquidationen und Eigenanteilsrechnungen. Auch der Bereich der Korrespondenz mit Privaten Krankenversicherungen wird durch Motion5 hervorragend abgedeckt. Dies erspart uns eine Menge Arbeit, Zeit und Ärger.
DI / ZP:
Wie sieht der technische Ablauf aus?
Dr. Jos. Gal:
Die Mitarbeiter der Motion5 GmbH wählen sich mittels eines VPN Tunnels in unseren Server ein. Dies ist eine absolut sichere Datenleitung, die es ermöglicht in unserem EDV System so zu arbeiten, als wäre die Mitarbeiterin bei uns in der Praxis. Die bearbeiteten Daten verlassen auf diese Weise unser System / unsere Praxis nicht. Auch das Ausdrucken von Dokumenten wie z.B. Heil- und Kostenpläne kann von Motion5 direkt an unseren Drucker angesteuert werden. Im optimalsten Fall händigen wir sogar den HKP dem Patienten persönlich aus.
DI / ZP:
Zu unserer Hauptfrage „Wie hat Motion5 meinen Praxisalltag verändert?“ Erläutern Sie uns dieses bitte hinsichtlich der veränderten Abläufe in der Praxis.
Dr. Jos. Gal:
Früher hatten wir eine Mitarbeiterin in der Verwaltung, die alle diese Tätigkeiten erledigen musste. Durch die Hektik im Praxisalltag, Patientengespräche, eingehende Telefonate etc. war die Konzentration auf die Abrechnung nicht immer optimal gewährleistet. Dadurch kam es immer wieder zu fehlerhaften Plänen, Rechnungen etc. und vor allem auch zu Zeitverzögerungen. Die Mitarbeiterinnen der Motion5 können sich voll und ganz auf die Abrechnungstätigkeiten konzentrieren, ohne die Unruhe des täglichen Betriebes in der Praxis. Damit ist die Fehlerrate gegen Null zurück gegangen. Darüber hinaus werden wir zuverlässig betreut und müssen uns um die Personalangelegenheiten wie Urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle keine Gedanken mehr machen.
Heute arbeitet eine Mitarbeiterin an der Rezeption, deren wesentliche Aufgabe in der umfassenden Betreuung der Patienten, der Terminvergabe und Telefonbetreuung besteht.
DI / ZP:
Welche Vorteile haben Sie davon?
Dr. Jos. Gal:
Die Vorteile lassen sich kurz mit Zeit- und Kostenersparnis zusammenfassen. Meine Kollegen und ich müssen keine aufwendigen Kontrollen der Tagesprotokolle und Rechnungen mehr durchführen. Die Kosten der Motion5 Dienstleistungen liegen in unserer Praxis eher noch unter den Personalkosten für eine gute ZMV und Ausfälle durch Urlaub oder Krankheit gibt es für uns wie gesagt auch nicht mehr.
Da die Leistung der Motion5 sich prozentual an dem durch das Unternehmen abgerechneten Honorarvolumen exklusive Material- und Laborkosten orientiert, zahlen wir beispielsweise während der Urlaubszeit mit geringerem Patientenaufkommen auch weniger. Personalkosten sind dagegen immer gleich hoch, egal wie viele Patienten die Praxis besuchen.
DI / ZP:
Gibt es auch Vorteile für Ihre Patienten?
Dr. Jos. Gal:
Selbstverständlich! Durch den Wegfall der Belastung mit Praxisverwaltung und Abrechnungstätigkeiten kann sich unsere Rezeptionskraft voll auf die Patienten konzentrieren. Gerade im Bereich der Kommunikation mit den Patienten und der Beratung zu Zahnersatz oder Implantatversorgungen ist eine wesentlich intensivere Betreuung möglich – und unsere Patienten schätzen das sehr.
DI / ZP:
Eine abschließende Frage: Wie sehen Sie Ihre Praxis und die Zahnmedizin in Deutschland in fünf Jahren?
Dr. Jos. Gal:
Nun, die Entwicklung in der Zahnmedizin ist von einigen Tendenzen gekennzeichnet. So gibt es den Allroundzahnarzt wie in früheren Jahren eigentlich nicht mehr. Spezialisierung auf bestimmte Behandlungen ist für exzellentes Arbeiten – so wie wir das für unsere Praxis verstehen – unabdingbar. Wir haben dieser Entwicklung schon Rechnung getragen und arbeiten hier mit Spezialisten für Implantologie, Zahnersatz, Kinderzahnheilkunde und Parodontologie. Diese Art der Arbeitsteilung wird sich künftig noch stärker durchsetzen.
Analog der Spezialisierung in den Teilbereichen der Zahnmedizin werden auch die Abläufe in der Praxis und ihrer Organisation immer komplexer. Der Patient muss als Kunde behandelt werden -Beratung und Kommunikation nehmen immer mehr Raum ein. Hierfür ausgezeichnet geschultes Personal ist daher unabdingbar. Die immer komplexer werdenden Verwaltungstätigkeiten und Abrechnungen erfordern ebenfalls Spezialisten. Daher bin ich davon überzeugt, dass wir mit unserem Modell und Motion5 zukunftsweisend arbeiten. Outsourcing von Abrechnung, Abtretung von Forderungen an Factoring Unternehmen sowie QM Beratung durch Spezialisten werden bald so selbstverständlich sein wie die Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater.
DI / ZP:
Herr Dr. Gal, vielen Dank für das Gespräch!
Mitarbeiter in der Zahnarztpraxis
1. Einleitung
Nach der doch gravierenden Abwertung parodontologischer Leistungen in der jüngeren Vergangenheit – eine Abwertung um mehr als ein Drittel innerhalb der GKV – ist die Versorgung der Patienten innerhalb der „systematischen PAR-Therapie“ zumindest in der GKV nur durch den Einsatz von Mitarbeitern kostendeckend möglich. Dies wird in den Praxen auch durchaus so gehandhabt – Vorbehandlung, Kürettagen, Recall -, all das wird durch entsprechend geschulte und eingewiesenen MitarbeiterInnen erledigt. Anders wäre dies gar nicht realisierbar. Nur größere Operationen obliegen dem Zahnarzt.
Diese Aufgabenteilung muss nun unter Beachtung der Vorschriften zur Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagement schriftlich dokumentiert werden und in Form von „Arbeitsanweisungen“ mit präziser Benennung der Verantwortlichkeiten unter Beachtung gesetzlicher und andere Vorschriften im QM-Handbuch abgelegt sein. Ab Herbst 2010 beginnen dann die Kontrollen durch die eigens dafür geschaffenen Institutionen, wobei der Zeitpunkt für die Installation eines QM naturgemäß deutlich früher liegen muss – es bedarf doch geraumer Zeit, um ein den Vorgaben entsprechendes QM-System in den Praxisablauf zu integrieren..
Der Einsatz von Mitarbeitern ist streng reglementiert – führen Mitarbeiter andere als erlaubte Tätigkeiten am Patienten durch, so wird dies als strafbare Körperverletzung betrachtet und im Konfliktfall auch geahndet. Ist im QM (siehe auch www.gh-praxismanager,de) festgelegt, dass ein Mitarbeiter Handlungen an Patienten ohne die nötige Qualifikation (ärztliche Approbation bzw. entsprechende Qualifikation der Assistenzberufe) vornimmt, so kann dies dann leicht nachgewiesen werden. Darauf muss der Zahnarzt jedenfalls bei der Erstellung von QM-Arbeitsanweisungen besonders achten.
Die Ausnahmeregelungen, nach denen auch Mitarbeiter ohne (zahn)ärztliche Approbation tätig werden dürfen, werden von der Bundeszahnärztekammer im Auftrag des Gesetzgebers formuliert.
Die Bundeszahnärztekammer (www,bzäk.de) hat nun – aktuell – die Richtlinien für den Einsatz von Mitarbeitern klarer formuliert, was bei den Kollegen auf Widerspruch gestoßen ist. Immerhin: derzeit werden Mitarbeiter relativ großzügig für Tätigkeiten, wie PZR, eingesetzt, auch wenn sie die „offizielle“ Qualifikation nicht erworben haben. Wird dies unterbunden, so kommen auf die Praxen enorme Kostensteigerungen zu, daran kann kein Zweifel bestehen. Fortgebildete Mitarbeiter sind eben einfach teurer und vor allem auch schwer zu kriegen. Denkt man das zu Ende, so werden viele Praxen bei Umsetzungen dieser Richtlinien keine PZR mehr anbieten können, mangels Personal.
Hier die brisanten Passagen:
Die persönlichen Leistungen des Zahnarztes umfassen insbesondere
• Untersuchung des Patienten
• Diagnosestellung und Aufklärung
• Therapieplanung
• Entscheidung über sämtliche Behandlungsmaßnahmen
• invasive diagnostische und therapeutische Eingriffe
• Injektionen
• sämtliche operativen Eingriffe
Rechtsgrundlagen zur persönlichen Leistungserbringung und Delegation:
- Zahnheilkundegesetz (§ 1 Abs. 1, 3, 5 und 6)
- Heilberufsgesetze (länderspezifisch)
- Berufsordnungen der Zahnärztekammern
- Bürgerliches Gesetzbuch (§ 613 Satz 1)
- Sozialgesetzbuch V (§§ 15, 28 Abs. 1)
- Privates Gebührenrecht (§ 4 Abs. 2GOZ)
- Vertragszahnärztliches Gebührenrecht (Bema)
- Zulassungsverordnung (§ 32 Abs. 1)
- Bundesmantelvertrag Zahnärzte (§ 4 Abs. 1)
-
Röntgenverordnung
Das ZHG sieht in § 1 Abs. 5 und 6 vor, dass bestimmte Leistungen an dafür qualifiziertes
Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung wie Zahnarzthelferin (bzw.
Zahnmedizinische Fachangestellte), weitergebildete Zahnarzthelferin, Prophylaxehelferin
oder Dental-Hygienikerin (im Folgenden Mitarbeiterin) delegiert werden können.
Hierbei sind nachfolgende Grundsätze zu beachten:
• Es handelt sich um eine delegationsfähige Leistung nach § 1 Abs. 5, 6 ZHG.
• Die konkrete Leistung erfordert nicht das höchstpersönliche Handeln des
Zahnarztes.
• Die Mitarbeiterin ist zur Erbringung der Leistung qualifiziert.
• Der Zahnarzt überzeugt sich persönlich von der Qualifikation der Mitarbeiterin.
• Der Zahnarzt ordnet die konkrete Leistung an (Anordnung).
• Der Zahnarzt erteilt die fachliche Weisung (Weisung).
• Der Zahnarzt überwacht und kontrolliert die Ausführung (Aufsicht).
• Dem Patienten ist bewusst, dass es sich um eine delegierte Leistung handelt.
• Der Zahnarzt ist für die delegierte Leistung in gleicher Weise persönlich
verantwortlich und haftet für diese in gleicher Weise wie für eine persönlich
erbrachte Leistung (Verantwortung).
Der Zahnarzt hat demnach den Einsatzrahmen für seine Mitarbeiterinnen allgemein
festzulegen und dies möglichst schriftlich zu dokumentieren wie auch Anordnungen für
den konkreten Behandlungsfall zu treffen.
Anmerkung: hier kommen Gesichtspunkte des vorgeschriebenen „Praxisinternen Qualitätsmanagement“ ins Spiel: QM verlangt konkrete Arbeitsanweisungen mit dokumentierter Zuordnung der Tätigkeiten.
Während des Einsatzes muss der Zahnarzt in der Praxis jederzeit für Rückfragen,
Korrekturen oder bei Komplikationen zur Verfügung stehen. Im Rahmen seiner
Aufsichtspflicht muss er überwachen, dass seine Mitarbeiterinnen seine Anordnungen und
Weisungen beachten, den festgelegten Rahmen nicht überschreiten und die Tätigkeit
insgesamt ordnungsgemäß durchführen.
Nach dem ZHG ist Voraussetzung für eine Delegation zunächst eine abgeschlossene
Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wie zur Zahnmedizinischen
Fachangestellten (ZFA) oder zur Zahnarzthelferin (ZAH).
Durch Fortbildungsmaßnahmen der ZFA z.B. durch IP-Kurse und Aufstiegsfortbildungen
im Sinne des BBiG zur
• ZMV – Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin;
• ZMP – Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin;
• ZMF – Zahnmedizinische Fachassistentin und
• DH – Dentalhygienikerin
können weitergehende Qualifikationen erworben werden.
Allgemein gilt, dass je qualifizierter die Mitarbeiterin ist, desto mehr Leistungen an sie delegiert werden können. Fortbildungsmaßnahmen belegen, dass Qualifikationen objektiv vorliegen. Die Mitarbeiterin muss zusätzlich subjektiv in der Lage sein, die delegierten Leistungen zu erbringen. Der Zahnarzt muss in regelmäßigen Zeitabständen prüfen, dass beide Voraussetzungen gegeben sind, da im Haftungsfall eine Entlastung nur möglich ist, wenn der Zahnarzt nachweisen kann, dass er sowohl in der Auswahl wie in der Überwachung die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. An Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten dürfen keine zahnärztlichen Leistungen delegiert werden.
Diese Formulierungen präzisieren das Delegationsverfahren. Auffällig ist, dass hier sicherlich ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz gegeben ist, da die Formulierungen nicht geschlechtsneutral niedergelegt worden sind.
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Anerkanntes Berufsbild für die Zahnmedizinische Fachkraft gem. BBiG in dualer drei-
/zweieinhalbjähriger Berufsausbildung. Während der Berufsausbildung ist eine Delegation
in der hier beschriebenen Bedeutung nicht zulässig.
Fortgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte
Zusätzlich erworbene und durch Kammerprüfung nachgewiesene objektive Qualifikationen
in beruflichen Teilbereichen eröffnen delegationsfähige Leistungen in einem entsprechend
erweiterten Einsatzrahmen, z. B. in den Bereichen:
-
Prophylaxe (IP 5)
-
- Kieferorthopädische Assistenz
Praxisverwaltung
Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP)
Eine umfassende und speziell ausgerichtete Aufstiegsfortbildungsmaßnahme mit
Qualifikation zur Fachkraft für Individualprophylaxe in allen Bereichen der Zahnarztpraxis
wie z. B. Zahnerhaltung, Parodontologie und Implantologie mit einem Fortbildungsumfang
von ca. 400 Stunden. Die Voraussetzungen für die Teilnahme, die Inhalte der Fortbildung
und der Prüfung ergeben sich aus der staatlich genehmigten Prüfungsordnung der
Kammer.
Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF)
Systematische und umfassende Aufstiegsfortbildungsmaßnahme gem. § 54 BBiG mit
einem Fortbildungsumfang von mindestens 700 Stunden. Die Voraussetzungen für die
Teilnahme, die Inhalte der Fortbildung und der Prüfung ergeben sich aus der staatlich
genehmigten Prüfungsordnung der Kammer.
Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV)
Systematische und umfassende Fortbildungsmaßnahme für den administrativen Bereich
der Praxis mit den Schwerpunkten Abrechnung nach Bema und GOZ, Verwaltungskunde,
Qualitätsmanagement, Ausbildungswesen und Informationstechnologie mit einem
Fortbildungsumfang von mindestens 350 Stunden. Die Voraussetzungen für die
Teilnahme, die Inhalte der Fortbildung und der Prüfung ergeben sich aus der staatlich
genehmigten Prüfungsordnung der Kammer.
Dentalhygienikerin (DH)
Eine breit gefächerte anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung mit Qualifikation zur Fachkraft
für orale Gesundheitserziehung und nichtchirurgische Parodontitistherapie, die mit ihrer
Fachkompetenz eine entscheidende Schlüsselfunktion in der präventiven und
therapeutischen Tätigkeit übernimmt. Der Fortbildungsumfang beträgt ca. 950 Stunden.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme, die Inhalte der Fortbildung und der Prüfung
ergeben sich aus der staatlich genehmigten Prüfungsordnung der Kammer.
Aus den Formulierungen ergibt sich eindeutig: eine „normale“ Zahnarzthelfering bzw. „zahnmedizinische Fachangestellte“ darf nicht für die PZR eingesetzt werden! Nur eine mit Prüfung nachgewiesene Aufstiegsfortbildung qualifiziert dazu, pikanterweise wird nur eine „Kammerfortbildung“ anerkannt!
Rechtsfolgen
Strafrechtlich
Wer die Zahnheilkunde ohne eine Approbation ausübt wird nach § 18 ZHG mit einer
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Wenn eine
nichtapprobierte Mitarbeiterin die Zahnheilkunde ausübt, macht sie sich strafbar. Wenn der
Zahnarzt hiervon Kenntnis hat, macht er sich ebenfalls strafbar.
Ist eine Leistung, auch wenn sie delegierbar ist, nicht entsprechend der oben aufgeführten
Allgemeinen Grundsätze der Delegation zahnärztlicher Leistungen erbracht, handelt es
sich um eine Ausübung der Zahnheilkunde ohne Approbation.
Zu beachten ist:
- ZFA, ZMP, ZMF, DH sind keine (approbierten) Heilberufe.
- ZMP, ZMF, DH sind keine Berufsbilder, sondern Aufstiegsfortbildungen,
- „Dental- oder Zahnkosmetikerin“ oder ähnliche Bezeichnungen sind keine
Ausbildungsberufe, keine Heilberufe und keine anerkannten Aufstiegsfortbildungen.
Nicht zu gegessen: auch der Zahntechniker darf nicht am Patienten tätig werden, hier gilt die gleiche Strafandrohung. So ist es rechtlich sehr bedenklich, wenn Patienten zur Anprobe von Zahnersatz ins zahntechnische Labor einbestellt werden ohne dass der Zahnarzt die Tätigkeiten im Patientenmund selbst vornimmt (außerhalb des Mundes kann der Techniker machen was er will).
Haftungsrechtlich
Werden die Allgemeinen Grundsätze nicht beachtet, hat dies auch haftungsrechtliche
Konsequenzen für die vermeintlich „selbstständig“ arbeitende nicht-zahnärztliche
Mitarbeiterin oder den Zahntechniker. Erbringt diese/r eine zahnärztliche Leistung in räumlicher Unabhängigkeit vom Zahnarzt ohne zahnärztliche Weisung, liegt die haftungsrechtliche Verantwortung bei ihr/ihm.
Maßnahmen, wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigung (PZR), Fluoridierung, Politur,
und Bleaching dürfen also von nicht-zahnärztlichen Mitarbeiterinnen nicht selbständig
erbracht werden, da es sich nicht um rein kosmetische, sondern um zahnärztliche
Leistungen handelt.
Problematisch dürfte dies auch sein, wenn der Zahnarzt in die vorgeschriebene Stichprobenprüfung fällt. Die Erfahrung zeigt, dass bei kleinsten Abweichungen von den Richtlinien bereits hohe Regresse durch die Prüfausschüsse festgelegt werden (siehe auch www.securdent.de).
Arbeitsrechtlich
Eine Delegation bedingt das Weisungsrecht und die Aufsicht des Zahnarztes. Damit ist die
Durchführung delegierter Leistungen nur im Anstellungsverhältnis möglich. Kommt es zu
einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit einer vermeintlich „selbständig auf
Honorarbasis“ für eine Zahnarztpraxis arbeitenden, fortgebildeten Prophylaxeassistentin,
wird rückwirkend ein Arbeitsverhältnis festgestellt.
Darauf, dass Zahnarzt und Prophylaxeassistentin eine selbständige Tätigkeit vereinbaren
wollten, kommt es dabei nicht an. Das bedeutet, dass den Zahnarzt als Arbeitgeber
nachträglich alle Pflichten eines Arbeitgebers treffen. Dies hat insbesondere zur Folge,
dass er Sozialabgaben nachzuzahlen hat.
Mitarbeiter werden dabei verschont – der Arbeitgeber hat so die Sozialabgaben in voller Höhe (derzeit cá 45 Prozent des Bruttogehalts) auch für mehrere Jahre nachzuzahlen, ohne eine Chance, vom Mitarbeiter auch nur einen Teil der erheblichen Kosten einfordern zu können.
Zulässige Tätigkeiten für Mitarbeiter
Je nach objektiven Qualifikationsstufen eröffnet sich ein zulässiger Rahmen von
Hilfeleistungen der bis an den durch nachfolgende beispielhafte Aufzählungen
beschriebenen Rahmen reichen kann. Die umfassende Begleitung durch den Zahnarzt
persönlich, also durch Anordnung, ständige Aufsicht und Verantwortung, muss garantiert
sein.
a) Radiologische Untersuchungen, Erstellen von Röntgenaufnahmen
Einsatzrahmen ist die technische Erstellung des Röntgenbildes. Die Röntgenanordnung ist
vom Zahnarzt zu erteilen. Nur Mitarbeiter mit gültiger Erlaubnis (Röntgenprüfung bestanden!) dürfen dabei tätig werden.
b) Dokumentation, Herstellen von Situationsabdrücken
z.B. Teiltätigkeiten bei der Kieferabformung zur Erstellung von Situationsmodellen,
z.B. Erheben und Dokumentieren von nicht-invasiv ermittelten Indizes.
c) Konservierender / prothetischer Bereich
z.B. Trockenlegen des Arbeitsfeldes relativ und absolut,
z.B. Legen und Entfernen provisorischer Verschlüsse,
z.B. Herstellung provisorischer Kronen und Brücken,
z.B. Füllungspolituren.
d) Kieferorthopädie
z.B. Ausligieren von Bögen,
z.B. Einligieren von Bögen im ausgeformten Zahnbogen,
z.B. Auswahl und Anprobe von Bändern an Patienten,
z.B. Entfernen von Kunststoffresten und Zahnpolitur auch mit rotierenden Instrumenten
nach Bracketentfernung durch den Zahnarzt
e) Kariesprävention
z.B. lokale Fluoridierung nach Verordnung mit Lack oder Gel,
z.B. Versiegelung von kariesfreien Fissuren.
z.B. Anfärben der Zähne,
z.B. Erstellen von Plaque-Indizes,
z.B. Kariesrisikobestimmung
z.B. Motivation und Instruktion, Ursachen von Karies erklären, Hinweise zur
zahngesunden Ernährung, Hinweise zu häuslichen Fluoridierungsmaßnahmen,
Demonstration, praktische Übung und Motivation zur Mundhygiene, Remotivation
f) Prävention der Parodontalerkrankungen
z.B. Teiltätigkeit bei der Wundversorgung: Verbände
z.B. Motivation und Instruktion, Ursachen von Parodontopathien, erklären,
Demonstration, praktische Übung und Motivation zur Mundhygiene, Remotivation,
z.B. Erstellen von Indizes,
z.B. Entfernung von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen
Belägen.
Resumeé
Hier hat die Kammer als Körperschaft öffentlichen Rechts eine rechtliche Präzisierung getroffen, die dadurch auch Rechtsverbindlichkeit erlangt hat. Gleichzeitig wurden dadurch den Zahnärztekammern mittelfristig enorme Einnahmen gesichert, da ja nur noch von den Kammern fortgebildete und geprüfte (!) Mitarbeiter eingesetzt werden dürfen und jede Praxis, die prophylaktisch tätig sein möchte, solche Mitarbeiter einstellen müsste.
Zumindest in einer Übergangszeit dürfte die Umsetzung schwierig sein – wie soll man entsprechend qualifizierte MitarbeiterInnen in der PAR-Praxis einsetzen, wenn solche gar nicht zur Verfügung stehen? Bis ausreichend Mitarbeiter so nachgeschult (und mit Kammerabschluss entlassen) sind, werden Jahre vergehen dazu haben die Kammern gar nicht die Kapazitäten. Der Bedarf dürfte riesig sein, denn die Diskrepanz zwischen „offiziell“ weitergebildeten Mitarbeitern und dem Bedarf ist lässt sich leicht aufdecken, wenn man die Zahl verfügbarer Mitarbeiterinnen mit den abgerechneten PAR-Therapien vergelicht.
Es hat durchaus Stimmen gegeben, die den Beschluss der BZK ablehnen und andere Regelungen sehen wollen, bisher ist dazu jedoch keine neue Direktive ergangen. Insofern sollte die Praxis versuchen, rechtzeitig noch ein verfügbare Mitarbeiterin zu ergattern, bevor der Arbeitsmarkt leegefegt ist.
gh
USA: cost of dental practice (dental office)
How much is the cost to found a dental practice? How about the finance (banks, credit sources, etc.)
That’s another difficult question. Again, there are so many different types of practices, and so many different regions of the U.S., that it’s very difficult to guess about averages. I can tell you a little bit about my personal dental practice, which I opened in July of 2007:
Purchase fo the suite (part of the building): $757,000; 27-year loan with variable interest rate. The good news is that interest rates have been dropping steadily since we’ve opened, and that has reduced my monthly mortgage costs by over $1,500/month since last year. Naturally, when the interest rates begin to climb again, I’ll be paying more interest.
Tenant improvements (walls, ceilings, electricity, floors, doors, plumbing, bathrooms, etc.): $273,000; 27-year loan with variable interest rate.
Dental equipment, supplies, furniture, and so on: $300,000; 10-year loan with variable interest rate.
The grand total, so far, including all additional working capitol, “soft” costs, and miscellaneous fees: $1,550,000. That’s an estimate, but it should be pretty accurate.
Additional to that were costs for the architect, attorneys, accountants, construction permits, advertising, etc., for which I paid cash. That came out of my savings.
I still have three treatment rooms which are not furnished. I estimate that they will cost an additional $105,000, and I’ll probably not finish them until 2010.
Again, this is not representative of dental practices in the U.S. It’s just what I personally did last year. I know plenty of dental offices which rent a small space, have only two or three operatories, and they are up and running for under $200,000.
Here’s a final thought: I have absolutely no doubt that if I were to try to open this practice today, I would never get the loans which I got last year. Despite my good credit history and high credit rating, and despite my 17-year experience as a dentist, the current economic crisis and credit crunch is devastating to businesses looking to borrow money. I don’t know how a new dentist fresh out of the university is going to get started today? I probably could borrow less than half of what I needed if I were to open a new practice like mine today. This inability to receive credit will perhaps affect me in the near future also if I want to borrow more money for additional improvements, such as my three remaining treatment rooms. Also, if I wanted to buy an expensive piece of dental equipment right now (like a CEREC or a hard tissue laser), getting the money would be very difficult. Some dental equipment companies offer their own financing, which is good, because the banks are being very stingy with their loans right now. I’m sure the situation in Germany is similar right now.
How much is the monthly cost running a dental practice (without credits and with banking cost)
My highest monthly costs are the loans which I have to repay (mortgage, equipment, etc.).
My primary new monthsly costs, like everyone else’s, are staff salaries and materials/labs.
I don’t advertise much because of my location and the type of neighborhood in which I practice, so that is only about $1,000-1,500/month. Once in a while I launch a speical niche-marketing campaign which might cost $4,000-5,000, but that’s only a couple times per year. I’m hoping that within the next two years, I will be marketing even less. I’m trying to build by “word of mouth,” which is slow but preferable.
My receptionist and chair-side assistant receive $15-18/hour, with no additional benefits.
I do have a few “Nebenkosten” which are mandated by law (such as social security taxes, unemployment insurance, and so on), and they cost about an additional 20% per month. So, for every dollar I pay in salary, I also pay about 20 cents in additional costs for my team members. If I remember correctly, Nebenkosten in Germany are higher than the actual salary, right?
I’ll be hiring a business/practice manager next year, and I expect to pay her/him about $40,000-50,000/year to start. That seems to be the going rate around here for someone with decent experience.
I do not offer any additional benefits to my employees, except the federal holidays which are mandated by law. I offer no paid vacation days, no sick days, no medical/dental insurance, no continuing education, no bonuses, no profit-sharing plan, and no retirement plan. Nothing. I would like to offer a few benefits in the future, but that will probably take at least another two years. I just can’t afford it right now.
My monthly lab bills range from about $3,000-3,700/month. My average for 2008 so far is $3,382/month. However, the higher my lab bills are, the more prosthetic dentistry I am performing, so I’m always happy when these bills are high.
Consumables and materials cost about $1,100-1,500/month. My average so far for 2008 is $1,303/month. Again, however, the more I spend on composite, anesthetics, and impression materials each month, the more patients I am seeing, so this is an investment and not really a cost.
How is the staff paid (you told me 18 $ an hour, without additional cost)
Once again, it is impossible to make generalizations about costs, because the U.S. is such a large country with tremendous variety from region to region. You can imagine that running a multi-doctor dental practice in Manhattan or downtown San Francisco is quite different than a one-man practice in Little Rock, Arkansas or Toledo, Ohio.
Speaking only from personal experience, I would estimate that a dental assistant (clinical chairside) makes $9-20/hour. I know that in the greater Chicago area, average salaries for an experienced assistant were about $12-14/hour. Here in the Phoenix area, where good help is almost impossible to find, a decent chairside assistant makes $16-20/hour. I’m sure that in an established practice, where the staff has been loyal for 15 or 20 yeas, the pay is much higher. I also know that an 18-year-old with no training or experience can earn $8-9/hour (slightly higher than the federal minimum wage).
Dental hygienists are often paid on commission (i.e., a percentage of their production). I have known hygienists who were very productive, and were very good at getting patients to accept treatments above and beyond their regular prophylaxis (up-selling), such as fluoride treatments, tooth whitening, desensitizing applications, and so on, who made $80/hour. Pretty good for only two years of college! Hygienists who are being paid a straight salary usually fall into the $30-45/hour range, again depending on their location and experience.
A good practice manager (someone who runs the actual business) generally earns somewhere in the neighborhood of $22-28/hour, but this can go much higher as well, if the practice is very successful.
There is no legal requirement to offer benefits of any kind to dental staff. Most practices do offer some benefits, in order to attract and keep quality personnel, but that is optional. However, smaller practices, or start-ups often offer no benefits at all.
If benefits are offered, they can be quite diverse, including such things as health insurance, free dental work, paid time off, paid sick days, profit sharing, or an employee retirement plan. Sometimes they are of less value, such as free uniforms, a gym membership, free continuing education classes, etc.
In either case, they are optional.
How is the staff educated (skilled, unskilled, dental hygienist – how educated -, etc.)
Dentists, obviously, must have a university degree and a state license.
Dental hygienists must also have a university/college (no difference) degree and a state license. The dental hygiene program itself is two years, but with the prerequisites and additional courses/work often required, it can take three or four years to complete. State licensure, just like for dentists, is broken down into regions, with some reciprocity between states under certain conditions.
Dental assistants have no legal requirements. There are accredited programs available, which run for just a few months, but it is not mandatory that a dentist hire a graduate of such a program. In my experience, the majority of dental clinical assistants have been trained “on the job” by the dentist and existing team members. However, if a dental assistant is going to take radiographs, for example, she must take a state-approved course and pass the accompanying examination. Similarly, if she is going to perform certain intra-oral procedures (like coronal polishing or placing orthodontic brackets/bands), some states require coursework and testing.
How is the layoff of staff? Are there regulations?
Again, legal requirements and conditions of employment vary from state to state. Arizona, for example, is referred to as an “at will” state. This means that employment of any kind is always at will: at the will of the employer, and at the will of the employee. This means that at any time, for any reason, or for no reason at all, any employee can quit any job at any time, without notice, and any employer can terminate any employee, at any time, with or without cause or notice. Pretty harsh, but that’s the way the folks around here like it.
The only exceptions to this rule of firing employees are the legally protected “minorities.” Therefore, it is not legal to dismiss an employee because of gender, race, age, greed, religion, physical disability, and so on.
How much paid holidays are there? How much is the minimal wage? How much are vacations totally? Are there regulations by law?
The Federal Minimum Wage is currently $6.55/hour (since July 24, 2008). The minimum wage in Arizona is slightly higher than the federal rate, at $6.90/hour (since January 1, 2008). Arizona raises its minimum wage every year on January 1, based on inflation and the cost of living increase. The federal rate doesn’t get adjusted very often.
As far as vacations are concerned, there is no legal requirement to pay them to employees in any way. Benefits like these are optional, but fairly common, in order to build a dedicated and loyal team.
Federal holidays must be paid at the employee’s regular rate. Currently, there are ten federal holidays (see the internet for a complete list).
Are there regulations about pricing (compared with Europe with “Gebührenordnung”)?
Fees for dental procedures are dictated completely by the free market and the type of practice in which you work.
On the one end, there are very many practices which have entered into private contracts with dental benefit companies. The insurance company agrees to promote the practice—on their website, for example—and in exchange for them sending you patients (theoretically), you agree to provide treatment at a reduced cost. This reduction can be very little, such as a 10% discount, or extremely large, as in over a 50% reduction of your normal fees.
I know practices that have over 50 such contracts with private dental insurance companies. Obviously, if you practice in an area where dental insurance is not common, or where most people have “traditional” non-reduced fee insurance, you would never enter into such contracts. But, there are large areas of the country, where nearly 100% of the population as such “discounted” dental insurance, and if you decide not to accept it at your practice, you can significantly limit the number of potential patients who might chose you, even if they wanted to.
On the other far end of the spectrum are practices that are not “in network” with any insurance companies. They still may “accept” a patient’s insurance, but they will charge their normal fees, and the patient will be responsible for the difference between the bill and the amount paid by insurance.
At the very high end are practices that don’t deal with insurance at all. The patient pays in full and then submits his own claim to his own insurance. The insurance benefit is then paid directly to the patient. Obviously, all dentists would love to work in a practice like this, but they are rare, and reserved for very well-known dentists (“dentist to the stars” for example) and are generally found in very exclusive neighborhoods. These types of practices tend to be quite high-priced, as you can imagine.
How about the insurances? (you told me, you would make personal contracts with the insurances)
As stated above, fee structure and amount is completely at the discretion of the dentist. If I think my patients will pay $1,500 for a crown, then that’s what I charge. If I think they’ll only pay $800, then that’s what I charge. If all the dentists in my area are charging $2,000-2,200, then I’ll probably be in the same range. Unfortunately, if all the dentists in my area are charging only $600-700, then I’ll probably have to follow suite as well.
Obviously, practicing in an area with few competing dentists has a huge advantage when it comes to setting fees. Also, practicing in an economically or socially depressed area is not a good idea, if you’d like to have a decent profit margin on your dental procedures.
I personally am “in network” only with Delta Dental of Arizona. I chose to do this because they are the largest insurer in Arizona, covering about 60% of the labor force. Additionally, they allow decent fees (similar to what I would charge anyway) on most procedures. Also, because I accept Delta exclusively (not a member of any other dental plans), they give me a higher reimbursement rate than other dentists who accept multiple insurances.
Because a large portion of my production comes from procedures which are not covered by dental insurance anyway—such as implants, veneers, whitening, adult orthodontics, etc.—I don’t care what kind of insurance coverage most of my patients have, since they have to cover 100% of these costs anyway. It’s similar in Germany if you offer things which are not covered by insurance—then it really doesn’t matter what the GOZ states.
Do you treat patients, paid by Medicare or Medicaid? Are you forced to treat this patients or can you refuse the treatment?
Medicare (retired persons over age 65) does not cover any dental expenses. Patients receiving Medicare benefits for their medical care must cover their dental expenses completely “out of pocket.” Medicare is a Health Insurance Program for people 65 years of age and older, some disabled people under 65 years of age, and people with End-Stage Renal Disease (permanent kidney failure treated with dialysis or a transplant).
Medicaid covers only very basic dental care, such as extractions, some endodontics, and (amalgam) restorations. Medicaid is a joint and voluntary program between the federal government and the states, with the mission to provide health insurance coverage to the nation’s poor, disabled and the impoverished elderly people.
Here’s an outline of what is covered by Medicaid, typically:
Traditional Medicaid: aged, blind, disabled, non-pregnant adults, twenty-one years of age and older.
• X-rays
• Fillings
• Simple tooth extractions
• Root canal treatment for permanent teeth (excluding second and third molars)
Traditional Medicaid: children, birth through twenty years of age, and pregnant women of any age.
• Two dental examinations a year with x-rays and cleaning
• Topical fluoride applications and sealants
• Fillings
• Root canal treatment (excludes second and third molars for pregnant women)
• Orthodontia in cases of severe malocclusion (prior approval required)
• General anesthesia (prior approval required)
Non-Traditional Medicaid: non-pregnant adults nineteen through sixty-four years of age
Not covered.
Taking patients with these types of plans is completely voluntary. In fact, it can be quite difficult to find a dentist who will accept Medicaid. There are only a few here and there…of course, they see dozens of patients a day and probably have pretty good production. The time they can take with each patient and the quality of the dentistry they can offer, however, are (it seems to me) significantly diminished.
How much, do you calculate, of your patient have got an insurance and how percentage are totally uninsured and do pay out of pocket?
In Illinois, nearly 100% of my patients had dental insurance. I practiced in a nice little suburban town, with mainly working-class families, who had insurance through their employers. However, they all had traditional “indemnity” insurance, which means that they could see any dentist they wanted, the dentist could charge any fee he wanted, and the insurance would reimburse a percentage of the cost, while the patient would pay the difference.
Now, I practice in a mixed community, with working-class families, but also thousands of retired people. So, the demographics are quite different.
In Arizona, there is very little traditional “indemnity” insurance. In fact, since I opened my practice in July of 2007, I have had only one patient whose dental insurance was not restrictive and limiting in his choices.
All other insured patients have some sort of restrictive insurance. The most common type of this insurance is known as “PPO = Preferred Provider Organization.” This means that if a patient chooses a dentist who is a “preferred provider” for their insurance (i.e., someone who has agreed to accept these patients at a reduced cost), that patient will receive greater benefits. So, if they chose from a list of providers and go there for their dental care, they will pay less money, and their insurance will provide greater reimbursement. These patients still have the option of going to someone who is not on the insurance list, but then they receive fewer benefits and have to pay more out of pocket. I personally have many, many patients who chose to see me despite having to pay more, because they value the service, convenience, and care I provide for them. They are happy to pay a little extra for the better experience.
Arizona also has a lot of people who have what is known as a “DMO = Dental Maintenance Organization” (often also called an “HMO = Health Maintenance Organization ) insurance plan. This is the least expensive type of plan, it is very restrictive, but for most patients it is better than nothing. DMO patients must chose from an approved list of providers, or they get no benefit at all. They have zero choice: if they deviate from the list, they get zero benefit. In fact, in many cases, the DMO actually assigns these patients to a dentist, and they have no choice at all in whom they see. I have met several patients who have such a cheap and restrictive DMO, that their nearest dentist who will accept their insurance plan is down in Tucson, over an hour away.
Then there are “capitation” plans. These are also terribly restrictive and offer no real benefit as far as quality of care. These plans pay a dentist a certain amount of money per patient per month. That means, if you are a provider under such a capitation plan, for example, and you have accepted 100 patients into your practice, the plan will pay you (for example) $10/month for each patient, whether you see them or not. So, the insurance pays you $10,000/month, every month, and you provide all the necessary dental care to these patients for that amount. So, obviously, the fewer of these patients you actually see and treat, the more money you make. These dentists usually make it very difficult and inconvenient for these patients to be seen, and they offer very little quality care and time. Every patient you see, every procedure you perform, every minute you spend, you lose money under such an arrangement. I think they are immoral and disgusting, and they should be outlawed. On the other hand, if you are a poor person with a toothache, you’d probably be happy to have the opportunity to see any dentist, at any time, under any conditions…
In any case, I personally accept Delta Dental of Arizona as a preferred provider, and all others who would like to see me can, as long as they understand that they will have to pay more than if they were to chose from an approved list.
My personal patient breakdown is as follows: 69.8% have dental insurance, the rest pay cash.
How is the cash flow, I mean: do patients pay in advance, in order to the step of treatment or after finishing treatment? Do patients pay cash or with credit card or by checking or account transfer?
Insurance patients pay their expected portion at the time of service, then we bill their insurance for the rest.
Cash patients pay the entire portion at the time of service.
For larger cases, we offer a 10% bookkeeping reduction if the entire sum is paid in advance; this is true for all patients.
For cases up to $2,000, I will (sometimes) extend payment options for three months, interest-free.
If a patient needs longer than that, or if the total is over $2,000, I also offer third-party (outside) financing through Care-Credit. This is a credit company specifically for dental procedures. The application takes about five minutes over the phone, and patients will be told immediately how much of a loan they can have. Care-Credit offers several different plans to dentists. The one I usually offer to my patients is equal payments up to 12 months without interest to the patient. If the patient is approved by Care-Credit, I get the money deposited into my account the next day, and we can start treatment. Care-Credit charges me a fee for the service (basically the interest on the patient’s loan), but I get my money before we even start, which is nice. The patient then makes payments directly to Care-Credit (just like any other credit card). I paid the interest up-front, so the patient simply pays off the cost of the dental work he’s having done. However, if the patient misses a payment or is late, he will be hit with fees, penalties, and interest (but that’s not my problem). I don’t use Care-Credit very often, since I practice in a decent area where people can afford to pay their portions, but it’s nice to have it in reserve.
I accept cash, check, Visa, MasterCard, Discover, and American Express. Most patients use a credit card of some sort. I rarely get cash or a check.
How much is total income in relationship to cost? (e.g.: in Germany there are average cost of about 50 %)
That’s a difficult question. Excellent practices have an overhead around 55%. Very efficient practices run between 55-65%. But most practices have expenses which are around 70-80%.
It just depends on where you are and how you practice. If you have a high-end fee-for-service (no insurance patients) practice with only one assistant and one hygienist, and your wife is running the office and answering phones, and you do large cosmetic cases all day long, then you can probably keep more than 50% of your total production, and you can still afford to pay your staff very well and use excellent materials and labs. If, on the other hand, you are in the inner-city, accepting all kinds of discount and DMO plans, and you see 40 patients a day doing simple fillings and offering emergency care, and have a staff of seven, your overhead is going to kill you. Another nightmare scenario is a modern, state-of-the art practice, which uses very expensive materials and equipment, uses high-end laboratories, but accepts mainly PPO and HMO patients. Their expenses can be ridiculous.
Another big factor is whether you own or rent, how much land (parking, trees, grass, etc.) you have, if it’s a stand-alone office or in an office building, and so on. Mortgages and property taxes can be very high these days, especially on businesses. Arizona property taxes are pretty low, but New York dentists with their own stand-alone practices can easily pay $50-75,000 each year in taxes alone.
Malpractice insurance can also be huge, especially if you area a specialist. Oral surgeons, especially those who perform major (cancer, trauma, etc.) reconstructions, cosmetic facial surgery, and complex implant surgery, pay thousands of dollars each month in liability insurance.
Marketing expenses can also consume huge amounts of cash. I know several dentists who spend $12-14,000 each month simply on external marketing. I also know some practices which don’t advertise at all, so zero dollars per month on marketing. Many, however, spend 5-10% of their production on advertising. Because of my area and my reputation, I now do very little external marketing. About 80% of my new patients are referred by existing patients, so my monthly advertising budget is only about $1,500.
Dentists in the U.S. also have pretty high continuing education demands, which can run into some serious money. I would estimate (from personal experience), that the average dentist in the U.S. spends around $10,000 per year on continuing education courses and attending meetings. That has to be included in your monthly expenses too, as you know.
Viele Entwicklungen, die man uns angepriesen hat, waren „Eintagsfliegen“, da hat der Zahnarzt viel Geld verloren, wenn er/sich nicht objektiv informiert hat – denken wir doch mal an die Geschichten mit den Keramiken – seien wir ehrlich: wer weiß wirklich, welche Keramik für welche Indikation tatsächlich sinnvoll ist? Was uns da in der Vergangenheit angeboten wurde, hat – leider – nicht sehr lange Bestand gehabt. Ebenso war es mit Füllungsmaterial: da haben sie uns versprochen, und das seit Jahrzehnten, jetzt bekämen wir endlich das „schrumpfungsfreie Komposit“ – bis heute haben wir immer noch keines. Man hat uns den „Amalgamersatz“ lautstark angepriesen – wer darauf reingefallen ist, durfte die Füllungen in der zweijährigen Gewährleistungsfrist umsonst neu machen. Den Amalgamersatz haben wir bis heute nicht!
Wer erinnert sich noch an die großen Versprechungen? Sollten wir aber, damit wir das gesunde Mißtrauen mitbringen bei der nächsten Werbeaktion. Bei qualifizierter Fort- bzw. Weiterbildung hätte man das aber erkennen können, dass da was nicht stimmt. Auf wissenschaftlichen Tagungen wird so etwas objektiv diskutiert!
Nun sind die Teilnehmer auf solchen Tagungen eigentlich immer die gleichen, man kennt sich, man trifft sich, tauscht Gedanken aus, es ist ein kleiner Kreis, der da aktiv ist. Bei großen Tagungen trifft man schon mal 1000 Teilnehmer – nur, die meisten kommen aus der Universität, und bei geschätzt 60 000 in der Praxis tätigen Zahnärzten ist das ja auch nicht sonderlich viel. Deutlich besser angenommen werden „Praktikerkurse“, da wird in Seminaren und Hands-on-Kursen Wissen vermittelt – nur, da hat man schon Abstriche hinzunehmen, denn, da gibt der Referent immer nur sein ganz persönliches Wissen wieder, und das kann ja auch beschränkt sein, kontrolliert ja keiner. Natürlich bieten auch Uni-Leute Seminare an – aber Vorsicht! Die kosten richtig Geld, und, wenn sie´s billiger machen, dann hat die Industrie die Finger im Spiel, da sollte man schon genauer hinsehen. Das soll ja nicht heißen, dass Industrie-gesponsorte Kurse generell schlecht wären; wer z.B. ein Implantatsystem kennen lernen will kommt um das Know-How des Anbieters gar nicht herum. Nur: bevor man sich für ein System entscheidet und die Werkskurse annimmt, sollte man schon mal wissenschaftlich exakte Daten dazu einholen, denn, eine Entscheidung für ein System wird teuer, wenn man es später wechseln will. Ein Zwei-Stufen Vorgehen wäre empfehlenswert: erst kundig machen, was für mich als Anwender passen würde (da sollte man sich an der Wissenschaft mit den objektiven Vergleichen orientieren), und dann erst die speziellen Kurse buchen. Fehlentscheidungen sind nämlich richtig teuer! Und auch dies ist wichtig: es gibt kein „ultimatives Material“ oder „bestes System“, eigentlich sind alle sowieso gleich, es kommt nur darauf an, ob das zu mir als Zahnarzt in der Praxis passt. Und da kann einer/eine mit einem System ideal zurecht kommen, ein anderer aber gar nicht.
Teuer sind insbesondere Fehlentscheidungen hinsichtlich teurer Geräte, wenn man „der erste“ sein will. Autos, die ganz neu auf den Markt kommen, haben weniger Kinderkrankheiten als Dentalsysteme, glauben Sie es ruhig, und ganz neue Autoentwicklungen kauft man doch auch nicht, sondern greift zu, wenn die Entwicklung etwas ausgereifter ist. So sollte man sich auch bei „Sensationen“ weise Zurückhaltung auferlegen – unser Problem ist, dass bei vorschneller Markteinführung von Dentalprodukten die Käufer, also die Zahnärzte, bisher recht unbesonnen reagiert haben und deshalb alle Hersteller gezwungen sind, ebenso mit unreifen Entwicklungen herauszukommen, weil der Wettbewerb es eben fordert. Wer da übermäßig seriös agieren will, verliert rasch Marktanteile. Also, bitte zumindest mal nach wissenschaftlich abgesicherten Daten fragen!
Nun ist es ja nicht Jedermanns Sache, sich auf allen Gebieten der Zahnheilkunde fortbilden zu wollen – doch Achtung! Wer keine kontinuierliche Weiterbildung auch auf Teilbereichen nachweisen kann, hat dann das Problem, dass er/sie das den Patienten sagen muss (!), und ohne richtig teure Kurse darf man damit dann sowieso gar nicht mehr anfangen. Die Rechtsprechung fordert die ständige Weiter- und Fortbildung auf allen Teilgebieten, in denen man tätig ist (oder sein will). Deshalb ist es dringend anzuraten, die Fortbildungsbemühungen breit anzulegen, d.h., Fortbildung auf allen Teilbereichen der modernen Zahnheilkunde zu betreiben.
Um den Überblick dabei nicht zu verlieren, sollte man planvoll vorgehen und tatsächlich einen Fortbildungsplan erstellen, dann kann man nichts vergessen – und als zweiten Vorteil hat man dann auch einen Überblick, wieviele Fortbildungspunkte man gesammelt hat. Die Listen werden ja alle fünf Jahre von der KZV angefordert. Macht man das kontinuierlich, hat man viel weniger Stress.
Wem das zu kompliziert ist: das einzuführende Qualitätsmanagement enthält als wesentliches Element auch die Planung der Fortbildung (!), und wem das immer noch zu aufwändig ist, der kann sich z.B. bei einem Fortbildungsinstitut einschreiben, die managen das Notwendige (z.B. www.dentalkolleg.de). Das ist preisgünstig (Fernkurse sind immer billiger als Präsenzveranstaltungen), die Wahl der Fortbildungsthemen ist ausgelegt auf die Erfordernisse, die Inhalte sind aktuell und bezogen auf die wissenschaftlichen Tagungsergebnisse, und so ganz nebenbei wird auch das Konto der Fortbildungspunkte und -themen geführt. Da kann man sicher sein, dass nichts schiefgehen kann!
gh
#Stiftungsprofessur Marburg#
Bei der Stiftungsprofessur handelt es sich um ein interdisziplinäres Kooperationsprojekt der Abteilung für Orofaziale Prothetik und Funktionslehre (Direktor: Prof. Dr. Ulrich Lotzmann) sowie der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Direktor: Prof. Dr. Dr. Andreas Neff), in welche die Stiftungsprofessur zu gleichen Teilen eingeordnet ist.
Ziel des Stiftungsvorhabens ist die Einrichtung einer Forschungsprofessur zur Förderung der interdisziplinären Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Biomaterialien, der zahnärztlichen Implantologie und Prothetik einschließlich der Entwicklung neuer Technologien.
Die Stiftungsprofessur versteht sich dabei als Motor zur Etablierung einer gemeinsamen Forschungsplattform für die zahnmedizinischen Disziplinen und soll sich eng mit den medizinischen und naturwissenschaftlichen Nachbardisziplinen der Philipps-Universität Marburg vernetzen.
„Anknüpfungspunkte innerhalb der medizinischen und naturwissenschaftlichen Fachbereiche bestehen bevorzugt zur Orthopädie, Experimentellen Chirurgie und Chemie (Knochenstoffwechsel, Biomaterialien und Beschichtungen), Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (Tumorbiologie), Anatomie (Immunhistochemie des Knochens) sowie zu in Marburg bestehenden Forschungsschwerpunkten Immunologie und Infektionsbiologie des Fachbereichs Medizin“, führt Prof. Dr. Dr. Andreas Neff aus. „Eine besonders interessante Zukunftsperspektive bietet hierbei die Möglichkeit einer engen Kooperation zwischen der Stiftungsprofessur und den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Firma Heraeus“, betont Prof. Dr. Ulrich Lotzmann.
Als weltweit tätiges Unternehmen bietet Heraeus ein integriertes und komplettes Angebot für Zahnärzte und zahntechnische Labore. „Unsere dentalen Produkte und Lösungen reichen von der Diagnostik und Prävention über die Erhaltung natürlicher Zähne bis zur Prothetik. Die Wissenschaft wünscht sich von der Industrie deutlich mehr zahnmedizinische und zahntechnische Produktentwicklungen. Auch wir als Hersteller sehen hier die neuen Trends weniger in der klassischen Werkstoffkunde, sondern vielmehr in neueren Entwicklungen aus den Bereichen Prothetik und Biomedizin“, sagt Dr. Martin Haase, Geschäftsführer der Heraeus Kulzer GmbH. Deshalb böte die Zusammenarbeit mit der Marburger Philipps-Universität für Heraeus eine ideale Plattform, um gemeinsame Forschungsaktivitäten stärker vorantreiben zu können. „Mit der gemeinsamen und intensiven Forschungs- und Entwicklungsarbeit werden wir neue Indikationsfelder erschließen und in Zukunft weitere innovative Medizinprodukte oder auch Arzneimittel für die dentale Anwendung anbieten können“, so Haase.
Neben der Stiftungsprofessur umfasst die vereinbarte Zuwendung eine weitere Stelle für einen/eine wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in sowie eine Laborkraft. Der durch die Personalkosten nicht gebundene Stiftungsbeitrag ist für Verbrauchsmittel sowie Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Der Fachbereich Medizin stellt die Laborflächen und die Laborausstattung zur Verfügung.
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