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Allgemeines

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Burnout – was nun?

 

Die Berichte der Kollegen lösen ungläubiges Stauen aus: da wird die „Wirtschaftlichkeit“ geprüft, und das immer mehr und häufiger, und mit immer höheren Regressen. Warum ist das so? Die Punktemenge je Fall sinkt derzeit immer weiter ab, waren es z.B. vor wenigen Jahren noch 150 Punkte, so werden aktuell die 100 Punkte gar nicht mehr erreicht. Das sind immerhin 50 Prozent (!) weniger. Damit geraten immer mehr Kollegen in die Prüfung, ist eine logische Folge der Prüfung nach arithmetischem Durchschnitt. Der eine oder andere versucht nun den Regress abzuwenden -schließlich hat man die Arbeit ja gemacht, und auch Material, Zeit und damit Geld investiert, da will man doch zumindest das wieder ersetzt bekommen. Dem Normalzahnarzt ist so ein Regress sowieso rätselhaft – weshalb soll jetzt Geld zurückbezahlt werden, wenn man sich nichts hat zuschulden kommen lassen?

Also geht man hin zur Sitzung in der Prüfstelle.

Und da werden die Prüflinge in einer Form abgekanzelt, dass man es kaum fassen kann. Ich habe noch keinen Kollegen getroffen, der da ein zweites Mal hinwollte. Damit nicht genug: die systematische Folter, die da ausgeübt wird, um den Prüfling dazu zu bringen, jeden Widerstand aufzugeben und auch zukünftig nie mehr zu widersprechen, ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Ja, liebe Kollegen, Rechtsstaat: was da mit den Zahnärzten derzeit passiert nennt man im Fachjargon „Mobbing“, und das ist nach Urteilen höherer Gerichtsinstanzen strafbar.

Nun wird es sicher nicht einfach das Mobbing konkret nachzuweisen, das haben schon viele Gemobbte zu spüren bekommen. Und für eine Strafbarkeit muss ja auch ein Vorsatz des Mobbers gegeben sein. In diesem unserem Land wird jedoch das Quälen der Gebildeten und insbesondere der Ärzte, ganz besonders verhasst sind ja Zahnärzte, als vornehme Aufgabe gesehen, da hat keiner auch nur die Spur von Schuldbewusstsein, schon gar nicht die Journalisten.

Nur: man sollte die Mauer des Schweigens endlich durchbrechen! Mit der „Omenta“ hat die Mafia jahrzehntelang herrschen können, da gab es keinen Widerstand. Erst als die ersten geredet haben hat sich was geändert, die Macht der Mafiabosse in Italien scheint wirklich gebrochen. Analog muss das auch hierzulande anlaufen: die Macht der Kassenmafia muss endlich gebrochen werden, denn, mit wegducken ist es nicht getan, da wird es bloß immer schlimmer.

Es sind ja nicht nur (Zahn)Ärzte betroffen, das Mobbing hat inzwischen enorme Ausmaße angenommen, überall. Die Psychiater und Psychotherapeuten haben alle Hände voll zu tun um die Leute einigermaßen wieder aufzurichten. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Mobbing ist gingantisch: die Behandlung psychischer Störungen nimmt mittlerweile im Kostenranking Platz 3 ein, nach Herz-/Kreislauf und Krebserkrankungen, das wird inzwischen auch öffentlich diskutiert. Dabei geht es (noch) um die Probleme von unselbständigen Arbeitnehmern – nur, in den Praxen der Psychos finden sich zunehmend auch andere ein: Manager, Geschäftsleute, Entscheidungsträger, aktuell auch Banker. Der Druck auf die produktiv Tätigen hat sich extrem verstärkt, man hat das mal “Leistungsverdichtung“ genannt. Will heißen: immer mehr in immer kürzerer Zeit von immer weniger Menschen machen lassen. Deshalb scheint es ja in Deutschland auch besser zu gehen als z.B bei den Griechen. Sowas geht jedoch nur eine begrenzte Zeit lang gut, dann brechen die Leistungsträger zusammen, und das Ganze fährt gegen die Wand. Und genau das geschieht derzeit: die Fachleute – Psychiater, Psychotherapeuten, Arbeitsmediziner – schlagen Alarm: die Fehlzeiten wegen Burnouts oder Mobbingfolgen haben inzwischen einen so hohen Stellenwert angenommen, dass sich die Gesellschaft mal Gedanken machen sollte. Nicht die „Sozialfälle“ sind derzeit dringend hilfsbedürftig, es sind die Leistungsträger, die das Ganze stemmen (müssen).

Wenn Sie eine vernünftige Versicherung haben, können Sie es ja mal ausprobieren: der Facharzt stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Stichwort „Burnout“ oder“ Mobbing“ (die sind ja selber betroffen vom Kassenterror) ganz schnell aus. Vernünftige Versicherung: da bietet sich die „Betriebsunterbrechungsversicherung“, kurz BUV, an, die kann man nämlich bei der Steuer geltend machen, was bei der Krankentagegeldversicherung nicht geht, trotz Verfassungsgerichtsurteil sind nämlich Krankenversicherungsbeiträge nach wie vor überwiegend aus versteuertem Einkommen zu entrichten. Da haben die Politiker wieder mal Recht (Verfassung!) mit Füssen getreten, Begründung: „wir können es uns nicht leisten“, aber im gleichen Atemzug hat man den Eurorettungsschirm auf zwei Billionen ausgedehnt. Das können wir uns anscheinend leisten, ebenso wie eine Erhöhung des Kindergelds, das natürlich direkt an die Familien fließt und nicht etwa in die Bildung. Was mit dem Kindergeld passiert sieht man daran, dass es inzwischen in immer mehr Schulen die gute alte Schulspeisung gibt, weil die armen Kleinen hungrig in die Schule geschickt werden, wenn überhaupt, die Zahl an Schulschwänzern nimmt ja auch überproportional zu.

 

Privatpatient“ – und kein Geld…

Unlängst vor dem Landgericht: da legt eine straffällig gewordene Frau Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ein. Was war passiert? Die Frau hat sich einem Arzt gegenüber als „Privatpatient“ ausgewiesen, hat eine aufwändige Behandlung erfahren, die Rechnung an ihre Versicherung geschickt, das Geld von dieser erhalten – und dann einfach behalten. Nach erfolglosem Mahnverfahren hat der Arzt durch seinen Anwalt Strafanzeige stellen lassen; es kam ein Betrug zur Anzeige, obgleich man es ja auch eine Unterschlagung hätte nennen können.

Das Gericht hat eine milde Strafe ausgesprochen: trotz einschlägiger Vorstrafen (14 mal wegen Betrugs!) lediglich sechs Monate Gefängnis. Anscheinend war ihr das zu viel, man ging in die nächste Instanz.

Kurz vor der Verhandlung (!) vor dem Landgericht ging dann das Geld beim Arzt ein (interessant: nicht vor der ersten Verhandlung!), und vor Gericht klagte die liebe Frau, sie könne ja gar nichts dafür, sie sei hoch verschuldet und wisse nicht, woher sie das Geld nehmen sollte. Sie unterliege einem Kaufzwang und müsse ständig einkaufen. Da sie gewissermaßen unzurechnungsfähig und noch dazu krank sei wäre es grob unbillig sie hinter Gitter zu schicken.

Da ist sie aber an die Falschen geraten: der Staatsanwalt drückte sein Bedauern aus, dass lediglich die Angeklagte in Berufung gegangen ist und es bei der Staatsanwaltschaft versäumt worden sei, ebenfalls die Berufungsinstanz anzurufen. Es ist nämlich so, dass nur dann eine höhere Strafe verhängt werden kann, wenn der Staatsanwalt unzufrieden ist, legt dieser keine Berufung ein, darf das Urteil in zweiter Instanz nicht höher ausfallen als in erster. Jedenfalls meinte der Staatsanwalt, die Angeklagte sei doch sehr gut weggekommen angesichts von 14 Vorstrafen und der besonderen Dreistigkeit, das Geld der Versicherung eingestrichen zu haben, ohne es pflichtgemäß an den Arzt weiterzugeben.

Also beantragte die Staatsanwaltschaft wieder sechs Monate ohne Bewährung mit der süffisanten Bemerkung, die Angeklagte könne doch froh sein, hinter Gitter zu kommen, da könne sie keine  neuen Schulden aufhäufen, und überhaupt, im Gefängnis gäbe es hervorragende Ärzte, die sie dort sogar für sie kostenlos behandeln würden. Da hätte sie doch letztlich sogar noch gespart.

Dieser Argumentation konnte sich der Richter offensichtlich auch nicht entziehen, das Urteil fiel damit so aus: die gute Frau darf ihre sechs Monate absitzen.

Für den Arzt ist es gut ausgegangen, er hat sein Geld bekommen – ob der Anwalt sein Honorar eintreiben kann, steht wohl in den Sternen. Und ob´s der Frau wirklich hilft, dass sie hinter Gitter kommt, man weiß es nicht. Jedenfalls wird der Steuerzahlen damit heftig belastet, deutsche Gefängnisse bzw. Strafgefangene kosten mächtig viel.

Was sich weder Staatsanwalt noch Richter verkneifen konnten  in der öffentlichen Verhandlung: sie haben darauf sehr deutlich hingewiesen, dass es beim nächsten Mal so richtig Zoff gibt, da käme sie bestimmt nicht mehr so glimpflich davon, man wolle sich den Fall ganz genau merken…

Dazu noch eine Information: die Akten liegen bei der Staatsanwaltschaft sicher im Tresor, sie werden digital verwaltet (also kriegt man die Vita eines Angeklagten ohne Aufwand rasch auf den Bildschirm), und auch die Richter verfügen über ein eigenes Informationssystem, über das sie sogar Verurteilungen erkennen können, die noch gar nicht beim Staatsanwalt gelandet sind, weil zu frisch.

Das sollte man sich merken: ein Strafverfahren ist ein probates Hilfsmittel, Geld von säumigen Patienten einzutreiben, denn, das fürchten die: das gute und lang anhaltenden Gedächtnis der Justiz!

Emissionsfreie Verkehrsmittel:

So ein Quatsch!

 

Mal ehrlich: für wie dumm hält man das Volk eigentlich? Nicht nur dass sie uns das „Sparpaket“ garniert mit heftigen Steuererhöhungen servieren (sparen stelle ich mir als Ausgabenkürzung vor und nicht als Einnahmenverbesserung), auch die Quadratur des Kreises wollen sie uns glaubhaft machen.

Fahrzeuge mit Elektroantrieb werden unisono von Politik und Medien als „emissionsfrei“ bezeichnet. Dass Journalisten von nix was verstehen hat sich ja inzwischen rumgesprochen, und dass Politiker gerne ganz was anderes machen als das was sie mal gelernt haben wissen wir auch. Aber das was da abgeht setzt dem Ganzen die Krone auf.

Schauen wir uns doch mal an, wie Strom gewonnen wird: 2008 wurden 59 % aus fossilen Brennstoffen (Braunkohle, Steinkohle, Erdgas und Erdöl sowie „sonstige“) gewonnen, 25 Prozent aus Kernenergie und erneuerbare Energie hatte einen Anteil von 16 Prozent (wobei da die Wasserkraftwerke den Löwenanteil hatten).

Nun ist es ja nicht so, dass alle Energie aus den fossilen Brennstoffen via Verstromung auch als Antriebsenergie ankäme – da hat man einen Wirkungsgrad im Kraftwerk zu beachten (nehmen wir mal an, der wäre sehr gut und erreichte 60 Prozent), daneben einen Verlust durch den Stromtransport (da gehen locker 10 Prozent drauf), und dann hat die Speicherung der Energie in der Batterie auch nur einen Wirkungsgrad von maximal 90 Prozent, worauf beim Abrufen schon wieder der Wirkungsgrad des Antriebsmotors zu beachten ist, da kommt man auch unter 90 Prozent. Wenn man´s nachrechnet, dann ist der Elektroantrieb die maximale Energieverschwendung. Das hat man Jahrzehntelang gewusst und Autos mit direkter Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen gebaut, weil man da den höchsten Wirkungsgrad, also den sparsamsten Umgang mit den kostbaren Ressourcen sowie den geringsten Ausstoß an klimaschädlichem CO2 hat. Und die angeblich so umweltschonende Bahn? Auch Fehlanzeige, bloß wenn der Rauch nicht direkt aus der Lokomotive kommt, heißt das ja nicht, dass kein Rauch erzeugt würde – der entsteht im Kraftwerk, an anderer Stelle, und verpestet die Umwelt wegen Quecksilber- und Schwefelemissionen besonders stark. Und CO2 produziert man da natürlich auch!

 

Tabelle CO2 in g

 

1 Smart 116, Fiat 140, Citroen 145, Lancia 148, Renault 149, Chevrolet 150, Seat 152, Skoda 153, Ford 153, Peugeot 154, Opel 157, VW 161, Toyota 163, Honda 166, Hyundai 170, Audi 179, Mini 179, Alfa Romeo 184, Mercedes 186, Volvo 192, BMW 192, Saab 193, Jaguar 208, Chrysler 241, Land Rover 253, Porsche 297;

 

CO2 je km (Quelle Spiegel online)

 

Kraftwerke produzieren 506 g CO2 je kWh   (BRD Durchschnitt), also gar nicht so wenig und schon gar nicht „nichts“. Das entspricht 50,6 kg je 100 km bei Verbrauch 100 kWh, ohne Berechnung Energieaufwand durch Batterieherstellung, den darf man ja auch nicht vergessen. Und ein konventionelles KFZ (z.B.Smart) 11,6 kg CO2 je 100 km, und ein Porsche (!) 29,7 kg je 100 km. Irgendwie kann also die Rechnung nicht stimmen, oder?

 

Eine andere Sicht der Dinge findet man in bestimmten Medien:

Vergleich CO2-Ausstoss von Flugzeug, PKW, Bahn und Bus

Vergleich vom Flugzeug, PKW, Bahn, Bus

CO2-Emission in g / km pro Person

CO2-Ersparnis
gegenüber dem PKW

Flugzeug

380

+ 153 Prozent

moderner Mittelklasse-PKW

150

0

Bahn

40

-73 Prozent

Reisebus

20

-87 Prozent

Mittelklasse-Elektro-PKW (16 kwh / 100 km)

100 ( 7 mit Ökostrom)

- 33 ( 95 ) Prozent

Leichtbau- Elektro-PKW (8 kwh / 100 km)

50 ( 3.5 mit Ökostrom)

- 66 ( 97 ) Prozent

 

Muss man aber relativ sehen: 8 kwh für 100 km – da schleicht man, ohne Beschleunigung, also fährt in Trabi-Manier. So werden Äpfel mit Birnen verglichen – ein Auto mit einer so schwachen Motorisierung wäre zwar sicherlich interessant, weil es dabei dann höchstens noch einen Liter Treibstoff je 100 km verbraucht – nur, wer will sowas haben?! 

Das ist wie bei der Bahn: wer mag mit 50 km/h reisen? Dann doch eher mit dem ICE und 200, oder? Die Kundenwünsche sind eben so!

Die Emission der Bahn im Fernverkehr beträgt in der Durchschnittsbetrachtung 75 Gramm CO2 pro Personenkilometer, aber da sie zusätzlichen Strom nur aus fossilen Kraftwerken bezieht, liefert die Grenzbetrachtung den korrekten Vergleichswert, und der lautet 110 Gramm. Die Tabelle „CO2-Emission von Pkw und Bahn“ zeigt die Werte im Einzelnen. Das lässt den Umweltbonus der Bahn beinahe verschwinden – der Pkw liegt ja bei 122 Gramm (FAZ 15.08. 2010).

 

Die unterschiedlichen Ergebnisse können verwirren – aber, das Problem dabei ist, dass die Grundannahmen unterschiedlich sind. Prof. Frederic Vester (+) von der Bundeswehruniversität München, ein ausgewiesener Kybernetiker, hat dies sehr deutlich machen können: nur wenn man tatsächlich alle Parameter beachtet können echte Vergleiche stattfinden, und das wird leider kaum so durchgeführt. Schauen wir uns Solarstrom an – wo bitte geht in die Energiebilanz dieser „erneuerbaren“ Energiegewinnung die Menge an Energie ein, die aufgewendet werden muss, um Solarzellen (Photovoltaik) herzustellen? Die Produktion von Silizium ist extrem energieintensiv – und der Strom wird, Sie haben es erfasst, durch Verbrennung fossiler Brennstoffe gewonnen. Alles Täuschung oder zumindest schlampige Rechnung, wie bei der Bahn.

Kommen wir wieder zum Auto: heutige Motoren haben einen Wirkungsgrad bis über 40 Prozent – d.h., über 40 Prozent der in fossilen (oder alternativen) Brennstoffen gespeicherten Energie wird für den mechanischen Antrieb genutzt, der Rest geht als Abwärme verloren (zumindest im Sommer, im Winter heizt man ja damit). Beim Elektroauto müsste man zusätzlich Strom einsetzen, um das Wageninnere zu beheizen – mit den heute vorstellbaren Batterien eine Unmöglichkeit.

So darf man wohl davon ausgehen, dass die CO2-freie mobile Gesellschaft eine Illusion ist, die Fakten sprechen dagegen. Will man den CO2-Ausstoss wirklich reduzieren, so bleibt nur, die Mobilität einzuschränken. Dazu werden wir über kurz oder lang aber sowieso gezwungen, weil die fossilen Energieträger zur Neige gehen. Da werden sich die Leute mit ihrem Häuschen auf dem Land und der Arbeit in den industriellen Zentren aber dumm umschauen, wenn ihr Modell der unbegrenzten und billigen Mobilität nicht mehr funktioniert…

Und weil das die Regierung nicht sagen möchte wird munter weitergelogen.

 Weshalb sich ein Zahnarzt solchen Gedanken hingibt? Nun ja, erstens sind wir ja nicht die unitelligentesten im Land, und dann möchte man ja ganz gerne auch mal verstehen wie die Politik so tickt. Und wir können uns trösten: nicht nur wir Zahnärzte werden betrogen am laufenden Band, die machen das anscheinend immer und mit jedem so.





Wer Inhalte lesen will, sollte sich auch dazu äußern können. Deshalb haben wir für Sie ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Sie sich gegenseitig austauschen können, Fragen an Kollegen richten können oder beispielsweise auch über Ihre Erfahrungen mit unseren Serviceangeboten (QM, Regresshilfen, Fortbildung) berichten.

Kollegen, die unser Fortbildungsinstitut „Deutsches Dental Kolleg“ nutzen können sich auch direkt in ihre Punkteverwaltung einloggen.

 

Bitte, melden Sie sich an!

 

 

Die neueste Gesundheitsreform: weshalb lernen wir eigentlich nicht von Anderen?!

 

Die geplante Kopfpauschale im Gesundheitswesen hat zu heftigen Auseinandersetzungen in der Regierungskoalition geführt. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und sein Gesundheitsminister Markus Söder (beide CSU) haben am Wochenende Widerstand gegen die insbesondere von Philipp Rösler (FDP) vorgestellten Pläne angemeldet. Das führte zu scharfen Gegenreaktionen bei den Liberalen, aber auch bei der CDU. Wie schon in seiner Zeit als Gesundheitsminister unter Kohl versteht sich Seehofer als „soziales Gewissen“, was er in der kurzen Zeit als Politiker ohne Amt ausdrucksvoll demonstriert hat: da ließ er sich kurzerhand zum Vorsitzenden des VDK wählen (wer hat ihn da hingewählt?) und drohte, falls er keinen Posten in der Regierung bekäme, würde er die Mitglieder des VDK aufmarschieren lassen. Der damalige Ministerpräsiden in Bayern, Edmund Stoiber, brach daraufhin ein und sorgte dafür, dass Seehofer Minister in Berlin werden konnte. Das ist das soziale Gewissen Seehofers – er hat dann sofort jegliche Tätigkeit für den VDK eingestellt. Man kann also das „soziale Gewissen“ des Herrn Seehofer recht leicht so interpretieren: was mir nützt ist sozial, und sonst nichts.

Nun hat ja die CSU nach Stoiber (Wahlerfolg: 62 % der Stimmen) historische Schlappen einstecken müssen (Seehofer kommt mal eben knapp über 40 %), die der Herr Seehofer meint mit besonders sozialistischen Tiraden eventuell korrigieren zu können. Ob´s hilft? Zweifel sind da wohl angebracht – ist doch Bayern das Bundesland, das am meisten auf Leistung gesetzt hat und mittlerweile die meisten Akademiker (!) hat, das höchste BSP erwirtschaftet und in den diversen PISA-Studien mit Abstand die besten Ergebnisse im Bildungsstand der Schüler erzielt. Dabei hat Bayern zwar weniger Abiturienten als der Bundesdurchschnitt, aber bayerische Hauptschüler haben nicht selten mehr Kenntnisse als Abiturienten anderswo. Auch das nachweislich gut funktionierende Bildungswesen soll nach dem Willen des Herrn Seehofer nun „reformiert“, sprich, Klasse durch Masse ersetzt werden. Und durch seine Ministerin Frau Haderthauer lässt Seehofer eine Antibildungskomponte fordern: wer seine Kinder nicht in die Vorschule schicken mag soll dafür eine „Herdprämie“ erhalten – damit soll wohl wirksam verhindert werden, dass Migrantenkinder die deutsche Sprache lernen. Alles sehr sozial, oder? War ja auch sehr sozial, als Herr Seehofer das „Ärztepack“ beschimpfte, mit dem er sich herumschlagen müsse, damals, als er als Nachfolger von Blüm das Ministerium übernahm und sich als harter Sanierer des Gesundheisswesens feiern ließ, und sozial war es wohl auch, als er von sich gab, er haben die Zahnärzte an die Wand geklatscht, die würden nie mehr aufmucken gegen ihn. Die deklarierte Nächstenliebe galt stets so dass er sich selbst der nächste gewesen ist…

Trotz der Störfeuer aus der Münchner Staatskanzlei: Der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder (CDU), hat sich klar zu einer Gesundheitsprämie bekannt, so wie sie Philipp Rösler erarbeitet: "Wir wollen die Gesundheitsprämie, das haben wir in der Koalitionsvereinbarung festlegt. Sie begrenzt die Arbeitskosten und erleichtert den Wettbewerb zwischen den Kassen." Hat sich Kauder vielleicht an das Leipziger Programm seiner Partei erinnert, das Aufruchstimmung in Deutschland verbeiten sollte und das die FDJ-Kanzlerin aus der Ueckermarck so gerne vergessen möchte.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) muss jetzt eben ausrechnen, wie viel Geld er für angekündigten den Sozialausgleich braucht. Bundeskanzlerin Angela Merkel hielt sich hingegen aus dem Streit heraus und bekannte sich lediglich zu einer "Weiterentwicklung des Systems", für die die von Rösler geleitete Kommission zur Vorbereitung der Gesundheitsreform "absolut notwendig" sei. Typisch Merkel halt, die wird auch immer Kohl-ähnlicher mit ihrem energischen „tun wir nix“.

Söder hatte in der "Bild am Sonntag" geäußert, er halte die in der vergangenen Woche eingesetzte Kommission für überflüssig, da zur Finanzierung der Kopfpauschale ein Spitzensteuersatz von 73 Prozent notwendig sei (damit kann man alles abwürgen). Und Seehofer hatte in der "Rheinischen Post" klargemacht: "Eine Umstellung der bestehenden, am Lohn orientierten und sozial gerechten Arbeitnehmerbeiträge auf eine Pauschale wird es mit mir nicht geben."

Trotzdem ist Rösler optimistisch, die von ihm angestrebte Finanzreform für das Gesundheitswesen zu schaffen. Dass etwas geschehen muss, ist klar: Das Defizit der Krankenkassen könnte im kommenden Jahr noch viel höher sein als bislang angenommen – steigt die Arbeitslosigkeit, was zu erwarten ist, sind alle Pläne Makulatur. Vor allem die CSU steht der von Rösler angestrebten Pauschalprämie für alle gesetzlich Versicherten ablehnend gegenüber. Dabei können die vorgeschlagenen lächerlichen 29 € nur ein Einstieg sein – insofern haben die Kritiker Recht, das bläht die Bürokratie weiter auf. Und es ist weiter unklar, wie ein versprochener Sozialausgleich aus Steuermitteln bezahlt werden soll. Bei einem Treffen in Berlin wies der Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVS), Maximilian Gaßner, auf die wachsende Gefahr tiefroter Zahlen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hin: Das Defizit liegt demnach zwischen 6,4 und – im ungünstigsten Fall – 15 Milliarden Euro.
Die Vorsitzende des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, will, dass nicht nur über die Einnahmeseite, sondern auch über die Ausgaben gesprochen werden müsse. Weitere Einsparungen seien notwendig. „Eine Kopplung der Arzthonorare an die wirtschaftliche Entwicklung ist eine Möglichkeit.“ Auch im Krankenhaus-Bereich gebe es Einsparmöglichkeiten.

Während also die GKV auf hohe Defizite zusteuert, wird das Finanzpolster der privaten Kranken- und Pflegekassen immer dicker. Deren Altersrückstellungen für die 8,8 Millionen voll versicherten Mitglieder erhöhten sich im vergangenen Jahr um 7,5 Prozent auf 144 Milliarden Euro, teilte der Privatkassenverband PKV mit. Und daran kann man sehen, was Anreize bewirken: bei den Privaten gibt es den „Schadensfreiheitsrabatt“, es gibt damit eine Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten: wer nicht krank wird, zahlt weniger. Und kostet noch viel weniger!

Aktuell haben die Amerikaner jetzt auch so etwas wie eine Volksversicherung eingeführt, trotz heftiger (berechtigter) Kritik.

Die Kernpunkte der amerikanischen Gesundheitsreform:

- rund 32 Millionen bisher unversicherte Bürger sollen eine Krankenversicherung erhalten. Als Ziel sollen 95 Prozent der US-Bürger versichert sein, derzeit sind es 83 Prozent. Das wird den Staat nach Schätzungen der Budget-Behörde in den kommenden zehn Jahren rund 940 Milliarden Dollar kosten.

- Eine Grundversicherung wird für die meisten Amerikaner zur Pflicht. Wer sich eine leisten könnte, aber keine will, muss von 2014 an mit Geldstrafen rechnen. Firmen wird indirekt vorgeschrieben, Mitarbeiter zu versichern: Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten werden zur Kasse gebeten, wenn Mitarbeiter staatliche Zuschüsse für ihre Versicherung verlangen.

- Eine staatliche Krankenkasse (wie es sie bei uns gibt) wie vor allem von linken Demokraten gefordert, wird es hingegen nicht geben. Stattdessen sollen die Bundesstaaten ab 2014 sogenannte "Gesundheits-Börsen" einrichten, an der Amerikaner Policen vergleichen und kaufen können. Geringverdiener erhalten als Unterstützung Steuergeschenke.

- Die Zugangsschwelle zum staatlichen Gesundheitsprogramm für sozial Schwache soll gesenkt werden. Das Programm "Medicaid" soll dadurch rund 16 Millionen zusätzliche Mitglieder bekommen. Medicaid wird von der amerikanischen Bundesregierung finanziert und kommt bisher schon mittellosen Bürgern zugute.

- Versicherungen dürfen Amerikaner mit existierenden Erkrankungen künftig nicht mehr abweisen. Sie dürfen keine Aufschläge mehr wegen des Geschlechts oder des Gesundheitszustandes von Versicherten verlangen. Bestehende Policen können auch nicht einfach widerrufen werden, wenn ein Versicherter erkrankt oder behindert wird.

- Abtreibungen sollen nicht durch Zuschüsse aus Bundesmitteln mitfinanziert werden, solange nicht das Leben der Mutter in Gefahr ist oder Inzest oder eine Vergewaltigung Ursache der Schwangerschaft ist. Die einzelnen Bundesstaaten können selber entscheiden, ob sie Frauen die Möglichkeit geben, Kosten für Schwangerschaftsabbrüche durch Zusatzversicherungen zu decken.

- Illegale Zuwanderer haben nach dem Senatsentwurf keinen Zugang zu einer Krankenversicherung über die "Gesundheits-Börsen", selbst wenn sie die vollen Kosten zahlen könnten.

Damit wurde eine deutliche Abmilderung gegenüber dem ursprünglichen Konzept erreicht – trotzdem: auch in den USA wird es jetzt für Ärzte schwieriger, ihre Honorare durchzusetzen. Denn, z.B. Medicaid (ebenso wie Medicare) arbeitet mit festen Honorarkomplexen, die zwar wesentlich höher sind als das, was der deutsche (Zahn)Arzt erhält, sie sind aber eben nicht frei kalkulierbar und werden ohne Mitwirkung der Ärzteschaft, wie bei uns, festgelegt.

Aber, das betrifft eben nur eine relativ kleine Randgruppe und nicht wie bei uns die überwiegende Mehrzahl der Patienten, die mit aufoktroyierten Honoraren behandelt werden müssen. Denn, dass die KV bzw. KZV Honorare in freien Verhandlungen mit den Kassen festsetzen könnte, das glauben auch nur hoffnungslose Träumer. Der KV bzw. KZV hat – so stet´s im Gesetz aus den 30er Jahren – lediglich dafür zu sorgen, dass die Zwangsmitglieder nach den Vorgaben des Staates (!) arbeiten, sie haben gar keine Rechte, die Interessen der organisierten (Zahn)Ärzte zu vertreten, die müssen die Institution nur bezahlen.

Nur: es wird nie eine wesentliche Verbesserung geben, wenn nicht endlich die Versicherten Eigenverantwortung übernehmen. So lange es sich nicht lohnt, selbst auf die Gesundheit zu achten, werden die Ausgaben trotz Deckelung der (Zahn)Ärzte weiter steigen wie ein Naturgesetz. Verschwendung ist nicht durch Kürzung bei den Leistungserbringern zu begegnen, sondern bei den Verschwendern, nämlich den unvernünftig lebenden Menschen!

 

Erstmalig Durchblick im Tarifdschungel der Zahnzusatzversicherungen 

Der seit 1995 auf Zahnzusatzversicherungen spezialisierte Experte Hans Waizmann hat in seiner
neuesten WaizmannTabelle eine objektive Meßlatte für die Qualität jeder Zusatzversicherung
eingeführt, die ein objektives Ranking ermöglicht.

 

 

 

 

Acht von zehn GKV-Versicherte -rund 69 Millionen Menschen- wünschen sich laut einer Studie von TNS-Emnid eine Zahnzusatzversicherung. Seitdem die GKV nur noch Festzuschüsse für die Regelversorgung leistet, suchen immer mehr Menschen finanzielle Unterstützung von Zahnzusatzversicherungen – sowohl im Bereich Zahnersatz, als auch im Bereich Zahnerhalt. Das offensichtlichste Unterscheidungsmerkmal der Tarife ist der monatliche Beitrag:

Einige kosten im Monat weniger als zehn Euro, für andere zahlen die Kunden 25 Euro und mehr. Wirklich leistungsstarke Policen sind für wenig Geld nicht zu haben, aber auch die teuren unterscheiden sich in ihrem Leistungsspektrum erheblich.

 

Der seit 1995 auf Zahnzusatzversicherungen spezialisierte Münchener Makler Hans Waizmann, bekannt durch seine seit Jahren regelmäßig publizierte „WaizmannTabelle“ ist nun einen gänzlich neuen Weg gegangen, um die Spreu vom Weizen zu trennen: Er hat einen kombinierten Durchschnitts-Erstattungswert entwickelt, welcher allen Interessierten auf einen Blick ersichtlich macht, was eine Zahnzusatzversicherung für sie leistet. Der „WaizmannWert“ gibt an, wie viel Prozent der Eigenanteile ein bestimmter Zahntarif in vier Jahren nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung übernimmt.

 

Grundlage ist ein in Zusammenarbeit mit Zahnärzten von Waizmann genau definierter „Leistungsfallkorb“, gültig für Männer und Frauen im Alter von 20 bis 60 Jahren, der ganz bestimmte zahnärztliche Leistungen für einen Zeitraum von vier Jahren bündelt.

Aus dieser Datenbasis haben wir einen Durchschnittspatienten entwickelt“, sagt Waizmann.

Der Durchschnittspatient erhält in vier Jahren zahnärztliche Leistungen in Höhe von 5.940 Euro – 970 davon leistet die GKV als Festzuschuss. Im Einzelnen sind dies ein Implantat, eine Vollkeramikkrone, ein Inlay, fünf Kunststofffüllungen, eine erweiterte Wurzelbehandlung und im wichtigen Bereich Propyhlaxe sind es pro Jahr zwei, über vier Jahre also insgesamt acht professionelle Zahnreinigungen.

 

Waizmann hat daraufhin überprüft, wie viel Prozent des Resteigenanteils von 4.970 Euro bei jeder einzelnen Police in den ersten vier Jahren nach Abschluss und in den vier Folgejahren gedeckt wären. „Dabei haben wir alle Begrenzungen eingerechnet und das Kleingedruckte genau angewandt“, sagt Hans Waizmann.

 

Obwohl 80, 90, oder gar 100% vollmundig im Werbeprospekt drinstehen, ist in den meisten Fällen nur ein Bruchteil drin“ ergänzt er. „Denn viele Versicherungen haben vor allem in den ersten vier Jahren die Höhe der Erstattungen begrenzt. Hinzu kommen ggf. Einzelbegrenzungen, durch die die Erstattung z.B. für ein Implantat auf 1000 Euro, für ein Inlay auf 260 Euro oder für eine Kunststofffüllung auf max. 75 Euro limitiert wird. Auch bei der Prophylaxe zahlen einige Versicherungen für die meist zweimal im Jahr empfohlene PZR nur 50 – 60 Euro im ganzen Jahr. „Es gibt eine Menge Mogelpackungen auf dem Markt, nehmen Sie eine Versicherung, die 100% Erstattung für Implantate verspricht, jedoch für den im Vorfeld häufig notwendigen Knochenaufbau nicht leistet. Kandidaten, deren im Hochglanzprospekt „beworbene“ Erstattung aufgrund vielfacher Begrenzungen im Kleingedruckten nicht hält, was der Prospekt verspricht, entlarvt der WaizmannWert auf einen Blick. Wer für einige Bereiche gar nicht oder für viele Einzelleistungen auch nur begrenzt leistet, hat es schwer, einen Top-WaizmannWert zu erreichen.“

 

Auf Eines legt der Versicherungsmakler aus München besonderen Wert: „Viele sehen einzig und allein Zahnersatz als versicherungswürdig an. Dabei können auch reine Zahnbehandlungen ganz schön ins Geld gehen.“ Daher enthält der Leistungskorb auch einen Anteil von etwa 50% an Zahnbehandlungs-leistung, schließlich umfassen seit 2006 gute Tarife neben Zahnersatzleistungen auch Leistungen für den Zahnerhalt, bzw. für die Behandlung an sich.

 

 

 

 

 

 

 

In Kürze wird es den WaizmannWert auch für Kinder- und Jugendliche von 0 bis 20 und für Senioren über 60 geben, da in diesen Fällen der Leistungskorb anders zusammengestellt werden muss. „Für Kinder liegt der Schwerpunkt dann beim Zahnerhalt und bei kieferorthopädischen Leistungen und für Senioren wird der Leistungskorb naturgemäß zahnersatzlastiger sein. Wobei aber gerade auch in dieser Gruppe dem Erhalt der eigenen Zähne stets der Vorzug vor dem Ersatz in Form von Prothesen und Implantaten gegeben werden sollte“, führt der Münchner Versicherungsmakler aus. Damit steht er nicht alleine da: „Der Erhalt der natürlichen Zähne ist besser, als jeder noch so perfekte Zahnersatz“, das stellen Zahnmediziner weltweit fest. Ein Grund mehr, bei Zahnzusatzversicherungen dem Leistungsspektrum „Zahnerhalt“, bzw. „Zahnbehandlung“ und Prophylaxe mehr Beachtung zu schenken.

 

 

Der Bezug der neuen WaizmannTabelle inkl. WaizmannWert ist für Zahnärzte kostenlos unter www.waizmanntabelle.de möglich.

 

 

 

 

Parodontitis, die unbekannte Seuche –

Risiken und Chancen

 

Parodontale Erkrankungen sind heute weltweit die Hauptursache für Zahnverlust. Sie sind die insgesamt häufigste Erkrankung des Menschen überhaupt. Etwa 900 Millionen Menschen leiden an moderater bis schwerer Parodontitis. Jedoch die wenigsten Menschen haben eine klare Vorstellung über diese Erkrankung.

 

Dabei droht Betroffenen nicht nur Zahnverlust, sondern auch nachgewiesenermaßen sogar Erkrankungen der Herzkranzgefäße. Aktuelle Studien haben folgende Aufsehen erregende Forschungsergebnisse aufgezeigt: Patienten, die an Parodontitis leiden, haben eine zwei- bis dreifach höheres Risiko einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall zu erleiden. Erwiesen ist ebenfalls, dass schwangere Frauen mit ausgeprägter Parodontitis ein achtfach höheres Risiko einer Früh- oder Fehlgeburt haben. Gründe genug für eine Zahnarztpraxis, die betroffenen Patienten hierüber zu informieren und Wege aufzuzeigen, Ihren Gebisszustand und somit auch Ihren allgemeinen Gesundheitszustand wirksam zu verbessern.

 

Damit Parodontitis frühzeitig erkannt wird, haben Bundesausschuss und erweiterter Bewertungsausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen 2004 die Aufnahme des PSI-Index in den Leistungskatalog des BEMA beschlossen. Präventiv ist dieser Erkrankung nur mit einer systematischen Prophylaxe beizukommen. Einen wichtigen Stellenwert nimmt in diesem Zusammenhang die professionelle Zahnreinigung ein. Aber auch die Nachsorge nach einer Parodontaltherapie, bzw. -behandlung ist unweigerlich mit einem engen Prophylaxe-Recall verbunden. Das größte Risiko besteht in den meisten Fällen in einer nicht ausreichenden Compliance der Patienten oder dass der Schweregrad der Erkrankung und deren Auswirkungen von den Patienten verharmlost wird. Eine intensive und oft zeitaufwendige Aufklärung ist hier immer oberste Priorität. Eine regelmäßige Information für den Patienten, über den zustande gekommenen Erfolg oder eine Stabilisierung der Erkrankung ist hin hohem Maße motivierend.

 

Doch gerade hier bietet sich eine Chance, die immer mehr Praxen in Deutschland ergreifen. Eine der Praxen, die diese Zeichen der Zeit rechtzeitig erkannt haben und Ihr Prophylaxekonzept seit vielen Jahren kontinuierlich verbessert und institutionalisiert haben, ist die Gemeinschaftspraxis Sasan Farkhou / Dr. Elke Farkhou-Hohl in Plattling (Bayern). Die stetig wachsende Zahl an Prophylaxebehandlungen und PZR hat es in diesem Fall nötig, aber auch erst möglich gemacht, in komplett neue Praxisräume im Zentrum von Plattling umzusiedeln. Die Größe der Praxis wurde verdreifacht, die Anzahl der Behandlungsstühle auf 5 erweitert und ein Kurzwartebereich für die Prophylaxepatienten hinzugefügt.

 

Von insgesamt 50 – 60 Patienten für unterschiedliche Behandlungen pro Tag kommen hier allein bis zu 25 zur Prophylaxesitzungen. Die zwei Behandlungsstühle für die Prophylaxe sind über Wochen hinweg laut Bestellbuch ausgebucht. Durch intensive zeitaufwendige Bemühungen wurde es in dieser Praxis umgesetzt, dass 60% aller Patienten fest in der Prophylaxe integriert sind. Auch wirtschaftlich gesehen hat sich die Prophylaxe mittlerweile zu einem massiven Standbein der Praxis entwickelt: Die Gemeinschaftspraxis mit 2 Behandlern (mit allen Elementen des zahnärztlichen Behandlungsspektrums) und eigenem Labor mit 2 fest angestellten Technikern zieht aus dem systematischen Prophylaxe-Recall ca. 15% ihres Gesamtumsatzes. Jeder Zahnmediziner mag sich nun aus diesen Eckdaten den wirtschaftlichen Stellenwert dieser Umsatzquelle selbst erschließen. Gefragt nach dem Erfolgsgeheimnis sagt die Prophylaxechefin der Praxis, Brigitte Lehner: Wir sehen die Prophylaxe und auch die medizinisch angezeigte professionelle Zahnreinigung nicht als singuläre Erscheinungen. Es ist eine geschickte Kombination aus 5 Faktoren, die zum Erfolg führen.

  1. Die Praxis hat die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung auf Zahnersatz von 2 auf 5 Jahre freiwillig ausgeweitet und trägt dies auch medienwirksam über Ihren Eintrag bei www.zahnarzt-empfehlung.de nach außen. Einzige Bedingung: Die Teilnahme des Patienten am Prophylaxe-Recall. Dieser beinhaltet auch die regelmäßige Kontrolle der Funktionstauglichkeit von vorhandenem Zahnersatz – gegebenenfalls auch eine Unterfütterung des Ersatzes, falls nötig, wenn deren Sitz nicht mehr optimal ist. Denn wenn eine Prothese nicht mehr über eine entsprechende Passgenauigkeit im Sattelbereich verfügt, entstehen Schaukelbewegungen, die wiederum zur Lockerung des Restzahngebisses führen können. Evtl. anfallende Unterfütterungen oder Umarbeiten des angefertigten Ersatzes werden während in dieser Gewährleistungsfrist ohne Zuzahlung des Patienten durchgeführt.

  2. Prophylaxe muss bezahlbar sein – insbesondere für Kassenpatienten. Der Umfang muss stets an den individuellen Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet sein. Wird bei Privat- und Zusatzversicherten das Maximum an Leistung ausgenutzt, veranschlagt die Praxis bei GKV-Patienten im Durchschnitt eine zahnbezogene Berechnung der erforderlichen Maßnahmen der Prophylaxe. Dadurch werden auch Patienten für die Prophylaxe gewonnen, die einen großen Wert auf einen guten Zahnzustand legen, aber nicht immer die Mittel zur Finanzierung zur Verfügung haben. Dieser menschliche Aspekt wird von diesen Patienten sehr dankbar angenommen.

 

  1. Beratung und Service am Patienten wird in der Praxis Dres. Farkhou sehr groß geschrieben.

Alle anfallenden schriftlichen Abwicklungen mit den jeweiligen Kostenträgern werden von der Praxis übernommen. Auch im Falle von Problemen können sich die betreuten Patienten immer auf tatkräftige Unterstützung verlassen.

Das schließt grundsätzlich auch den Aspekt der Finanzierbarkeit der Leistungen durch eine Zahnzusatzversicherung mit ein – insbesondere bei der Erwachsenenprophylaxe, die bekanntermaßen immer noch keine GKV-Leistung ist. Hauptinformationsquelle für die Patienten ist hier die „WaizmannTabelle“, die ein fester Bestandteil der Wartezimmer-Lektüre ist. Mit der Hilfe dieses objektiven Zahnzusatzversicherungsvergleichs haben mittlerweile fast 50% der gesetzlich versicherten Patienten zu einer für Sie passenden Zusatzversicherung gefunden. Da gute Zahnzusatzversicherungen für bis zu vier (medizinisch notwendige) professionelle Zahnreinigungen im Jahr 100 % der Kosten leisten, ergeben sich bezogen auf den regelmäßigen Prophylaxe-Recall, äußerst interessante Synergie- und Beitragsminderung-seffekte. Aufgrund vorprogrammierter PZR-Erstattungen können derart zusatzversicherte Kassenpatienten sogar über 50 % Ihres Jahresbeitrages durch regelmäßige PZR-Sitzungen wieder „herausholen“. Dieser PZR-Effekt ist für viele der ausschlaggebende Punkt sich für eine hochwertige Zahnzusatzversicherung zu entscheiden, die u. a. für PZR 100 % erstattet.

 

  1. Einführung von verschiedenen Prophylaxeprogrammen.

- Beginnend bei der Kinderintensivprophylaxe im Kleinkindalter ab 2 Jahren mit Schwerpunkt der Kariesvermeidung, wobei alles spielerisch vermittelt wird aber stets mit intensiver Einbeziehung der Eltern.

- Intensivprophylaxe für Jugendliche meistens mit Wechselgebiss u/o kieferorthopädischen Apparaturen und dadurch oft erschwerten Reinigungsbedingungen.

  • Intensivprophylaxe bei Erwachsenen

  • Intensivbetreuung durch Prophylaxe bei schwangeren Patientinnen

  • Intensivbetreuung von PA-Patienten

  • Begleitende Anwendungen von Speichel/Bakterientest und individuellen Fluoridierungsschienen oder Medikamententräger zur Stabilisierung bzw. Verbesserung des vorhandenen Zustandes

  • Eingehende Betreuung von Senioren nach dem Motto „Alt muss aber nicht gleich zahnlos heißen, wenn man frühzeitig dagegen etwas tut!“. In diesem Zusammenhang: Einfrieren des Zustandes in Bezug auf das Restzahngebiss, der vorhandenen Restaurationen und des Zahnersatzes

 

  1. All diese unterschiedlichen Prophylaxeprogramme werden individuell auf den jeweiligen Patienten zusammengestellt und ein spezielles Prophylaxepaket geschnürt. Verschiedene Intensivrecallsysteme die Behandlungen in Abständen zwischen 3 – 6 Monate vorsehen, führen zu dieser großen Resonanz, so die Prophylaxe-Expertin Brigitte Lehner.

 

Der Erfolg gibt der Praxis Recht. Wenn dieses Beispiel Schule macht, könnte schon bald das Ziel der Bundeszahnärztekammer „Erhöhung der Lebensqualität durch Verbesserung der Mundgesundheit über die Optimierung von Professional Health Care und Oral Health Self Care” erreicht werden. Denn:

Vorbeugen ist immer noch besser als Reparieren – Keine Therapie kann besser sein als der systematische Prophylaxe-Recall!

 

Autoren: Brigitte Lehner, Andreas Spörl

 

 

 





Im Mittelpunkt: Forderung nach Verbesserungen der Mundhygiene

Bericht vom Berliner Zahnärztetag 2010

 

Gesunder Mund, gesunder Körper – zur Vorbeugung gibt es keine Alternative!

Die Zahnbürste alleine reicht nicht aus – und Zahnseide oder andere Zahnzwischenraumpflegehilfsmittel werden viel zu wenig verwendet. So kommt es, dass im internationalen Vergleich Deutschland bei der Mundhygiene immer noch sehr schlecht abschneidet, obgleich bezüglich Kariesmorbidität inzwischen Spitzenwerte erreicht werden. Das Vorkommen von Karies war auch in den letzten Jahren leicht rückläu­fig, Wurzelkaries und Parodontalerkrankungen nahmen hingegen zu. Auch die Zahl der Patienten mit empfindlichen Zähnen steigt, sei es durch Zahnfleischrückgang infolge bakterieller Entzündungen oder durch Beschädigung des Zahnschmelzes aufgrund von Zahnersatz, Bleaching oder falscher Putztechnik. Zudem werden heute Implantate häufiger eingesetzt: Sie bedürfen einer besonders intensiven Mundhygiene.

Professor Dr. med. dent. Bernd-Michael Kleber Berlin, trug im Rahmen des Berliner Zahnärztetages vor, dass die Häufigkeit von Kariesneuerkrankungen in Deutschland deutlich rückläufig sei.

Vierte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS IV). Neue Ergebnisse w oralen Morbiditätsstrukturen, Risikogruppen und zum zahnärztlichen Versorgungsgrad in Deutschland 2005. Institut der Deutschen Zahnärzte (Hrsg.). Materialienreihe Band 31 Deutscher Zahnärzte Verlag 2006

Es gibt mehr kariesfreie Gebisse und der Bestand an Zähnen im Alter ist deutlich höher geworden. Dies liegt jedoch vor allem an einem gestiegenen zahnärztlichen Versorgungsgrad. Die Ergebnisse der vierten deutschen Mundgesundheitsstudie von 2006 (DMS IV) zeigen in Bereichen der Mundhygiene gegenläufige Entwicklungen. So wird die erste und wichtigste Voraussetzung für lebenslange Mundgesundheit – die mehrmals tägliche, sorgsame und richtige Zahnpflege – nicht optimal durchgeführt. Ohne sichtbare Plaque waren bei den 35 bis 44jährigen nur 24 Prozent, bei den 65 bis 74jährigen lediglich 12,5 Prozent.. In der Altersgruppe 35 bis 44 Jahre benutzen nur 10,8 Prozent Zwischenraumbürstchen und ein Viertel der Befragten Mundspülungen. In der Altersgruppe 65 bis 74 Jahre sind die entsprechenden Zahlen 14,4 und 37,1 Prozent. Dies führt – auch dies ist der DMS IV zu entnehmen – zum vermehrten Auftreten von Parodontitis.

Die regelmäßige und möglichst vollständige tägliche Entfernung des Biofilms (Plaque) ist schwierig. Noch komplizierter wird es im Lückengebiss mit unterschiedlichen prothetischen Rekonstruktionen, mit steigendem Alter und beginnender bzw. vorhandener Multimorbidität. Auch die sorgsame Reinigung von Implantatbestandteilen vor allem im Seitenzahngebiet ist mehrmals täglich durchzuführen. Werden Beläge nicht auseichend entfernt, können sich pathogene Keime ausbreiten und Entzündungen auslösen. Die DMS IV dokumentiert die Zunahme der chronischen Entzündung des Parodontiums, die mit der Mundhygiene korreliert.

In der Wissenschaft mehren sich die klinischen Belege, dass mit einer chronische Entzündung des Zahnhalteapparates durch verursachende Bakterien und ihre Stoffwechselprodukte auch Gefahren für den gesamten Organismus erwachsen: Kardiovaskuläre Erkrankungen wie Infarkte der Herz- und Gehirngefäße, Osteoporose, rheumatoide Arthritis und Frühgeburten können die Folge sein. Daneben sind Diabetes mellitus, das metabolische Syndrom (Adipositas) und insbesondere das langjährige und früh in der Jugend begonnene Zigarettenrauchen bedeutende Risikofaktoren für die Progression der Parodontitis. Untersuchungen zeigen, dass Kenntnisse zur Parodontitis und ihren möglichen Auswirkungen auf den Gesamtorganismus in der Bevölkerung weitgehend unbekannt sind.

Folglich ist der Handlungsbedarf nach den epidemiologischen Daten und klinischen Zusammenhängen sehr groß. Die veröffentlichten Zahlen über durchgeführte parodontale Behandlungen und deren Kosten für Versicherte der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen belegen aber, dass für Therapie und Prophylaxemaßnahmen nur ein geringer Prozentsatz des zur Verfügung stehenden Honorarvolumens abgerechnet wird.

Konkret bedeutet dies (Angaben Prof. Kleber): Für parodontologische Leistungen werden von der GKV pro Kopf und Jahr mal eben 6,5 € – sechs Euro und 50 Cent – aufgewendet (Zahlen aus 2007), und für prophylaktische Leistungen werden privat nur etwa 2 Prozent abgefragt.

Solche Zahlen beweisen: die Karies haben wir im Griff, aber die Parodontitis nicht. Verschärft wird die Problematik durch zu Zunahme der Implantatträger – derzeit sind rund 10 Millionen Implantate in situ, die jährliche Zunahme ist enorm. Nun kennen wir aus Schweden die Langzeitprobleme: die Implantatstatistik wird für 10 Jahr geführt, d.h., die hohe Erfolgsrate ist auf eine zehnjährige Überlebensdauer bezogen. Aber, nach Aussagen der schwedischen Wissenschaftler treten nach 12 bis 15 Jahren in einem hohen Prozentsatz der Implantatträger Phänomene mit Entzündung des Implatatbetts, vergleichbar der Parodontitis, auf. Die Therapie der Periimplantitis gestaltet sich jedoch ungleich schwerer als die der Parodontitis. Derzeit haben wir keine wirklich effektiven Therapiemöglichkeiten, und wenn schon wenig gegen die Parodontitis getan wird, weshalb sollte man dann annehmen, dass dies bei der Periimplantitis anders sei?!

Parodontologisch tätige Zahnärzte sollten sich schon mal auf eine zunehmende Zahl an Problempatienten mit Implantaten einstellen.

Um Erkrankungen der Mundhöhle vorzubeugen, muss die Bakterienansammlung (Plaque) auf den Zähnen und den freiliegenden Zahnwurzeln sowie den Implantatkonstruktionen durch tägliche Pflege mechanisch mit Zahnbürste sowie Zahnseide oder Zwischenraumbürste minimiert werden. Hilfreich zur Unterstützung der Biofilm-Minimierung und Behinderung der Neubildung von Plaque sind antibakterielle Mundspülungen wie Listerine oder Meridol, die bei einer dauerhaften Anwendung keine ungünstigen Nebenwirkungen hervorrufen. So konnte in klinischen Untersuchungen gezeigt werden, dass z.B. Listerine, zusätzlich zur mechanischen Zahnreinigung angewendet, bakterielle Beläge und das Risiko für Zahnfleischentzündungen stärker senken konnte als die mechanische Zahnreinigung alleine. Mit Zahnbürste und Zwischenraumpflege bildet die antibakterielle Mundspüllösung damit einen „dreifachen Schutz“.

Prinzipiell werden antibakterielle Mundspülungen jedem zur täglichen Basisprophylaxe empfohlen. Im Besonderen kann bei Patientengruppen wie beispielsweise Älteren, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, besonders kariesgefährdeten Patienten, Implantatträgern oder Patienten mit kieferorthopädischen Geräten auf den zusätzlichen Gebrauch von antibakteriellen Mundspülungen gesetzt werden,

Insbesondere die PAR-Nachsorge sollte jedoch das Interesse auf sich ziehen. Schon in der Vorbehandlungsphase müssen die Grundlagen für eine Verhaltensänderung der Patienten gelegt werden – die „PAR-Therapie“ macht beim prophylaxeunwilligen oder -unfähigen Patienten überhaupt keinen Sinn. Zur PAR gehört als elementarer Bestandteil die Umsetzung von präventiven Konzepten, daran hat Dr. Birgit Riep von der Charité Berlin überhaupt keinen Zweifel gelassen, als sie in einem Symposium auf dem Berliner Zahnärztetag Konzepte der Uniklinik für die Zuhörer vortrug. So lautet auch das Statement: ohne regelmäßige PZR ist die häusliche Mundhygiene unzureichend. Und wie es mit Hilfe von Chemie gelungen ist, die Karies zurückzudrängen (am besseren Hygieneverhalten kann´s ja nicht liegen, schaut man sich die Zahlen an), so kann man mit Chemie auch die parodontalen Verhältnisse zu bessern suchen.

Hier sind Mundspülungen ein wichtiger Baustein – Triclosan, Thymol, ätherische Öle, Phenolderivate, der „Goldstandard“ CHX (hat jedoch leider Nebenwirkungen, wie Geschmacksbeeinträchtigungen, Verfärbungen, und CHX wird von Blut inhibiert, d.h., es wirkt subgingival nicht), Fluorid-haltige Lösungen (Meridol), wobei Zinnfluorid wohl besonders wirksam ist, jedoch auch Verfärbungen verursachen kann, und letztendlich Wasserstoffperoxid, das jedoch nur sehr kurzfristig eingesetzt werden kann. Leider werden Präparate, die unwirksam sind (z.B. Hexoral) von Apothekern fälschlich als Mundspüllösung abgegeben, was Patienten ja nicht wissen können (muss man ansprechen!)..

Antibakterielle Mundspülungen: z.B. Listerine Total Care Professor Dr. med. dent, Martin Jörgens, Düsseldorf: Zähneputzen und die Reinigung der Interdentalräume z.B. mittels Zahnseide entfernt täglich neu gebildete Plaque. Die Spülung mit antibakteriellen Lösungen beugt zusätzlich bakteriell bedingten Erkrankungen des Mundraums vor. Die Keimbesiedlung des Mundraums kann mit antibakteriellen Mundspülungen signifikant verringert werden und unterstützt die Aufrechterhaltung der Mundgesundheit. Dass die gemeinsame Verwendung von Zahnbürste, Zahnzwischenraumpflege wie Zahnseide und Listerine eine effektive Prophylaxe ist, zeigt eine klinische Studie: Wird Listerine zusätzlich zur mechanischen Zahnreinigung angewendet, verringert dies bakteriell ausgelöste Plaque und Gingivitis (Zahnfleischentzündung) signifikant stärker als  die Anwendung von Zahnbürste und Zahnseide alleine.

Zwei neue Varianten Listerine

Die neue Generation Listerine umfasst mit Listerine® Total Care und Listerine® Total Care Sensitive antibakterielle Mundspülungen für die tägliche Rundum-Prophylaxe. Listerine Total Care vereint mit dem „6-in-1 Schutz“ als erste Mundspülung die vier antibakteriell wirksamen ätherischen Öle Thymol, Menthol, Eukalyptol und Methylsalicylat sowie die aktiven Inhaltsstoffe Natriumfluorid und Zinkchlorid.

Die ätherischen Öle in Listerine reduzieren signifikant die Entstehung von Plaque und Gingivitis und helfen, die Gesundheit von Zähnen und Zahnfleisch aufrechtzuerhalten. Sie bekämpfen schädliche Bakterien effektiv und führen so zu einer deutlichen Reduktion der Keimzahl im Mundraum. Auch schwefelbildende Bakterien, die Mundgeruch verursachen, werden durch die ätherischen Öle vermindert; sie sorgen damit auch für einen frischen Atem. Dabei bleibt das gesunde Gleichgewicht der Mundflora erhalten, auch bei täglicher, längerfristiger Anwendung der Mundspülung.

Das zusätzlich enthaltene Zinkchlorid hemmt die Neubildung von Zahnstein. Die kristallinen Beläge und verfärbende Ablagerungen lassen sich dann leichter entfernen. Natriumfluorid stärkt die Zähne durch Remineralisierung des Zahnschmelzes mit Fluorid und bietet somit sicheren Schutz vor Karies. Wichtig: die Spülung muss lange genug dauern, um die Fluoridanlagerung an den Schmelzoberflächen  zu bewirken. Eine Eieruhr zur Kontrolle der Einwirkdauer ist deshab empfehlenswert.

Zunehmend werden auch bei Patienten in der Zahnarztpraxis sensible Zähne beobachtet. Die Ursache von empfindlichen Zähnen sind freiliegende Dentinkanälchen am Zahnhals. Dafür verantwortlich ist oftmals ein Zahnfleischrückgang infolge einer Entzündung oder/und durch zu starken Druck beim Zähneputzen, was den Zahnschmelz und insbesondere Zahnzement an freigelegten Wurzeloberflächen beschädigen kann. Reize wie kalt, heiß, süß oder sauer werden dann unmittelbar an die Pulpa weitergeleitet und können so Zahnschmerzen auslösen. Oft wird in der Folge vermieden, diese empfindlichen Stellen intensiv zu putzen. Ein Teufelskreis aus Reizung, Entzündung und weiterem Zahnfleischrückgang beginnt.

Listerine Total Care Sensitive bietet neben den beschriebenen antibakteriellen Vorteilen der ätherischen Öle vor allem besonderen Schutz für schmerzempfindliche Zähne. In Kombination mit den aktiven Inhaltsstoffen Kaliumnitrat und Natriumfluorid bekämpft das Präparat die Ursachen und den Schmerz bei sensiblen Zähnen. Natriumfluorid stärkt den Zahnschmelz und macht den Zahn auch an schwer erreichbaren Stellen widerstandsfähiger. Kaliumnitrat erhöht die Schmerzschwelle des freiliegenden Zahns durch eine lang anhaltende Deaktivierung der Nervenfasern. Die Schmerzempfindlichkeit des Zahns wird herabgesetzt.

Seit Januar 2010 komplettiert die neue Generation der antibakteriel­len Mundspülung Listerine, Listerine Total Care und Listerine Total Care Sensitive, die täg­liche Mundpflege.

Die ätherischen Öle Thymol, Menthol, Eukalyptol und Methylsalicylat verringern signifikant die Entstehung von Plaque und Gingivitis, wie eine Metaanalyse von elf Studien mit mehr als 2800 Patienten zur Wirksamkeit von Mundspülungen mit ätherischen Ölen dokumentiert.

Gingivitis konnte signifikant um bis zu 70 Prozent ge­senkt werden.  Durch die in Listerine enthaltenen ätherischen Öle werden die schäd­lichen Bakterien unspezifisch abgetötet: Die Anzahl der supragingiva­len Plaquebildner wird effektiv vermindert. Auch sub­gingivale parodontopathogene Keime, die maßgeblich an der Entste­hung von Parodontitis beteiligt sind, konnten in vivo erfolgreich redu­ziert werden.

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Diese Studienergebnisse lassen vermuten, dass Listerine auch bei der Vorbeugung der Parodontitis unterstützen kann.

Das in Listerine Total Care zusätzlich enthaltene Zinkchlorid (0,09 Prozent) hemmt effektiv die Neubildung von Zahnstein. Durch Zink werden die Kristalle des Zahnsteins so verändert, dass sich neu bildende Beläge und verfärbende Ablagerungen leichter entfernen fassen. Als kosmetischer Nebeneffekt bleibt das natürliche Weiß der Zähne erhalten. Kariesschutz bietet Natri­umfluorid (100 ppm).

Ätherische Öle wirken auch im Biofilm

Die in Listerine enthaltenen ätherischen Öle wirken unspezifisch anti- bakteriell: Sie durchdringen und zerstören die bakterielle Zellmembran. Die noch nach zwölf Stunden signifikante Reduktion supragin­givaler Plaquebakterien sorgt bei zweimal täglicher Anwendung von Listerine für einen nachhaltigen 24-Stunden-Schutz.5 Plaquebakterien bilden auf den Zähnen einen Biofilm, in dem sich parodontopathoge­ne Keime ansiedeln. Listerine kann spezifische supra- und subgingi­vale Bakterien, die mit der Entstehung von Gingivitis und Parodontitis assoziiert werden, signifikant vermindern.6 Sowohl in vivo als auch in vitro zeigten die ätherischen Öle in Listerine eine ausgeprägte Wirkung gegen biofilmbildende Stämme des typischen Parodonti­tiskeims Aggregatibacter actinomycetemcomitans und waren den Vergleichslösungen wie z.B. Amin-/Zinnfluorid signifikant überlegen.

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Brainjuicer Online Research, Februar 2009.

 

Listerine Total Care und Listerine Total Care Sensitive sind im Lebensmitteleinzelhandel, in Drogerien und Apotheken erhältlich. 500 ml kosten ca. 4,99 Euro, 250 ml ca. 2,99 Euro.

 







Typisch Planwirtschaft

der reale Sozialismus im Gesundheitswesen

 

„Was passiert, wenn die Sahara sozialistisch wird?“ 2Erst mal 40 Jahre gar nichts und dann ist der Sand knapp!“. Was für die DDR galt, gilt leider auch für das deutsche Gesundheitswesen. Seit dem Neuanfang 1949 hat sich nichts wirklich bewegt im sozialen Kassen (un)wesen. Die Fehler, die man zu Beginn gemacht hat, wurden nie auch nur andeutungsweise angefasst, trotz unzähliger „Reformen“, die letztendlich auch nur Änderungen des Plansolls bedeuteten. Plansoll? Haben wir so was in der Bundesrepublik? Ja, haben wir! Oder wie kann man das sonst interpretieren, wenn der Staat als Besitzer der Sozialkassen festlegt, dass die Ausgaben nur parallel zur „Gesamtlohnsumme“ steigen dürfen, jedoch der medizinische Fortschritt sowie die Änderungen der Bevölkerungsstruktur von der Ärzteschaft zu stetig sinkenden Realhonoraren zu tragen sind? Die Ärzteschaft hat ein Plansoll zu erfüllen – der unselige „Sicherstellungsauftrag“ (erfunden in der zweiten Hälfte der Dreißigerjahre des letzten Jahrhunderts) samt der Umsetzung via KV bzw. KZV in Leistungsziffern, Budgets und Prüfbehörden sorgt schon dafür. Plansoll, das ist die Versorgung der Bevölkerung nach vorgeschriebenen Standards, und was bekommt nun der einzelne (Zahn)Arzt als Gegenleistung? Typisch Planwirtschaft, stets das gleiche – eine Leistungsbezogenheit des Honorars wird via Wirtschaftlichkeitsprüfung und Budget definitiv ausgeschlossen. Und damit das nicht gleich zu größeren Unruhen unter den „Leistungserbringern“ führt wird möglichst viel verschleiert – für Propaganda wird inzwischen schon fast genausoviel ausgegeben wie für Honorare. Man sehe sich mal die (seltenen) Veröffentlichungen zu der Ausgabenstruktur der Kassen an! Ausgaben für Krankenhäuser und Pharmaka interessieren usn dabei wenig, für uns wichtig sind die Ausgaben für den ambulant tätigen Sektor, und da sind wir die Verlierer, und das seit langem. Die sektoralen Ausgaben sinken seit 40 Jahren – die Statistik kann sich jeder leicht selbst ansehen. Und weil die Verwaltungsausgaben leider auch zum Teil aus dem Honorartopf gespeist werden (die KV bzw. KZV wird von den (Zahn)Ärzten ebenso selbst bezahlt wie die Prüfstellen, die alle dazu dienen, das Plansoll umzusetzen und nicht etwa ein gerechtes Honorar zu beschaffen.

A Propos Prüfstellen: damit haben sie jetzt eine Prüfbehörde ins Leben gerufen, die besonders effektiv zu sein scheint. Aus eigener Tätigkeit (Hilfe im Regressverfahren) können dazu Zahlen genannt werden. Beispiel KZV-Bezirk Bayern. Da hatten wir vor 5 Jahren einen Landesdurchschnitt an Punkten je Fall von 140, heute aktuell sind es bereits unter 100, eine Absenkung um satte 40 Prozent. Eine bezahlte (!) Werbung in einer KZV-Psotille wurde abgelehnt (!) mit der Begründung, Kollegenhilfen im Prüfverfahren widersprächen den Interessen der KZV. Wenn man dort ebenfalls Hilfen anböte, wäre das nachvollziehbar, könnte ja Konkurrenz sein, Aber, solche Hilfen gibt es nicht! Nun könnte man ja vortragen, dass eben die Zahngesundheit besser geworden wäre. Das stimmt aber jedenfalls nicht. Die Demoskopie in Verbindung mit der Migrantenproblematik hat zu einem eher steigenden Therapiebedarf geführt – sämtliche Gesundheitssurveys (DMS IV, Gesundheistsirvey des RKI) belegen das, und die (zahlenmäßig) größte Mundgesundheitsstudie in Ostdeutschland (betreut von der Universität Greifswald) hat zweifelsfrei die besondere Problematik von Schicht/Bildung und Gesundheit belegt. Die OECD hat ebenfalls in mehreren Studien nachgewiesen, dass in Deutschland Schicht und Bildung besonders starken Einfluss auf die Lebensläufe haben – und die Migrationsprobleme wirken sich gerade bei Gesundheit und Bildung besonders stark aus. Also, an einer gesunkenen Morbidität kann´s schon mal nicht liegen. Dann gibt es nur noch zwei Möglichkeiten: entweder, die Zahnärzte nehmen die Kürzungen einfach hin, oder sie behandeln tatsächlich weniger. Anders kriegt man eine Kürzung der Ausgaben für Zahnbehandlung um 40 Prozent in so kurzer Zeit nicht hin. Vor allem der Zusammenhang zwischen Umstellung der Prüfstellen von Ehrenamt auf hauptamtliche Tätigkeit und dem massiven Absinken des Landesdurchschnitts gibt zu denken. Da mag man nicht an Zufall glauben!

Nun könnte man meinen, na ja, sollen sie halt kürzen, verdient man halt weniger – beim Zahnarzt ist so was fatal. Inzwischen sind die Materialkosten auf 12 bis 15 Prozent vom Umsatz geklettert – Tendenz weiter steigend -, und wenn man dann Leistungen nachträglich gekürzt bekommt, hat man einen doppelten Effekt – es wird ja nicht nru ein imaginärer Verdienst weggekürzt, im Gegensatz zum Arzt hat der Zahnarzt durch die hohen Materialkosten dann ein „Negativeinkommen“ an dieser Stelle. Der BGH hat schon 2002 entschieden, dass es nicht sein darf, dass die Materialkosten höher sind als das Honorar (da ging es um die Streitfrage, ob die GOZ in jedem Fall die Berechnung von Materialkosten zusätzlich zum Honorar ausschließen darf). Ganz nebenbei, auch in derr GOZ finden wir typische Planwirtschaft – der Staat hat begrenzte Mittel für die Beihilfe zur Verfügung, als wird das Privathonorar budgetiert, indem man Honorarhöhen gesetzlich festschreibt, die seit 1965 nicht mehr erhöht wurden. Und wozu das Ganze? Der Staat verspricht – ganz realer Sozialismus – das Gesundheitsparadies zum Nulltarif (seien wir ehrlich, die Praxisgebühr ist ebenso lächerlich wie die Rezeptgebühr), und verschleiert, dass man nur noch den Mangel verwaltet. Die Praxen sind überaltert, personell ebenso wie in den Einrichtungen (In der Pfalz hat´s mal eine Praxeninspektion größeren Ausmaßes gegeben, da waren weit über 50 Prozent (!) der Geräte praktisch funktionsunfähig. Hat auch keine Konsequenzen gehabt. Das Problem will man jetzt angehen via QM, da lässt es sich leichter kontrollieren, ob die Einrichtung gewartet wird und so funktionsfähig bleibt.

Also, was bleibt? Wie überall im „realen Sozialismus“ wird das Volk belogen, und nur derjenige, der genügend Geld hat, kann sich was anständiges leisten, auch wenn die Regierung stets behauptet, Jeder bekäme Alles. Der einzige Unterschied zu früher: noch haben wir Geld, das was wert ist, man muss noch keine Devisen auf den Tisch legen, wie es in der DDR Realität war und in Kuba heute noch ist. Der Boom bei Zusatzversicherungen zeigt, dass immer mehr Menschen es gemerkt haben: die Versprechen des Staats sind wertlos. Wenn man das als Zahnarzt umsetzt (undf was bleibt denn anderes übrig) wird man unsozial handeln müssen. Oder: man wehrt sich endlich gegen ein solches unsinniges System, den Anfang kann man ja damit machen, dass man endlich Gegenwehr gegen „Prüfanordnungen“ und dergleichen leistet. Bitte schön: in den allemeisten Fällen ist das erfolgreich, und wie das geht? Na ja, wie gesagt, man kann sich ja helfen lassen…

 

Dr. med dent Gerhard Hetz

c/o www.securdent.de


#DGZMK-Logo#Die DGZMK hat auf ihrer Homepage (www.dgzmk.de) eine neue S1-Leitlinie „Dentale Volumentomografie (DVT)“ veröffentlicht. Das 14seitige Dokument steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Diese Leitlinie bildet den Wissensstand bzgl. Technik, Anwendung, Dosis und des rechtlichen Umfeldes der DVT ab. Sie dient der Definition von prinzipiellen Rahmenbedingungen der Anwendung der DVT innerhalb der Zahnheilkunde in Deutschland und soll hierfür Handlungsempfehlungen etablieren. Die DVT habe ihre Position im diagnostischen Arsenal für elektive zahnmedizinische Fragestellungen bei der Hartgewebsdiagnostik gegenüber der herkömmlichen CT zunehmend gefestigt und weise gegenüber dem CT eine geringere Strahlenexposition aus, stellt die Leitlinie in ihrer Zusammenfassung fest.