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Aktuelles

Aktuelle Informationen rund um die Zahnmedizin

Ist die GOZ 2012 überhaupt verfassungsgemäß?

 

Das Verfassungsgericht hat schon früher eine Entscheidung getroffen bezüglich der Hartz IV Höhe, wobei explizit gefordert wurde, dass die Hartz-Sätze „nachvollziehbar“ erklärt sein müssten. Eine willkürliche Höhe der Sätze sei keinesfalls von der Verfassung gedeckt. Weiterlesen

Patientenorientierte Zahnmedizin –

Was wollen die Patienten?

Wirtschaftliches Umfeld

Der Gesundheitsbetrieb – also das Gesundheitswesen – in Deutschland ist heute primär nur auf ökonomische Dinge (man meint „Zwänge“ erfüllen zu müssen) hin ausgerichtet. Diese einseitige Ökonomisierung lasst Patienten von Subjekten (also Individuen mit eigenem Fühlen, Denken und Wollen) zu Objekten werden: für die Kostenerstatter (Kassen und Versicherungen) sind unsere Patienten Kostenfaktoren, für die Leistungserbringer (Krankenhäuser, Zahnärzte, Ärzte und medizinische Hilfsberufe) sind Patienten – das hat man oft genug gehört – Kunden und damit Umsatz-  und Gewinnbringer. Weiterlesen


Neue Methoden bei extremer Kieferatrophie

Dr. med. dent. Jan H. Koch, Freising für die DGI


Auch Patienten mit extrem atrophierten Kiefern können durch Knochenaufbauten und Zahnimplantate behandelt werden. Vor- und Nachteile verschiedener Methoden der Augmentation mit Beckenkammknochen beleuchteten Experten auf dem 25. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI). Biologisch begründete Hart- und Weichgewebstechniken spielen bei diesen Verfahren eine zentrale Rolle. Weiterlesen

Und wo bleibt das Fussvolk?!

Wie die «Bild»-Zeitung unlängst berichtete, soll die KBV bis zum 9. März die Verträge nachbessern, in denen das Gehalt des KBV-Chefs Andreas Köhler um 90.000 Euro auf 350.000 Euro im Jahr aufgestockt wurde. Der Gesundheitsminister verlangt, dass die Erhöhung zurückgenommen wird – die KBV hingegen will keinesfalls nachgeben und meint, der KV-Vorsitzende müsse jedenfalls mehr Jahresgehalt erhalten als ein Kassenvorsitzender (die bekommen um die 230 000). Weiterlesen

Es wurde und wird ja viel rumgeredet um die „neue“ GOZ, und das mit ganz unterschiedlichen Beurteilungen. Die Bundes-Zahnärztekammer meint, sie habe erfolgreich Verschlechterungen abwenden können, die Versicherungen sowie die Regierung beklagen eine deutliche Anhebung der Honorare, und etliche Landes-Zahnärztekammern behaupten das glatte Gegenteil. Was ist nun eigentlich wirklich dran an der GOZ 2012? Weiterlesen

Praktische Erfahrungen mit Cerasorb

Primäre und simultane Sinusboden-Augmentation mit CERASORB –
eine Bilanz nach mehr als zehn Jahren Praxiseinsatz

Dr. Edgar Spörlein,  Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Geisenheim im Rheingau

 

In den letzten 10 Jahren haben wir alle, d.h., Zahnärzte, Oralchirurgen und MKG-Chirurgen, viel dazugelernt in unserem Bemühen, unsere Patienten optimal und nach aktuellem Stand der Wissenschaft zu versorgen.

Ausgangspunkt war und ist der Zahnverlust, der eine möglichst den Patientenbedürfnissen entsprechende prothetische Versorgung nach sich zieht. Da die schleimhautgetragene Prothese stets als „Prothese“ empfunden wird – zumindest vom Großteil der Patienten – gab es schon sehr früh Bemühungen, Zahnersatz in Form implantatgetragener  Rekonstruktionen einzugliedern. Hier gab und gibt es jedoch starke Limitierungen: um erfolgreich implantieren zu können bedarf es eines stabilen und ausreichend dimensionierten Implantatlagers, also genügend Knochen, um darin unser Implantat sicher verankern zu können. Implantate sind anders als Zähne nicht über das Parodont, sondern ankylotisch im Knochen verwachsen. Bei Knochen minderer Qualität und/oder ungenügender Dicke wird die Implantation deutlich erschwert. Insbesondere im Oberkiefer finden wir jedoch oft Knochen geringerer Belastbarkeit (im Vergleich zu mandibulären Strukturen) und meist in nur sehr geringen Stärken vor. Dies ist durch zwei wesentliche Umstände bedingt: zum einen atrophiert der Knochen von oral her, verstärkt durch Extraktionstraumata und schleimhautgetragene Prothesen (Druckatrophie). Zusätzlich finden wir einen Rückgang des Knochens von innen her durch die Pneumonisierung der Kieferhöhlen mit der Folge, dass nach relativ kurzer Zeit post extraktionem nur noch dünne Knochenlamellen zwischen Kieferhöhle und dem oralen Cavum  existieren. Das macht eine Implantation unmöglich. Weiterlesen

 

Patientenrechte:

Herausgabe von Behandlungsunterlagen nur in Kopie und gegen Entgelt!

Ein Patient darf in „öffentliche“ Behandlungsunterlagen vor Ort (in der Praxis) Einsicht nehmen oder kann alternativ gegen angemessenen Kostenersatz Kopien anfordern, so ein Urteil des OLG Frankfurt (AZ 8W20/11). Kosten – hierzu zählen Porto sowie Kopierkosten, die korrekt berechnet sicherlich knapp 1 € pro Seite betragen dürften; die Kampfpreise der Kopierläden sind ja bei Bürokopierern nie realisierbar.

Es ist stets zu empfehlen aufgrund der neuen Patientenrechte „öffentliche“ und „private“ Unterlagen getrennt zu führen. Beispiel: man empfindet einen Patienten als Oralferkel, so sollte man das nicht in die offizielle Karte eintragen, sondern in eine parallele Handakte. Man könnte sich sonst eventuell Ärger einfangen – und andererseits sollte man ja tatsächlich Besonderheiten (z.B. Querulant) irgendwo vermerken, das Gedächtnis könnte einem sonst einen Streich spielen.

Z.B. schlechte Zahlungsmoral hingegen kann man ohne weiteres in die öffentlich zugängliche Akte eintragen.

Man kann auch Kürzel verwenden, die nicht Jedem verständlich sein müssen (darin können dann die heiklen Zusatzinformationen versteckt werden).

Die Krankenakten müssen jedenfalls den Kostenträgern (GKV) sowie den nachfragenden Patienten verfügbar gemacht werden, das hat der Gesetzgeber so bestimmt. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Prüfstellen der KZV – und das kommt immer häufiger vor – Behandlungsunterlagen anfordern. Wohl dem, der nur noch digital arbeitet, denn, im Fall von Unterlagen sollte man keinesfalls Originale einreichen, auch nicht Röntgenbilder. Die Praxis bleibt stets verantwortlich für diese, und falls Unterlagen verlorengehen (da hilft auch Einschreiben nichts, weil, in der KZV kommen die gar nicht so selten ebenso weg wie z.B. beim Finanzamt Steuerunterlagen) haftet der Zahnarzt alleine – also stets nur Kopien einreichen!

Private Krankenversicherer dürfen bei schweren Vertragsverletzungen den Vertrag auch dann kündigen, wenn es sich um eine Pflichtversicherung handelt. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen. Die gesetzliche Regelung, die eine Kündigung ausschließt, sei einschränkend auszulegen, entschied der 4. Zivilsenat. So dürfe das Unternehmen zwar nicht kündigen, wenn der Versicherte seine Prämien nicht bezahlt – wohl aber bei anderen schweren Vertragsverletzungen (Az. IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11).

In einem Fall hatte der Versicherte falsche Abrechnungen über die angebliche Verschreibung von Medikamenten eingereicht und damit rund 3.800 Euro zu viel von seiner Versicherung kassiert. In einem weiteren Fall hatte der Versicherte einen Außendienstmitarbeiter mit einem Bolzenschneider attackiert. In beiden Fällen sei die Kündigung rechtens, so der BGH.

Was geschieht dann? Dann wird der Versicherungslose automatisch vom Sozialamt betreut, sofern er/sie mittellos ist, oder, die Betreffenden sind dann tatsächlich ohne Versicherungsschutz und müssen dann kostenlos (!) von der Ärzten bzw. Krankenhäusern behandelt werden, weil, so hat ebenfalls der BGH schon früher entschieden, ein Arzt darf nicht nach Geld fragen, sondern muss auch ohne konkreten Honoraranspruch tätig werden.

Das ist eine echte Lücke, die sich privat Versicherte, die Probleme haben, die hohen Beiträge im Alter noch aufzubringen, sicherlich zunutze machen werden. Ob sie damit dann auf einem solchen Umweg in die deutlich günstigere gesetzliche Versicherung kommen? Sozialhilfeempfänger sind ja auch in der AOK versichert, weshalb dann nicht so Jemand?

Interessant jedenfalls ist auch, dass eine Verweigerung der Prämienzahlung kein Recht zur Kündigung nach sich zieht. Das heißt, wer die hohen Beiträge nicht zahlen kann muss das gar nicht – er/sie bleibt trotzdem voll privat versichert!

 

Nicht nur ein deutsches Phänomen

Nicht nur ein deutsches Phänomen:

nur Wenige verursachen fast alle Kosten

 

In den USA ist ein neues Forschungspapier (Steven Cohen et al)  publiziert worden, das die bundesdeutschen Studien zum Thema ausdrucksvoll bestätigt. Nur 5 Prozent der Bevölkerung stehen für 50 Prozent der Ausgaben im Gesundheitswesen, 1 Prozent lösen bereits 28 Prozent der Kosten aus (unsere Daten: 20 Prozent der Patienten stehen für 70 Prozent der Gesamtkosten). Die gerne geäußerte Auffassung, dies wäre speziell den Senioren zuzuschreiben,  kann auch in den amerikanischen Zahlen so nicht bestätigt werden.  Als besonders kostenaufwändig identifiziert wurden weiße (in USA kennt man den Begriff rassische Zugehörigkeit und wendet diesen auch in Studien an) (nicht Latinos!) Frauen mit insgesamt schlechtem Gesundheitszustand, daneben auch Ältere und insbesondere Nutznießer der kostenlosen öffentlichen Gesundheitsleistungen „Medicare“. In Zahlen ausgedrückt waren in 2008 und 2009 60 Prozent der teuren Kranken weiblich, 40 Prozent im Alter 60+ und nur 3 Prozent waren zwischen 18 und 29. Aber 80 Prozent sind „Weiße“, wobei die Hispanics mit einem Gesamt-Bevölkerungsanteil von 16 Prozent besonders niedrige Kosten verursachten (da scheint die gesündere Lebensweise besonders zum Tragen zu kommen, auch dies analog zu unserer Situation mit der besseren Gesundheit der Bewohner des Mittelmehrraums).

Die Regierung reagiert nun auf die Befunde und hat Anweisung gegeben, dass Nutznießer des Medicare-Systems, das die amerikanischen Steuerzahler Unsummen kostet und der Betreuung Mitteloser/Armer dient, bei mehrmaligem Krankenhausaufenthalt wegen ein und derselben Erkrankung im kurzen Zeitabstand keine öffentlich finanzierte Behandlung mehr erhalten sollen, um einen Anreiz für ein gesundheitsbewußteres Verhalten zu setzen. Zwischen den Zeilen ist zu lesen, dass man es ärgerlich findet, dass manche Leute ihre Gesundheit vorsätzlich bzw. grob fahrlässig ruinieren. Und jetzt – ganz fundamental verhaltenspsychologisch orientiert – versucht man gegenzusteuern, indem Fehlverhalten nicht mehr länger belohnt, sondern bestraft werden soll. Wieweit das eine echte Steuerung bewirken kann, da ist man sich auch in USA unsicher und will zeitnah die Auswirkungen untersuchen.

Welche Dimension das Problem angenommen hat, soll diese Zahl verdeutlichen: 90 000 US $ kostet so ein Intensivkranker pro Jahr, so die (Regierungs)Agentur für Gesundheitssystemforschung und Qualität (Agency for Healthcare Research  and Quality), insgesamt fielen in den USA 1,26 Billionen (1 260 Milliarden) $ an Gesundheitsausgaben an, so etwas kann sich auch kein so reiches Land wie Amerika auf Dauer leisten. Da ändert auch die neu geschaffene Regelung einer allumfassenden Pflichtversicherung nichts, da der hoch verschuldete amerikanische Staat (in 2011 hat die Verschuldung 100 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung erreicht und überschritten) dafür einfach nicht mehr die Mittel hat.

Einsparungen nach bundesdeutschem Muster mit permanenter Absenkung der ärztlichen Honorare sind auch nur begrenzt wirksam, auch hier kann Deutschland als Musterbeispiel gelten. Der sich immer deutlicher abzeichnende Ärztemangel hat dafür gesorgt, dass die Ausgaben für die ärztliche Versorgung mittlerweile überproportional ansteigen, da nur mit einer massiven Anhebung (haus)ärztlicher Honorare eine flächendeckende Versorgung (mit Mühe) aufrechterhalten werden kann. Weitere Einsparungen, da sind sich die Akteure einig, sind unmöglich, was für die nächste Zukunft nichts Gutes erwarten lässt. Die Ausgaben im Gesundheitswesen werden wohl wieder stärker ansteigen als in der Vergangenheit.

Es ist schon so: wenn die Lebensweise der Menschen nicht wesentlich hin zu einem gesünderen Verhalten verändert werden kann, fährt der Gesundheitszug an die Wand, nicht nur bei uns, das ist überall so, wo man eine soziale Medizin betreibt. Und das analog zu der unkontrolliert wachsenden Staatsverschuldung (Stichwort Euro-Krise), die ebenfalls ihre Ursachen in einem ausufernden Sozialstaat hat. Wie sagte da doch ein chinesischer Wirtschaftsfachmann? Es sei ein typisches Phänomen aller westlichen Demokratien, dass Politiker Wählerstimmen durch Sozial-Versprechen kaufen, und das könne man kaum ändern…

Hoffen wir dass der Chinese da Unrecht hat!

Warum geht es uns so gut?

Geht es uns überhaupt gut? Ja, muss man antworten. Es ging den Einwohnern des Gebietes, das man „Bundesrepublik Deutschland“ nennt, noch nie in der Geschichte so gut wie heute. Und, an dem Wohlstand haben alle teil, mag man wegen reißerischer Presseberichte da auch manchmal zweifeln. Bilanzieren wir mal:….

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